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Ehe annuliert, weil Frau über ihre Jungfräulichkeit gelogen hat!

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O

Oh_jee, oh_jee

Gast
Ja, hier ist wirklich Hopfen und Malz verloren...
Überlassen wir den Schwadronaten ( habe ich jetzt womöglich wieder eines erfunden? ) den elektronischen Raum und widmen uns den Männerbeinen.
Wie so oft, und bis diese "Diskussion" beendet ist, ist der Casus delicti wieder zugewachsen. Und wo ist dann noch der Betrug?
 
C

Catherine

Gast
Selbstverständlich wäre ich in diesem Fall ein Betrüger - ja was denn sonst?????? Immerhin scheint in Deine Windungen so langsam einzudringen, um was es geht.

Und was Du da über diese Frau schreibst, saugst Du Dir einfach so aus den Fingern. Deshalb sage ich: Diese Frau war wahrscheinlich lediglich auf das Geld uin den Titel Frau Doktor aus. Ganz einfach. Dummheit kann man manchmal nur Dummheit entgegensetzen.
Tja, ich kann sehr gut Deine Gedanken verstehen und wo Deine Gedanken aufhören, fangen meine Gedanken an. Nur die scheinen nicht in Deine Hirnwindungen vorzudringen.

Wieso schränken Menschen so gerne ihre Gedanken ein? Es ist so, als wollte man eine beschränkte Sichtweise erzwingen. Und das nennt man dann beim Thema bleiben oder off-topic.
 

mikenull

Urgestein
Gesetze sind nun mal nicht beliebig zu ändern - schon mal gar nicht mehr, wenn eine "Tat" passiert ist ( und das ist gut so ) Und ansonsten denkst Du einfach zuviel. Was überhaupt nicht irgendwohin vorzudringen hat. ( auch das ist gut so )
Und immer nur stänkern bringt auch nix - vor allem nicht, wenn man aber auch nicht den geringsten Vorschlag hat, wie ein Gesetz so abzuändern wäre, mit dem ein Jungfernhäutchen als so "minder" eingestuft werden könnte, daß damit keinerlei Betrug möglich ist.

Vorschlag von mir:
Jegliche Angaben über Schuld und Unschuld, über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Jungfernhäutchens sind als nichtgegeben anzusehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Catherine

Gast
Gesetze sind nun mal nicht beliebig zu ändern - schon mal gar nicht mehr, wenn eine "Tat" passiert ist ( und das ist gut so ) Und ansonsten denkst Du einfach zuviel. Was überhaupt nicht irgendwohin vorzudringen hat. ( auch das ist gut so )
Und immer nur stänkern bringt auch nix - vor allem nicht, wenn man aber auch nicht den geringsten Vorschlag hat, wie ein Gesetz so abzuändern wäre, mit dem ein Jungfernhäutchen als so "minder" eingestuft werden könnte, daß damit keinerlei Betrug möglich ist.

Vorschlag von mir:
Jegliche Angaben über Schuld und Unschuld, über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Jungfernhäutchens sind als nichtgegeben anzusehen.
Gibts das auch in Deutsch :confused:
 
H

hablo

Gast
ich habe mal gehört, dass ein jungfernhäutchen auch beim spagat oder sonstigen verrenkungen herausfallen kann....

stimmt das oder ist es eine 'urban legend'?
denn wenn es stimmt, ist ein fehlendes häutchen kein beweis für bereits erfolgten geschlechtsverkehr.

PS @catherine: wie sollte denn die gesetzesgrundlage in deinen augen geändert werden?
 

mikenull

Urgestein
Das Wort "herausfallen" trifft es nur ungenau.......
Sonst wäre es ja möglich drüber zu stolpern und das Teil möglicherweise auf einem Fundbüro abzugeben. Ich glaube, das ist nicht ganz so.....
 
B

Benjamin-29

Gast
ich habe mal gehört, dass ein jungfernhäutchen auch beim spagat oder sonstigen verrenkungen herausfallen kann....
Joah, es gibt gewisse Verrenkungen, bei denen so ein Jungfernhäutchen sogar in jedem Fall einreissen soll.:)

Ne, im Ernst: Das hört man öfter, dass es bei heftigen Bewegungen beim Sport auch reissen könnte.
 
C

Catherine

Gast
"rausfallen"............köstlich, lach mich schlapp.

Gesetz: Alle Frauen müssen nen Spagat machen, damit des Jungfernhäutchen rausfallen kann. Dies ist dann in einer speziellen Box -gibts in der Apotheke- keimfrei aufzubewahren.
Frau wird dazu verpflichtet ihrem zukünftigen Ehemann einen Tag vor der Hochzeit das keimfrei und korrekt aufbewahrte Häutchen zu zeigen. Beanstandungen seitens des Mannes bezüglich Größe, Beschaffenheit und Farbe sind nicht möglich.
Allerdings hat er die Möglichkeit -wenn Frau einverstanden ist- das Jungfernhäutchen käuflich zu erwerben. Der Mindestbetrag beträgt 20.000€.

Männer, denen die Vorhaut entfernt wurde, sind ebenfalls verpflichtet diese keimfrei aufzubewahren. Die Box gibts ebenfalls in der Apotheke. Für Männer gibts eine blaue Box, für Frauen rosa.
Im Zuge der Jungfernhäutchenbeschauung ist der Mann verpflichtet seiner zukünftigen Frau sein Vorhäutchen zu zeigen.

Möchte Mann eine Jungfrau ehelichen so kann das Jungfernhäutchen fachärztlich wieder in die ursprüngliche Position innerhalb der Frau angebracht werden um dem zukünftigem Ehemann eine Ent-Jungferung zu ermöglichen.

Möchte Frau einen unbeschnittenen Mann, so muss das Vorhäutchen fachmännich an die vorgesehene Stelle angenäht werden. Sollte der Schniedel des Mannes darunter leiden besteht die Möglichkeit den behandelten Arzt zu verklagen. In ganz schlimmen Fällen ist es möglich einen Spenderschniedel zu erhalten, der den alten Schniedel funktionsgerecht ersetzt.

:D
 
H

hablo

Gast
ok,ok, rausfallen war wohl etwas doof formuliert....^

aber ob rausfallen oder reißen - so oder so ist es dann hin, das häutchen....
 
B

Benjamin-29

Gast
In ganz schlimmen Fällen ist es möglich einen Spenderschniedel zu erhalten, der den alten Schniedel funktionsgerecht ersetzt.
Wäre es in solchen Fällen denn auch legitim Wünsche zu äussern?
Mann könnte sich dann ja zur Abwechslung mal mit so einem grossen bösen Negerschniedel ausstaffieren.:) Oder müsste der Neue genauso klei...äh, gross sein wie der Alte?
 
Status
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