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Agenturchef will mich zur Weiterbildung zwingen, sonst Kündigung.

miasma

Aktives Mitglied
Was spricht denn aus deiner Sicht hauptsächlich gegen eine Weiterbildung?

Hast du etwas zu verlieren dabei?, Traust du dir das nicht zu ?

Du könntest ihm gleich sagen das du dann "300" Euro mehr brutto bekommen möchtest, wenn du dich darauf einläßt und es schaffst. ;-)
 

Ratlos1987

Neues Mitglied
Was spricht denn aus deiner Sicht hauptsächlich gegen eine Weiterbildung?

Hast du etwas zu verlieren dabei?, Traust du dir das nicht zu ?

Du könntest ihm gleich sagen das du dann "300" Euro mehr brutto bekommen möchtest, wenn du dich darauf einläßt und es schaffst. ;-)
Für mich spricht dagegen, dass ich keinen Mehrwert davon habe. Meine Konditionen werden dadurch nicht besser. Ich bekomme weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld, bekomme einen niedrigen Stundenlohn und habe nur den Mindesturlaub.
Es würde für mich einfach nur noch mehr Arbeit bedeuten. Das habe ich ihm bereits so gesagt und seine Antwort war, dann müsse er sich eben jemanden suchen, der diese Qualifikation bereits mitbringt. Er ist nicht daran interessiert, das Ganze zu honorieren, wenn ich es mache, ihm geht es nur drum, dass er dann mehr Arbeit auf mich abwälzen und die Agentur nach außen besser präsentieren kann, weil dort ja nur Versicherungsfachkräfte arbeiten.
 
V

von Bodenschatz

Gast
Dein Chef hat Recht – und Du hast auch Recht.

Ihr redet aneinander vorbei, daher versteht Ihr Euch nicht.

Als Agenturchef spielt er mit Datensätzen. Er liebt das Auseinaderklamüsern verschiedener Optionen, um den Kunden passend zu deren Situation Verträge anzubieten. Dazu braucht er Menschenkenntnis, Fachwissen, muss argumentieren und schlagfertig sein Er ist in gewisser Weise Erfinder.

Für das backoffice hat er Dich eingestellt. Du bist so etwas wie die Handwerkerin, die seine gedanklichen Entwürfe dokumentiert, ausdruckt, frankiert, versendet, berechnet, anmahnt.

In seinen Augen ist das backoffice lediglich ein notwendiges Übel, weil mit dem Abschluss des Vertrags die Provision verdient ist.
Er ist also bereits „fertig“, während Du hinterher hinkst, ehe die Routine erledigt ist.
Er verdient das Geld in einer halben Stunde, Du produzierst nur Staub, volle Papierkörbe und Kosten und brauchst dafür auch noch länger als er.

In Deinen Augen fängt mit dem Abschluss des Vertrags die Arbeit aber erst an. Die Vorgänge müssen der Reihe nach abgearbeitet werden, denn wenn Du nicht funktionierst und das Angebot zur Unterschrift absendest, widerruft der Kunde, und das Geschäft platzt.
Die Blumen, die immer gleich aussehen, sehen nur so aus, weil sie gegossen werden und Briefmarken gibt es nur, weil Du sie holst. Kaffee für die gute Laune gibt es auch nur, wenn Du ihn aufsetzt und irgendjemand muss die Tassen spülen.


Dass man sich nicht „weiter entwickeln kann“, wenn man Tassen spült, ist ihm klar.
Dir ist aber auch klar, dass er sich ohne backoffice nicht weiter entwickeln kann.

Leider ist es zT so, dass Selbständige selbstständig sind, weil sie sich ungerne etwas sagen lassen wollen. Mit der Zeit entwickelt sich ein Mangel an Selbstrefexionsvermögen: es läuft nur deshalb, weil man immer alles richtig gemacht hat.
Wer dies in Frage stellt, hat logischerweise Unrecht.

Das einzige was Du machen könntest um Dich durchzusetzen wäre, ihm noch einmal zu erklären, dass Du Deine Prioritäten – und damit Dein Leistungspotential – im handwerklichen Bereich siehst und Dich so einschätzt, dass Du im kreativen Bereich eher nicht zuhause bist.

