Hallo, dass ein Versorgungsamt dem Gericht vorschreibt, wie viele Kosten der Gegner tragen muss,
finde ich Hammer, habe ich so noch nie gehört.
Fakt ist, wenn du gewonnen hast, muss du nix zahlen.
Ich empfehle immer, erst alles alleine zu versuchen, denn meist sind die Betroffenen eh viel gescheiter
als ein Anwalt. Es gibt leider viel zu wenig Anwälte, die sich im Opferrecht auskennen!
Okay, wenn man es psych. nicht schafft, dann empfehle ich auch nen Anwalt oder
sone Art Begleitung, das kann ein anderer Betroffener sein, der sich gut im Recht auskennt.
Denn der kostet auch nix und er kann wenn die Verhandl. öffentl. ist auch dabei sein.
Wichtig ist, wenn man mit dem Ausgang eines Proz. eine Nachzahlung erhält und ab sofort mehr
Geld erhält und hat vor Gericht nur teilweise (Teilabhilfebscheid) gewonnen, dann muss man zahlen und
zwar wird das Einkommen dann durchschn. berechnet und dann muss man z.B. die PKH auch zurückzahlen.
Ich verstehe nicht, warum habt ihr nicht auch gleich Antrag auf BSA gestellt?
Dann wäre alles unter einem Hut. Wobei ist die Genehmigung allg. schon vorhanden nur die Höhe nicht?
Dann bräuchte man nicht vor Gericht, denn dann wartet man die Einstufung ab und kann dann erst mal in
Widerspruch gehen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, dann kann man immer noch klagen.
Ich z.B. bekomme ab sofort keinerlei PKH mehr zugesprochen weil ich nun BSA, etc. bekomme und somit aus allen
Hilfen rausfalle (habe aber unter d. Strich nicht mehr als vorher)
also muss ich mir gut überlegen, ob ich klage, wenn der med. Gutachter des VA mir keine GDS (Grad d. Schädigung) Erhöhung zuspricht.
Früher hätte ich geklagt, da ich ja PKH bekommen hatte.
Deshalb darf man nie vergessen, welche Folgen Gerichtsentscheidungen haben können.
Kurz zu meinem obigen Post:
Ich meinte mit zurückzahlen von PKH in erster Linie meinen Proz. beim Fam.Gericht.
Da hatte ich einen verloren, einen gewonnen.
Beim VA habe ich einen halb gewonnen.
Dieses halb gewinnen bed, dass mir ein Teilabhilfebescheid erstellt wurde (ohne Gericht)
Da ich selbst einen Anwalt hatte, muss ich den nat. bezahlen, einen Teil der Kosten muss jedoch das Versorg.amt
übernehmen!
Wie hoch die Bezahlung ist, weiß ich leider noch nicht!
Ich werde euch berichten!