Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Da sind dann eigentlich schon die Berufsberater in den Schulen gefragt, die es zumindest zu meiner Schulzeit noch gab, daß sie die Schulabgänger gleich darauf hinweisen, daß nicht jedes zweite Mädchen einen auf Friseuse machen soll, wenn es eh schon hunderte von ausgebildeten und arbeitslosen Friseusen gibt.
Und was soll der Hinweis bringen? Das ändert doch nichts daran, dass sich trotzdem viele nach ihren Neigungen ausbilden lassen. Wenn die Friseurin nun mal ein Händchen zum Haare schneiden hat, aber keinen Sinn für Zahlen, dann wird aus ihr auch keine Ingenieurin.

Berufe auf dem Bau gehen auch immer, die müssen nicht auf Männer beschränkt sein (Fliesenleger, Stuckateur, Innenausstatter).
Momentan boomt das Handwerk und der Bau. Das sah aber schon mal ganz anders aus.
 
Was mir bei der Thematik auffällt ist, dass es immer eine Seite gibt, die sagt "man muss" und damit meint "Politik muss".

Ich will die Politik hier nicht aus der Verantwortung ziehen, aber muss Politik mir sagen, was für einen Beruf ich ergreifen soll, mich ausbilden, mich weiterbilden, mir einen Arbeitsplatz suchen usw?

Ich habe das so oft erlebt, dass junge Menschen zum Jobcenter kommen und erwarten, dass ihnen Jobs angeboten werden. Wird ihnen kein Job angeboten, der passt oder gefällt, gehen die wieder nach Hause und sagen "selbst das Jobcenter findet nix für mich - es gibt keine Arbeit in Deutschland". Eigeninitiative = 0

Ich kann Menschen verstehen, die schon zig Bewerbungen in verschiedensten Berufszweigen geschrieben haben und entmutigt sind, weil sie nur Ablehnungen bekommen. Wer arbeitslos ist, ist daran nicht automatisch selber Schuld. Und es hilft nicht, solche Menschen zu sanktionieren.

Das Gedankenmuster ist imho aber falsch. Nicht der Staat oder der liebe Gott, sondern man selber ist primär für das eigene Einkommen zuständig. Und das bedeutet auch, dass man sich verändern muss und eben nicht lebenslang auf sein abgesteckts Berufsfeld bestehen kann. Erlebt doch auch jeder der aktiv im Beruf steht. Keiner kann sich darauf zurückziehen, dass es früher nur Schreibmaschinen gab -> Man muss heute im Büro einen PC bedienen können.

Auch wenn das jetzt ins philosophische abdriftet, es ist eine grundsätzliche Lebenseinstellung. Es gibt Menschen, die warten passiv auf ihr Glück; Andere arbeiten aktiv an ihrem Glück. Ich kenne zb persönlich einen 1-EURO Jobber, der über den 1 € Job zu einem richtigen Vollzeitjob gefunden hat.
Natürlich kann man der Meinung sein, dass ein 1 € Job nichts bringt. Ich würde ihn vermutlich auch nicht annehmen wollen, kein Vorwurf an jemanden! Aber wenn man wirklich glaubt für sich selber verantwortlich zu sein (und mal die Alternative Hartz 4 wegdenkt), dann ist man doch bereit SEHR viel zu tun um das Brot auf den Tisch zu kriegen. Und dieser Einsatz wird irgendwann mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Glück belohnt.

Zurück zum Thema:
Hartz 4 Sanktionen fand und finde ich kritisch, weil sie oft nachweislich zu Unrecht ausgesprochen werden.

Ich habe aber nie das Argument verstanden, dass es ein Existenzminimum sei und deswegen nicht gekürzt werden dürfe. Denn natürlich kann man Mitwirkung verlangen!

