bocksrogger
Aktives Mitglied
Du verbreitest Unsinn. Liest du überhaupt was du schreibst?So ein Unsinn.
Im Gesetz (§23 KSchG) steht klar geschrieben:
"In Betrieben und Verwaltungen, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der
10 und 10,25 sind ein Unterschied.Einen guten Kündigungsschutz erhälst du erst am 10,25 Mitarbeitenden im Betrieb.
Ich würde ja die Schulung mitnehmen und dann kündigen