bocksrogger
Aktives Mitglied
So ein Unsinn.
Im Gesetz (§23 KSchG) steht klar geschrieben:
"In Betrieben und Verwaltungen, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der
Du verbreitest Unsinn. Liest du überhaupt was du schreibst?
Einen guten Kündigungsschutz erhälst du erst am 10,25 Mitarbeitenden im Betrieb.
10 und 10,25 sind ein Unterschied.
Ich würde ja die Schulung mitnehmen und dann kündigen