Alternativ stellst Du Dich neuen Anforderungen. Die hat zur Folge, dass Du lernen musst zu lernen, was sich später zu einem Selbstläufer entwickelt. Je komplexer die Sachverhalte werden, die man beherrscht, desto leichter fällt die Bewältigung von Standart-Aufgaben.
Damit meine ich: wer zweistellige Zahlen im Kopf multiplizieren kann, der kann mit Leichtigkeit die Summe einen Kassenzettels addieren.


Die Sache birgt allerdings auch eine Gefahr in sich.


Würdest Du das neue Tätigkeitsfeld und seine Anforderungen für dich entdecken, wenn Du erst mal damit angefangen hast, so könnte es sein, dass Du Dich künftig beim Ausdrucken von Briefen, die sich nur im Adressaten unterscheiden, erheblich langweilst.

Und dann passiert Dir das, was dem Chef aktuell passiert: Ihr beide verdient das Geld – und braucht eine neue Bürokraft für das BackOffice.
 

recuperation

Aktives Mitglied
für die Tätigkeit einer Bürokauffrau
Das ist nicht zwangsläufig dasselbe wie "als Bürokauffrau".

Wenn sich die betriebliche Struktur ändert, der Arbeitgeber für einen Mitarbeiter in einer bestimmten Position keine Verwendung mehr hat o.ä., kann eine (Änderungs-)Kündigung durchaus möglich sein. Das Kündigungsschutzgesetz greift für so eine kleine Agentur nicht, also braucht der Arbeitgeber auch keinen triftigen Kündigungsgrund. Gerade in so einer kleinen Firma kann es erforderlich sein, dass der Arbeitnehmer im Rahmen des Zumutbaren auch mal an anderer Stelle mit anpackt.

Für mich spricht dagegen, dass ich keinen Mehrwert davon habe.
Von einer Weiterbildung profitierst du als AN eigentlich immer. Und sei es, dass du sie später einfach als weitere Station in deinen Lebenslauf packen kannst. Du musst ja nicht in diesem Bereich bleiben. Problematisch wäre ggf., wenn der AG die Weiterbildungskosten unter der Maßgabe übernimmt, dass du anschließend noch mindestens x Monate in der Agentur bleibst und ansonsten zur Rückzahlung verpflichtet bist.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Die Agentur ist zu klein für das Kündigungsschutzgesetz.

Ich würde mir den Vertrag genau ansehen. Kann sein das dort steht, das man auch andere Tätigkeiten usw. übernehmen muss.

Im Endeeffekt hast du keine große Wahl. Wenn du es nicht machst wird er dich entlassen.

Einen guten Kündigungsschutz erhälst du erst am 10,25 Mitarbeitenden im Betrieb.
Das ist falsch. Das KSchG gilt erst ab 10 MA und kennte keine 0,25 MA. Und das ist kein "guter" Kündiunggschutz sondern überhaupt erst ein Kündigungsschutz.
 

Chichiri

Aktives Mitglied
Das ist falsch. Das KSchG gilt erst ab 10 MA und kennte keine 0,25 MA.
So ein Unsinn.
Im Gesetz (§23 KSchG) steht klar geschrieben:
"In Betrieben und Verwaltungen, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden, gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht für Arbeitnehmer,"

Man hat bei genau 10 Mitarbeitern immer noch keinen Kündigungsschutz.

Weiter steht geschrieben: "Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach den Sätzen 2 und 3 sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen."

Natürlich kennt das KSchG X,25 MA -.- Wenn jemand mit 0,5 und ein anderer mit 0,75 berücksichtigt wird, kommt man auf 1,25.
 

Dragon234

Aktives Mitglied
Die Agentur in der du arbeitest ist bestimmt ein eigenständiges Unternehmen, oder?
Also eine kleine gmbh oder so.

Wie viele Mitarbeiter habt ihr? Eventuell kann er nämlich doch betriebsbedingt kündigen und mit wegfall des Arbeitsplatz argumentieren.
 

Sisandra

Moderator
Tja, leider hast du in dieser Betriebsgröße keinen Kündigungsschutz.

Rechne damit, dass du bald die Kündigung bekommst. Wie lange ist denn die im Vertrag angegebene Kündigungsfrist?

Du solltest dich zügig wegbewerben. NOCH geht das aus ungekündigter Stellung und das kann für dich von Vorteil sein.
 

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