Genauso gut könnte ich es als Verweigerung des Existenzminimum betrachten, dass ich dem Hilfeempfänger das Geld nicht nach Hause trage sondern aufs Bankkonto überweise. Schließlich muss er ja mitwirken, indem er zur Bank geht und es abholt... 😀
 
Interessanterweise scheint das Urteil aber stark auslegungsbedürftig zu sein, sodass sich Betroffene wohl nicht zu früh freuen sollten. Ich zitiere mal folgenden Abschnitt:

»Die im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II vorgegebene Minderung der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.«

Das Gericht spricht hier bewusst von „nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen“ und meint damit: Sollten zu einem späteren Zeitpunkt eindeutige und andere Befunde hinsichtlich der Wirksamkeit von Sanktionen vorgelegt werden können, dann kann das auch durchaus dazu führen, dass man die nunmehr gesetzte Grenze von 30 Prozent maximal nach oben verschrieben kann.

Und auch auf eine weitere Differenzierung in der Argumentation der Verfassungsrichter vor dem Hintergrund der nunmehr eigentlich doch verbotenen 100-Prozent-Sanktionierung sei hier hingewiesen: Das BVerfG kommt in einer Gesamtabwägung zu dem Schluss, »dass der völlige Wegfall aller Leistungen … nicht mit den hier strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist.« Alles klar. Oder doch nicht? Denn dann wird dieser Passus nachgeschoben:

»Unabhängig davon hat der Gesetzgeber auch im Fall eines vollständigen Wegfalls des Arbeitslosengeldes II dafür Sorge zu tragen, dass die Chance realisierbar bleibt, existenzsichernde Leistungen zu erhalten, wenn zumutbare Mitwirkungspflichten erfüllt werden oder, falls das nicht möglich ist, die ernsthafte und nachhaltige Bereitschaft zur Mitwirkung tatsächlich vorliegt.« Aber dann geht es weiter – und das sollte man in aller gebotenen Ruhe nachvollziehen:

»Anders liegt dies, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, kann ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen sein.«

Nachzulesen hier: Ein Sowohl-als-auch-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht, die Begrenzung der bislang möglichen Sanktionierung und eine 70prozentige minimale Existenz im Hartz IV-System – Aktuelle Sozialpolitik


Im Prinzip wären 100% Sanktionen also doch noch zulässig, je nachdem, was aus dem Passus gemacht wird. Also eine Art Hintertürchen, für den Gesetzgeber? Es heißt wohl abwarten.
 
Nicht unbedongt, es gibt auch andere Gründe für Sanktionen. So einfach ist da sicher nicht. Gute Berufscenter können auch hintereinander für einen einzigen Arbeitsplatz mehrere Leute büßen lassen.
Hier wird ja immer behauptet, daß es immer mehr Arbeitlose gibt, die plätze also weniger werden. Insofern wiederhole ich es gern: Es ist ein reines Bäumchen-wechsel-dich-Spielchen. Daher sind die angebotenen Stellen auch zumeist befristet. Dann wird ( mit staatlicher Finanzspritze ) einfach der nächste Kandidat eingestellt.wahrscheinlich haben dieses Spiel schon viele Ostbürger begriffen und wählen dementsprechend. Mir solls egal sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stellt sich halt die Frage, was "zumutbar" ist. Als ich kurz arbeitslos war, hatte das Jobcenter mir nicht nur Stellen zugeschickt, die perfekt zu meiner Angabe "darin bin ich grottenschlecht" passten. Sondern mit dem Auto 1,5 Stunden (ich hatte keins) und mit den Öffis 2,5 Stunden einfache Strecke entfernt waren. War ja nicht so, dass es in meiner Stadt auch passende Stellen gegeben hätte. Zum Glück konnten sie mich nicht zu Bewerbungen zwingen, da ich keine Leistungen beantragt hatte (wäre eh in einer Bedarfsgemeinschaft gelandet) und am Ende dann selbst einen Job aufgetrieben hatte.

