Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Opferentschädigung OEG

G

Gast

Gast
@ Vermisst
von der Ausgleichsrente muss man die Gerichtskosten nicht bezahlen ?
Unterhaltskosten für Kinder muss man aus diesem Einkommen ja auch zahlen.

Berufsschadenausgleich und die Ausgleichsrente sind ja nicht anrechnungsfrei.

Grüsse Gast
 

Vermisst

Aktives Mitglied
@ Vermisst
von der Ausgleichsrente muss man die Gerichtskosten nicht bezahlen ?
Unterhaltskosten für Kinder muss man aus diesem Einkommen ja auch zahlen.

Berufsschadenausgleich und die Ausgleichsrente sind ja nicht anrechnungsfrei.

Grüsse Gast
ich verstehe deine frage nicht....sorry....
ich habe geschrieben, wenn man den widerspruch oder klage vor gericht nicht vollständig verliert,
bzw. eben nur teilweise abgeholfen wird, dann muss auch nur einen Teil der Kosten zahlen, denn
einen Teil muss das Versorg.amt meinem Anwalt zahlen!
Was meinst du mit Ausgleichsrente?
und beim Gedanken wegen Unterhalt bei Kinder, ja da muss man vollen Unterhalt leisten,
aber was hat das mit Gerichtskosten oder Rückzahlung von PKH zu tun?
 
G

Gast

Gast
@ Vermisst
Also noch einmal langsam ;-)

Du hast geschrieben,

"Habe nun nach vielen Jahren meinen BSA bekommen, muss aber nun
sämtliche Proz.Kosten zurück zahlen, weil ich ein Verfahren nur teilweise gewonnen habe
und eines nicht."


Ich habe, so wie es gerade ausschaut auch gute Chancen meine erste Instanz zu gewinnen
bzw. geht es hier um Grundrente und Ausgleichsrente, noch nicht um Berufsschadenausgleich,
das folgt dann später erst. Das Versorgungsamt hat nun dem Gericht in der Stellungnahme mitgeteilt,
das ich 2/3 der anfallenden Kosten übernehmen muss, ohne jegliche Begründung, entscheiden ist aber
noch nichts.

Meine Frage daraufhin, eventuell muss ich dann von meiner Ausgleichsrente eine Differenz zahlen.
Noch habe ich mich bei meinem Anwalt nicht erkundigt, weil ich den Brief gerade erst vorliegen habe.

Ich dachte ebenfalls, gewinnt man den Prozess, muss der Kläger nicht für die Gerichtskosten aufkommen.

Grüsse Gast
 
G

Gast

Gast
@ Vermisst
Also noch einmal langsam ;-)

Ich habe, so wie es gerade ausschaut auch gute Chancen meine erste Instanz zu gewinnen
bzw. geht es hier um Grundrente und Ausgleichsrente, noch nicht um Berufsschadenausgleich,
das folgt dann später erst.

>> woher nimmst du deine positive Einstellung?

Das Versorgungsamt hat nun dem Gericht in der Stellungnahme mitgeteilt,
das ich 2/3 der anfallenden Kosten übernehmen muss, ohne jegliche Begründung, entscheiden ist aber
noch nichts.

>> sowas habe ich noch nie erlebt, dass jemand anfallende Kosten übernehmen muß, jedoch ohne Begründung, sehr seltsam, bitte kläre uns doch auf.

Ich dachte ebenfalls, gewinnt man den Prozess, muss der Kläger nicht für die Gerichtskosten aufkommen.

>> gewinnt man muß man keine Gerichtskosten zahlen, da es vor dem SG keine Gerichtskosten gibt!
Verliert man, muß man seinen RA zahlen, sofern man einen hatte bzw. bei PKH übernimmt das die Staatskasse.

Verliert o. gewinnt man in Teilen, werden auch die Anwaltskosten enstpr. geteilt.
Grüsse Gast
Grüße Gast

PS: Vermisst hat alles korrekt geschrieben, was verstehst du daran nicht?
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo, dass ein Versorgungsamt dem Gericht vorschreibt, wie viele Kosten der Gegner tragen muss,
finde ich Hammer, habe ich so noch nie gehört.
Fakt ist, wenn du gewonnen hast, muss du nix zahlen.
Ich empfehle immer, erst alles alleine zu versuchen, denn meist sind die Betroffenen eh viel gescheiter
als ein Anwalt. Es gibt leider viel zu wenig Anwälte, die sich im Opferrecht auskennen!
Okay, wenn man es psych. nicht schafft, dann empfehle ich auch nen Anwalt oder
sone Art Begleitung, das kann ein anderer Betroffener sein, der sich gut im Recht auskennt.
Denn der kostet auch nix und er kann wenn die Verhandl. öffentl. ist auch dabei sein.
Wichtig ist, wenn man mit dem Ausgang eines Proz. eine Nachzahlung erhält und ab sofort mehr
Geld erhält und hat vor Gericht nur teilweise (Teilabhilfebscheid) gewonnen, dann muss man zahlen und
zwar wird das Einkommen dann durchschn. berechnet und dann muss man z.B. die PKH auch zurückzahlen.

Ich verstehe nicht, warum habt ihr nicht auch gleich Antrag auf BSA gestellt?
Dann wäre alles unter einem Hut. Wobei ist die Genehmigung allg. schon vorhanden nur die Höhe nicht?
Dann bräuchte man nicht vor Gericht, denn dann wartet man die Einstufung ab und kann dann erst mal in
Widerspruch gehen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, dann kann man immer noch klagen.
Ich z.B. bekomme ab sofort keinerlei PKH mehr zugesprochen weil ich nun BSA, etc. bekomme und somit aus allen
Hilfen rausfalle (habe aber unter d. Strich nicht mehr als vorher)
also muss ich mir gut überlegen, ob ich klage, wenn der med. Gutachter des VA mir keine GDS (Grad d. Schädigung) Erhöhung zuspricht.
Früher hätte ich geklagt, da ich ja PKH bekommen hatte.
Deshalb darf man nie vergessen, welche Folgen Gerichtsentscheidungen haben können.

Kurz zu meinem obigen Post:
Ich meinte mit zurückzahlen von PKH in erster Linie meinen Proz. beim Fam.Gericht.
Da hatte ich einen verloren, einen gewonnen.
Beim VA habe ich einen halb gewonnen.
Dieses halb gewinnen bed, dass mir ein Teilabhilfebescheid erstellt wurde (ohne Gericht)
Da ich selbst einen Anwalt hatte, muss ich den nat. bezahlen, einen Teil der Kosten muss jedoch das Versorg.amt
übernehmen!
Wie hoch die Bezahlung ist, weiß ich leider noch nicht!
Ich werde euch berichten!
 

Hullu

Mitglied
Hallo, ich habe gestern meinen OEG Bescheid bekommen, mit GDS 50 für PTBS, Rezidivierende mittelgradige bis schwere Depressionen, Angst und Panikstörungen. Das ganze aus 6 Jahren Missbrauch von 4 Tätern im Kindesalter. Dem Gutachten bei dem ich pers. war, wurde ein Ergänzungsgutachten hinzugezogen, der zweite Gutachter war mir gar nicht bekannt, also Entscheid nach Aktenlage. Seit 01/2011 bin ich Arbeitsunfähig geschrieben, und ein Antrag auf EU Rente läuft. Meiner Meinung nach sind die 50 % zu wenig eingeschätzt, macht es einen Sinn dagegen Widerspruch einzulegen? Wie sind Eure Erfahrungen mit dem OEG und Widerspr. bzw. der GdS? Kann auch gerne den Bescheid per Mail zukommen lassen, dann einfach eine PN :) Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
 
M

Meli-2009

Gast
Hullu, bei dem derzeitigen restriktiven Umgang mit Opfern würde ich mir das drei Mal überlegen, dagegen anzugehen. Kann dann noch ewig dauern und weitere Gutachten erforderlich machen.

LG
Meli
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Meli hat absolut Recht, leider!
Ich glaube auch nicht mehr an den "unabhängigen" Gutachter....auch wenn ich verdammtes Glück hatte.
Mir wurden Merkzeichen anerkannt die ich gar nicht beantragte!
Mir ging es damals "nur" um die Erhöhung des GdS.
Ich denke man sollte auch an die eigene Gesundheit denken, denn diese Jahrelangen Kämpfe mit Behörden
haben auch bei mir Spuren hinterlassen.
Kämpfen ja, aber nicht zu jedem Preis!
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
T Neuregelung OEG - Leistungen nach Schwerbehinderung Gewalt 11
G Antrag auf Oeg jetzt oder nach 2024 Gewalt 9
H OEG Neufassung Gewalt 255

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben