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Ehe annuliert, weil Frau über ihre Jungfräulichkeit gelogen hat!

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Tyra

Sehr aktives Mitglied
na siehste...irgendwo findet man immer nen Konsens, oder? ;):D Und sei es auch nur bei so allgemeinen Platitüden.
 

mikenull

Urgestein
Fehlt ja wohl grad noch, das Du es auch noch schaffst zwischen Jungfernhäutchen und Verträgen zu unterscheiden. Man könnte Dir´s fast noch zutrauen.....
 

Tyra

Sehr aktives Mitglied
hä??? kapier ich nicht so ganz was du damit meinst. An sich ist die Sache doch höchst simpel: da der vertraglich zugesicherte Gegenstand = das Jungfernhäutchen nicht da war war der Vertrag ohnehin nichtig und musste gar nicht annuliert werden, da er ja juristisch-faktisch nicht zustande gekommen ist....oder??
Aber offensichtlich wollte es sich ein patriarchaler, frauenfeindlicher, sehr unobjektiver bzw. sehr einseitig objektiver Richter es sich nicht nehmen lassen mal ne Frau auf den Scheiterhaufen zu bringen, sie als Betrügerin abstempeln, die den Mann um einen wichtige Eigenschaft betrogen hat...(lächerlich!! sexistisch!) anstatt mal eine Minute nachzudenken und ein salomonisches (= weises, gerechtes) Urteil zu fällen....die Inquisation hat mal wieder voll zugeschlagen....wann wird das mal endlich enden?
 
B

Benjamin-29

Gast
Aber offensichtlich wollte es sich ein patriarchaler, frauenfeindlicher, sehr unobjektiver bzw. sehr einseitig objektiver Richter es sich nicht nehmen lassen mal ne Frau auf den Scheiterhaufen zu bringen,
Tyra - es gab keinen "patriachalen, frauenfeindlichen, unobjektiven Richter". Den Vorsitz hatte eine Richterin.:)

Ich hab gestern mit einem Juristen im Zug gesessen. Der meinte, die Diskussionen um den Fall würden in der juristischen Fachwelt für eine Menge Heiterkeit sorgen:
Das Urteil soll letzten Donnerstag wohl aufgehoben worden sein, weil es doch ein paar juristische Fehler in der Urteilsbegründung gab. Es ist in Frankreich doch nicht rechtens, dass gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen die Annullierung einer Ehe begründen können. Von daher könne Jungfräulichkeit nach französischem Recht keine wesentliche Eigenschaft bei einer Eheschliessung sein.

Er meinte auch, dass Lügen vor der Ehe kein pauschaler Grund für eine Annulierung wären - weil seiner Meinung nach sonst kaum noch eine Ehe Bestand haben könnte.:):) Es müsste sich bei der Lüge schon um eine wesentliche Eigenschaft handeln. Und das ist hier wohl nicht gegeben.
Bei dem, was wesentlich sei, müssen sich Gerichte übrigens an der Meinung der französischen Gesellschaft orientieren - die Ansichten der Brautleute dürften da kein juristischer Maßstab sein. ...das hätte ich auch nicht erwartet.

Das Urteil ist aber trotzdem alles andere als frauenfeindlich. Im Gegenteil hat die Richterin wohl zu sehr im Sinne der Frau entschieden - und darum diesen Formfehler gemacht.
Das Schräge an der ganzen Diskussion ist, dass sich zwar die Öffentlichkeit und die Politik sich laut über eine Diskriminierung der Braut beklagen - die Braut selbst aber überhaupt nicht davon begeistert ist, jetzt wieder verheiratet zu sein. Sie selbst war froh gewesen, ihren Bräutigam los zu sein.
Es hat wohl sogar die französische Justizministerin selbst ihre erste Ehe annulieren lassen, die sie selbst nicht gewollt hatte. Die Ministerin stammt aus einer nordafrikanischen Familie. Sie hat ein Buch geschrieben, in dem sie die Annullierung als eine Möglichkeit für junge Frauen bezeichnet, sich elegant aus unfreiwilligen Ehen zu befreien. Dieses Buch hatte wohl die Richterin beeinflust - die dann zu sehr im Sinne der Frau entschieden hat.
 

Tyra

Sehr aktives Mitglied
naja, es gibt offenbar auch frauenfeindliche Richterinnen.
Das Urteil war frauenfeindlich und nicht im Interesse der Angeklagten...wenn man auf die Hintergründe guckt....die Richterin hat hier total falsch gedacht, bzw ganz offensichtlich viel zu wenig nachgedacht. Es lag nach Presseberichten im Interesse von Bräutigam + Braut dass die Ehe annuliert wird, sie haben das jedoch ziemlich ungünstig in die Wege geleitet und die Richterin hat dann noch eins drauf gesetzt mit einem recht flachgedachtem Urteil, was an sich bei einigermaßener Denkfähigkeit unnötig gewesen wäre und nicht so viel Staub aufgewirbelt hätte. Die Richterin mag es ggf. gut gemeint haben, aber die Ausführung war hundsmiserabel, unprofessionell und frauenfeindlich. Man kann Dinge nicht durch Schlechtes besser machen.
Wäre das Urteil, bzw die Urteilsbegründung nicht frauenfeindlich gewesen, hätte es keinen Aufschrei in der Presse oder diesen thread gegeben....
Der Zweck heiligt meiner Ansicht nach nicht alle Mittel...auch wenn die Braut oder der Bräutigam dass ggf anders gesehen haben, aber man sieht ja was dabei herausgekommen ist: der Schuss ist sozusagen nach hinten losgegangen. Die Lage wurde an sich eher verschlimmert als verbessert, bzw. jetzt steht man erneut da wo man vormals stand.
An sich gibt es in Europa Gesetze um gegen Zwangsehen anzugehen und die in nullkommanix zu annulieren, ganz ohne solchen Hymenquatsch....

Was die Ministerin angeht: das was sie vorschlägt ist nicht elegant, sondern sowas wie vom Regen in die Traufe gelangen...ne komische Notlösung, geboren aus dem Geist einer Sklavin einer archaischen Tradition...so sehe ich das jedenfalls. Zudem höchst unethisch durch ne Lüge aus einer Quatschtradition (= der Anspruch von Männern auf hymenverpackte Mädels) zu befreien. Und elegant ist es nicht sich vor Gericht als Betrügerin runtermachen zu lassen um aus einer arrangierten Ehe rauszukommen...sowas ist nur was für devote Masochistinnen, oder ziemlich verzweifelte Menschen, die es nicht besser wissen als aus krummen Traditionen nen krummen Weg rauszufinden..keine ehrwürdige Haltung sowas. Es gibt elegantere Wege (die allerdings nur selbstbewussten emanzipierten Köpfen und nicht unterwürfigen Mädels in den Sinn zu kommen scheinen) indem man diese Tradition (der Hymenverpackung der Frau) offensiv angreift und ihre frauenverachtenden Anteile entlarvt und eleminiert...sowas kann und sollte ein aufgeklärtes europäisches Gericht durchaus leisten..vgl. das Urteil des schweizerischen Gerichtes in dem es um Genitalverstümmelung ging und in dem dieser Abschnitt in der Urteilsbegründung vorkommt:

Bei der Würde der Frau handle es sich um einen unverrückbaren Wert, hinter der andere kulturelle oder traditionelle Bräuche zurückzutreten hätten, führte der Gerichtsvorsitzende Werner Hotz aus. Das Urteil sei jetzt ein Signal. Auch für die Behörden, die aufgerufen seien, Einwanderern mit aller Deutlichkeit auf die Strafwürdigkeit ihres Verhaltens bei der Beschneidung von Mädchen hinzuweisen.

Hier wird deutlich, dass allgemeinen Menschenrechten Vorrang vor Tradition und kulturellen Gebräuchen eingeräumt wurde...dasselbe hätte an sich auch vor dem französischem Gericht passieren können und müssen indem man wie ich begründet hätte, dass der Vertrag nichtig war, da ein solcher Vertrag frauenfeindlich gewesen ist...od.ä. Es hätte ja zig andere Möglichkeiten gegeben..An sich hätte die Richterin bei Zwangsehe oder Verdacht auf Zwangsehe direkt die Staatsanwaltschaft für den Fall einer strafbaren Nötigung einschalten müssen...anstatt diese Nötigung straffrei billigend in Kauf zu nehmen. Die Würde der Frau wurde in dem Urteil des frz. Gerichts nicht geachtet, die Nötigung zu einer ungewollten Ehe nicht angemessen beachtet....hier wurde untergründig einer frauenfeindlichen würdeverletzenden (und im übrigen, da Zwangsehe strafbare Nötigung) Tradition Recht gegeben und man ist den Gesetzen dieser diskriminierenden Tradition Frauen als Wertgegenstände zu sehen gefolgt, auf das Spielchen mit der Hymenkiste eingegangen um die Ehe zu annulieren..das war Bockmist...Schande und noch mehr Schande, dass das durch eine Richterin geschehen ist.

Danke für die neue Nachricht über die Aufhebung des Urteils, davon habe ich noch nix gewusst...also scheinen die Mühlen der Justiz ja doch zu mahlen, wenn auch recht langsam...also gibt es doch noch Hoffnung :D??

Die Braut scheint doof (bzw durch ihre Tradition denkpürriert ) zu sein....wenn sie es duldet weiterhin in einem europäischen Land in dem es Gesetze zu ihrem Schutz gibt in einer Zwangsehe, die sie nicht will verheiratet zu sein und offenbar scheint die Justiz auch blind ggü anderen Möglichkeiten der Annulierung zu sein. Bzw an sich hat die Justiz ja nun korrekt reagiert indem der unzulässige Annulierungsantrag abgewiesen wurde und es nun an den Brautleuten liegt vernünftigere Anträge zu stellen. Bleibt zu hoffen, dass die Braut noch Erleuchtung (in Sachen Emanzipation) und nen guten Anwalt findet, der sie wirklich elegant aus dieser Zwangsehe rausboxt, was an sich nur ne Formalie wäre..es sei denn Püppi ist Sklavin ihres Systems und ihrer family und kommt gar nicht erst auf die Idee dass sie auch eigene Rechte (selber zu bestimmen mit wem sie in die Kiste und Ehe hoppst z.B.) hat.

Tyra
 
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Tyra

Sehr aktives Mitglied
danke für die Infos und den Link mikenull....les, les les...aha: na also, stehe ich also mit meiner Meinung nicht alleine da und alle politischen Lager in Frankreich regen sich ähnlich wie ich über dieselben Sachen auf....freut mich das zu lesen :D:D

Heftige Kritik erntet vor allem das Argument der Richter, dass Jungfräulichkeit eine „wesentliche Eigenschaft“ einer Frau sei und somit eine Lüge darüber auch ein triftiger Grund für die Annullierung einer Ehe. Das Urteil sei ein gefährlicher Präzedenzfall, der den islamischen Fundamentalismus in seinem „archaischen Kampf“ bestätige, stellen die Abgeordneten fest.#

so ähnlich hatte ich das ja auch gesehen.

Die Rechtsexpertin Françoise Dekeuwer-Défossez ist davon überzeugt, dass das Gericht von Lille ein Fehlurteil gefällt hat. Zum einen werde im Bürgerlichen Gesetzbuch der Tatbestand der Lüge nicht als Grund für die Annullierung einer Ehe aufgeführt. Würde man von künftigen Ehepartnern in der Tat eine „totale Aufrichtigkeit“ verlangen, käme es zu keiner Eheschließung mehr.

aha gucke mal an...genau meine Meinung.

Eindringlich warnt die Rechtsexpertin die Gerichte davor, sich in solchen Fällen von religiösen Argumenten beeinflussen zu lassen. Wenn die Gerichte in diese Falle tappten, meint die Vorsitzende der Migrantinnen-Bewegung „Weder Huren noch Unterworfene“, Sihem Habchi, werde es nicht mehr lange dauern, bis in Frankreich auch die in islamischen Ländern praktizierte Verstoßung von Ehefrauen juristisch anerkannt wird.

genau das hatte ich ja geschrieben..die Richterin ist in genau diese kulturrelativistische Falle getappt...hat die Brisanz gar nicht erkannt und keine klare Stellung (Antihaltung) gegen eine frauenfeindliche und diskriminierende Traditionskiste bezogen und das ist verwerflich und sowas darf sich kein europäisches Gericht das für den Schutz seiner Mitbürger zuständig ist leisten.

Zum anderen schließt sich Dekeuwer-Défossez der Kritik der EU-Abgeordneten an der Begründung des Gerichts an, dass es sich bei Jungfräulichkeit um eine „wesentliche Eigenschaft“ handele. Nach der persönlichen Auffassung des Paares oder des düpierten Mannes möge dies ja zutreffen. Doch keinesfalls gelte dies für die französische Gesellschaft, wie die empörten Reaktionen gezeigt haben. Im Übrigen würde „sexuelle Freiheit“ in Frankreich als „unveräußerliches Gut“ betrachtet, ganz abgesehen davon, dass ein persönliches Geheimnis – im konkreten Fall der Verlust des Hymens – nicht zwangsläufig zum Scheitern einer Ehe führen müsse.

jo, exaktamente....die frz Gesellschaft (jedenfalls der aufgeklärte Großteil) distanziert sich von dieser diskriminierenden und frauenfeindlichen Hymenkiste...BRAVO!

Der gesamte Fall ist politisch hochbrisant und es freut mich dass zumindest über 70 % der Franzosen sich so wie ich (und auch zumindest ein paar andere hier) aufgeregt und die Kernpunkte erfasst haben....hier im thread ist das Verhältnis leider ein wenig ungünstiger...die Mehrheit, also über 50 Prozent scheinen dem Gericht blind zugesprochen und die Kernpunkte irgendwo gar nicht erkannt zu haben...finde ich schon ein wenig erschreckend und schade...naja...aber ich denke/hoffe dieses Ergebnis hier ist nicht repräsentativ (oder doch? deutsche Mentalität der Obrigkeitshörigkeit?? wenig Tiefgang im Denken? wenig Allgemeinwissen über diverse Kulturen?) dass dennoch die Mehrheit der Deutschen so ähnlich wie die Franzosen die Dinge da so sehen wie ich.

Die Braut halte ich für etwas naiv und zurückgeblieben in Sachen Emanzipation und Denkfähigkeit, was man ihr ggf nicht direkt vorwerfen mag, da ihre Tradition sie so geschult hat und sie es einfach (noch nicht) besser wusste. Meiner Ansicht nach mag sie sich aufregen, sie (und auch diese Ministerin, die bescheuerte Ratschläge wie diesen Weg der Annulierung gegeben hat) sollte lernen, dass nicht jedes Mittel den Zweck heiligt und sie andere Wege finden muss um sich aus einer frauenverachtenden Tradition und Zwangsehe zu lösen. An sich hat sie dafür genügend rechtliche Mittel zur Verfügung und ist selber schuld, wenn sie sie nicht schlauer und eleganter nutzt. Wird Zeit aufzuwachen, zu lernen selbstständig zu denken und erwachsen zu werden Miss bzw. Mdme Braut! Ich hoffe sie kriegt es hin sich wieder zur Mademoiselle zu machen.

Tyra
 
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B

Benjamin-29

Gast
Die Braut scheint doof (bzw durch ihre Tradition denkpürriert ) zu sein....wenn sie es duldet weiterhin in einem europäischen Land in dem es Gesetze zu ihrem Schutz gibt in einer Zwangsehe, die sie nicht will verheiratet zu sein
Das ist gerade der Punkt, der bei Juristen für Heiterkeit sorgt. Die Braut ist wegen der öffentlichen Debatte nun wieder verheiratet - und zwar gegen ihren ausdrücklichen Willen. Manche sprechen inzwischen von der "Zwangsheirat der Jungfrau von Roubaix".:)

Die Brautleute hatten die Gesetze genutzt, um aus ihrer Ehe mit möglichst wenig Aufhebens wieder herauszukommen. Die Beiden waren sich einig - und die Richterin hatte wohl in diesem Sinne geurteilt.
Und grade aus dieser recht kleinen Sache, die pragmatisch ein Problem lösen sollte, ist eine riesen Grundsatzdebatte entstanden, die an den Interessen der Brautleute völlig vorbeigeht.

PS:
Weil die ein schweizer Urteil zitierst, Tyra. Es hat in der Schweiz wohl mal einen Fall gegeben, in dem die Braut eine Anullierung durchgesetzt hat, weil ihr Bräutigam zu "moderne" Vorstellungen von der Ehe hatte. Und in Deutschland war es wohl in den 90er Jahren noch möglich, dass eine Verlobte Schadenseratz einklagte, wenn sie entjungfert aber nicht geheiratet wurde.
Mich würde interessieren, ob du diese Gesetze auch für "patriachalischen Bockmist" hälst?
 

mikenull

Urgestein
In der BRD wäre eine Auflösung bzw. Anullierung der Ehe möglich gewesen, weil die Ehe ja nie "vollzogen" wurde.
 
Status
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