Was zumutbar ist hängt in meinen Augen davon ab, welche Ausbildung man hat und wie lange man schon sucht. Man sollte den Leuten doch zumindest 1-2 Jahre Zeit geben, eine passende Stelle zu finden. Wenn jemand in der Zeit nichts findet, kann man ihn immer noch zu niederwertigeren Jobs verdonnern. Wobei ich es bei einem Finanzcontroller, der schon 2 Jahre nichts aufgetrieben hat dann doch auch zumutbar fände, doch zumindest bei Aldi an die Kasse zu hocken.

Man darf nicht vergessen: natürlich stellen die Chefs für einfache Tätigkeiten lieber jemanden ein, der studiert hat, mit seinem Studium aber nichts findet. Immerhin lernen diese Leute im Schnitt schneller als jemand, der schon in der Schule Probleme hatte Nur: es gibt nur eine begrenzte Anzahl an einfachen Tätigkeiten. Wenn diese von haufenweise Studierten (die man bei Sinnlos-Studiengängen auch auf andere höherwertige Jobs umschulen könnte) blockiert werden, bleibt nichts mehr für jene, die sich mit Bildung tatsächlich schwer tun und besagte höherwertige Ausbildung nicht schaffen würden.

Ein Recht auf einen Job fände ich dabei nicht einmal schlecht. Der Staat könnte ja selbst Unternehmen gründen. Eine Umverteilung zu weniger beliebten Jobs ginge ja gut über den Lohn. Wenn der Müllmann doppelt so viel verdient wie jener, der die Aufgabe hat ihn zu managen (weil managen viel beliebter ist), überlegt es sich vielleicht der ein oder andere nochmal, ob er nicht doch lieber Tonnen schleppt. Am Ende hat man halt die Wahl, ob man lieber einen bequemen Arbeitsplatz hat, der leider aber nicht so viel abwirft, oder ob man - Ausbildung hin oder her - doch was eher ätzendes nimmt, von dessen Lohn man dafür die Freizeit besser gestalten kann. Wenn man das geschickt anstellt kriegt man die Leute bestimmt gut auf die Stellen verteilt.

Bevor man sowas einführt fände ich es jedoch fast sinnvoller, die normale Wochenarbeitszeit zu senken. Wenn "Vollzeit" auf einmal nur noch 30-35 Stunden/Woche wären, hätte nicht nur jeder mehr Freizeit (und damit Zeit, den Geldfluss anzukurbeln), sondern es entstünden auch neue Arbeitsplätze. Dann bräuchte man für Arbeit die zuvor von 4 Leuten gemacht wurde nämlich 5 Leute.
 
Na ja, wenn die "Strategen" hier mal google ( das ist eine Suchmaschine!🙂 bemüht hätte - das geht mit einer Maus oder auch dem Zeigefinger ) dann wüßte man vielleicht sogar das es ein Recht auf Arbeit natürlich gibt. Erfunden haben das die Franzosen ( wer auch sonst? ) und es findet sich auch im deutschen GG und natürlich stand es auch im GG der "DDR".
 
Die Arbeitslosenzahlen waren aber nie so niedrig wie heute, und in absehbarer Zeit, nämlich so in den nächsten 10 - 15 Jahren, gehen die Babyboomer alle in Rente, damit werden rapide neue Stellen frei.
Selbst wenn die Digitalisierung ein paar wegfrißt, bleiben Massen übrig, und in manchen Regionen z. B. in Bayern herrscht heute schon Vollbeschäftigung mit Mengen von offenen Stellen, wer da nix findet der will nicht finden. 🙄

Stimmt zwar, aber man sollte nicht vergessen, dass ältere Menschen - und die Bevölkerung altert ja - weniger konsumieren (können). Wo weniger Nachfrage herrscht, können weniger Stellen gedeihen.
Das Ausscheiden der Babyboomer aus der Arbeitswelt wird durchaus mit gemischten Gefühlen gesehen.
Und sie wollen ja auch ihre Rente bezahlt bekommen, logisch.
 
So lange es threads und Gerichtsurteile über die Sanktionshöhe von Arbeitsverweigerung gibt, wie diesen hier auf dessen das Urteil ja beruht, scheint es ja noch genug Jobs zu geben.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben