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Bloodangel´s Cry

Aktives Mitglied
Das Bundesverfassungsgericht hat wohl am 05.11. endlich ein Urteil gefällt bezüglich Hartz 4-Sanktionen bei Ü25-jährigen. Demnach seien Kürzungen von 60% und 100% des Leistungsbezuges nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Jobcenter dürften, bis zu einer endgültigen Neuregelung der Verfassung, also nur noch Sanktionen bis zu 30% verhängen; zudem müsse nicht jeder Fall sanktioniert werden, wenn ein entsprechender Härtefall vorliege.

Ich halte das im Prinzip für eine gute Sache. Ich denke, dass das Urteil gewisse Ängste schmälert.

Was haltet ihr davon?
 
Zuletzt bearbeitet:

Rose

Urgestein
Eine gute Sache, aber wann hängt man sich mal so rein für Menschen die trotz Arbeit aufstocken müssen bzw. kaum von ihrem Lohn leben können oder für Menschen die trotz Vollzeit Job ne lächerliche Rente bekommen werden?
 

_cloudy_

Urgestein
Eine gute Sache, aber wann hängt man sich mal so rein für Menschen die trotz Arbeit aufstocken müssen bzw. kaum von ihrem Lohn leben können oder für Menschen die trotz Vollzeit Job ne lächerliche Rente bekommen werden?
Gestern im Münchner Merkur stand auch, dass die Leute ihre Rente genauso einklagen sollten.

Das ist das letzte, dass man in Deutschland arbeitet und soviel als Rentner bekommt als hätte man nie gearbeitet.

Das Urteil zu de ich auch ok.
 
S

SonneinderNacht

Gast
Finde ich ne gute Sache. Obwohl ich 30% Sanktionen noch als zu viel empfinde, wenn z.B. die ganze Familie von Hartz IV lebt, aber alle Sanktionen bekommen, weil der Vater nicht zu Terminen gegangen ist.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Ich habe es immer für falsch empfunden, wie schnell und stark Jobcenter sanktionieren. Wegen ein mal Termin versäumt gleich 30% oder mehr Kürzung? Hammer....

Soweit ich das Urteil verstehe begrenzt es aber nicht nur auf maximal 30% sondern besagt auch, dass selbst 30% nicht angebracht sind für kleine Versäumnisse. Wer also künftig einen Termin verpasst dürfte nur noch mit 10% Kürzung rechnen. Außerdem sind Kürzen sofort wieder einzustellen wenn der Hilfeempfänger sein Verhalten verbessert.

Solange wir aber ein Sozialsystem wie Hartz 4 haben, sind Kürzungen imho dennoch notwendig. Hartz 4 ist eine Nachrangige Leistung, die nur im Bedarfsfall ausgezahlt wird. Der Bedarf muss natürlich geprüft werden können und dazu ist die Mitwirkung des Antragstellers notwendig.
 

Bloodangel´s Cry

Aktives Mitglied
Ich habe es immer für falsch empfunden, wie schnell und stark Jobcenter sanktionieren. Wegen ein mal Termin versäumt gleich 30% oder mehr Kürzung? Hammer....

Soweit ich das Urteil verstehe begrenzt es aber nicht nur auf maximal 30% sondern besagt auch, dass selbst 30% nicht angebracht sind für kleine Versäumnisse. Wer also künftig einen Termin verpasst dürfte nur noch mit 10% Kürzung rechnen. Außerdem sind Kürzen sofort wieder einzustellen wenn der Hilfeempfänger sein Verhalten verbessert.
Ich glaube, in dem Urteil ging es nicht um Terminversäumnisse, noch um Regelungen für U25-jährige, auch wenn man sicher irgendwelche Auswirkungen auf letzteres erwarten darf.

Jedes Meldeveräumnis wurde bislang mit 10% sanktioniert. Ich glaube, es durfte so auch nur bis max. 30% sanktioniert werden, bei wiederholten Versäumnissen. Jetzt ist aber immer im Einzelfall zu prüfen, ob nicht wichtige Gründe vorliegen, die einen Härtefall rechtfertigen.
 

Rose

Urgestein
Wie unabhängig kann ein Richter mit dieser Historie urteilen? Harbarth ist erst seit November Verfassungsrichter, zuvor saß er für die CDU im Bundestag und stimmte dort erst im Juni 2018 für die Sanktionen in ihrer derzeitigen Form.



Hartz-IV-Sanktionen: Kritiker werfen Verfassungsrichter Harbarth Befangenheit vor:
https://www.spiegel.de/…/hartz-iv-kritiker-werfen-verfassun…



Im Mai soll Stephan Harbarth an die Spitze des Bundesverfassungsgerichtes rücken. Er kommt aus der Politik – und findet, dass das kein Nachteil sein muss.
https://www.augsburger-allgemeine.de/…/Stephan-Harbarth-sol…



Urteil: Verfassungsrichter kippen Hartz-IV-Sanktionen teilweise
https://www.spiegel.de/…/bundesverfassungsgericht-kippt-har…
 

Portion Control

Urgestein
Vorwiegend ging es bei dem Urteil um die Ablehnung zumutbarer Arbeiten.
Es bleiben also dennoch viele Fragen offen, gerade um die Definition was "zumutbar" ist.

Ich persönlich finde es zb. als unzumutbar, wenn ich als financial controller am Bahnhof Klo´s putzen müsste. Aber dem Jobcenter dürfte das relativ egal sein, bevor sie mir ewig H4 auszahlen.

Bleibt alles diskutabel und wie user ohne schon schrieb, "Einzelfallentscheidung".
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Ich glaube, die Idee hinter der Unterscheidung U/Ü 25 ist, dass man davon ausgeht, dass junge Menschen meist noch von Eltern unterhalten werden und oft sogar noch zuhause mietfrei leben.

Es bleiben ja oft auch ganze normal junge Menschen ohne Hartz 4 Bezug zuhause leben um Geld zu sparen während sie eine erste oder zweite Ausbildung machen. Da braucht man schon einen trifftigen Grund warum man zB mit 20 unbedingt von zuhause ausziehen muss und dann alles, am besten inklusive Ersteinrichtung für eine Mietwohnung benötigt.
 
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