Bloodangel´s Cry
Aktives Mitglied
Das Bundesverfassungsgericht hat wohl am 05.11. endlich ein Urteil gefällt bezüglich Hartz 4-Sanktionen bei Ü25-jährigen. Demnach seien Kürzungen von 60% und 100% des Leistungsbezuges nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Jobcenter dürften, bis zu einer endgültigen Neuregelung der Verfassung, also nur noch Sanktionen bis zu 30% verhängen; zudem müsse nicht jeder Fall sanktioniert werden, wenn ein entsprechender Härtefall vorliege.
Ich halte das im Prinzip für eine gute Sache. Ich denke, dass das Urteil gewisse Ängste schmälert.
Was haltet ihr davon?
Ich halte das im Prinzip für eine gute Sache. Ich denke, dass das Urteil gewisse Ängste schmälert.
Was haltet ihr davon?
Zuletzt bearbeitet: