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Opferentschädigung OEG

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
Wollte euch nur kurz Bescheid sagen, mein Bsa ist da und ich bin etwas schockiert:
Anstatt wie ein SB meines Versorg.amtes meinte ich würde A7 eingestuft wurde ich A5 eingestuft und
ab dem 45. LJ werde ich dann auf A6 eingestuft.
Finde ich schon wahnsinn, man wird als Kind geschädigt, macht mit aller Kraft eine Ausbildung und dafür wird
man auch noch "bestraft" puhh damit muss ich erstmal klarkommen.
Da meinem Widerspruch nur Teilabgeholfen wurde, werde ich wohl noch weiterkämpfen....wobei ich derzeit irgendwie keine
Kraft dazu habe...
Mein Anwalt hat sich über den Erfolg gefreut, ich freue mich irgendwie nicht wirklich....ich habe nicht mehr als HLU Empfänger, sondern eher Nachteile....kann meine realen Heizkosten nicht mehr einreichen, muss meine GEZ selber bezahlen und
habe auch keinerlei Ansprüche auf Leistungen der Tafel etc..
Ich bekomme eine nette Nachzahlung aber davon bleibt nix übrig, das behalten sich die Behörden ein.
Ich habe überlegt, um Wohnkosten zu sparen, ziehe ich in eine Wohnwagensiedlung.
Na ja für Kinder ist das wohl eher keine gute Umgebung....zumindest habe ich im Netz gelesen, man
könnte sogar das Sorgerecht verlieren, weil die Umgebung keine gute für Kids wäre...ich denke das wäre
nur, wenn lauter "Sauf" Kumpanen um den Campingplatz wären....oder wie seht ihr das?
 
Hallo zusammen,

habe mich durch alle 57 Seiten gekämpft...

ich habe am 18.3.2013 einen OEG Antrag gestellt, eure Erfahrungen lassen meine Hoffnungen auf schnelle Erledigung und Anerkennung als Opfer aber schwinden.
Ich habe bereits ein richterliches Gutachten nach dem PsychKG, indem mir PTBS wegen sexuellem Missbrauch und einer weiteren Gewalttag bescheinigt wird. Desweiteren wurden schwere Depressionen mit Suizidversuch bescheinigt.
Was meint ihr, wie sind meine Erfolgsaussichten?

Gruß
Karina

Hallo Gast,

gut das du einen Antrag gestellt hast.

Auch wenn es sich jetzt dumm anhört, es kann eig. nur abgelehnt werden... Aber die Chancen das du anerkannt wirst sind auch da. Da du schon ein Gutachten hast. Trotzdem wird das Versorgungsamt sicherlich noch ein eigenes Gutachten machen...

Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg....
 
Hey Leute!

Lange ist´s her und ich mag einmal ein positives Feedback bezüglich der Opferentschädigung beitragen.

Nachdem ich vor Jahren meinen Antrag eingereicht habe wurde dieser, wie bei allen anderen, erstmal abgelehnt. Daraufhin wurde losgeklagt.
Viele Zeugenaussagen, Gutachten von mind. 5 Psychologen, einem weiteren Gutachten von einem unabhängigen Gutachter 4-7 Stunden Zugfahrt (bzw 1,5h Autofahrt) entfernt, erneuten Zeugenaussagen, über 1 Jahr keinerlei Reaktion vom Gericht und Neuaufrollung (mit erneuter Zeugenladung) später:

Es sind nun fast 4 Jahre vergangen. Meine Akte umfasst hunderte Seiten, ich will garnicht wissen wie viel Fahrtkosten ich auf eigene Kappe bezahlt habe da die Fahrtkostenpauschale der reinste Witz ist. Letztendlich habe ich jedoch gewonnen und mir wurden Ansprüche auf Gelder für den Zeitraum bis zum aprupten Ende meiner psychologischen Betreuung (Burnout meiner Psychologin) gezahlt. Das bedeutet ich habe tatsächlich monatliches Geld für 1 1/2 Jahre zugesprochen und tatsächlich überwiesen bekommen.
Von dem Geld kann ich mir leider keine Therapie leisten die nicht von der Krankenkasse abhängig ist, jedoch hilft es mir dabei wieder soviel Luft in mein Leben lassen zu können um überhaupt die Zeit für eine weitere Behandlung zu ermöglichen, welche noch nötig ist.

Es ist an vielen Stellen ein wirklich, wirklich harter Kampf es weiter bis zum Ende durchzuziehen. Alle möglichen Stellen stellen sich einen in den Weg und versuchen ihr Geld zu behalten statt es an Opfer zu zahlen. Aber bleibt stark Kämpfer und Kämpferinnen, denn es ist richtig das einzufordern was einem wirklich zusteht!

Zum Ende ein Hoch auf die Anwälte die den Durchblick durch den ganzen Paragraphen- und Gerichtswald haben und sich da für einen einsetzen wo man selbst nicht die Kraft dazu hat.

Ermunternde Grüße, Erbsenkufi
 
Ich freue mich sehr für dich, dass sich der lange Weg durch das OEG gelohnt hat. Wenn du magst, würde mich natürlich der Name des unabhängigen Gutachters interessieren, da ich sicher auch so einen §109-Gutachter haben werde müssen.

Dir kann man hier anscheinend nicht mailen, mir schon, daher könntest du diesen Weg nehmen, wenn du möchtest.

Liebe Grüße
Meli
 
Erbsenkufi, ich freue mich für dich, das du deinen Kampf gewonnen hast.
Ich schaue hier hin und wieder mal rein, ob ich Tipps finden kann,
und als ich deine Zeilen vorfand, hab ich mir auf meine Schultern geklopft,
halte durch Mädel, das kannst auch du schaffen.

Ganz lieben Dank, für die positive Meldung.

Dir weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen.

Frohe Ostern.
 
Hallo Meli, darf ich mal fragen wer die Kosten für diesen §109-Gutachter übernimmt, der Kläger selber ?
Über eine Antwort wäre ich dir sehr dankbar.

Gruss
Sian
 
hallo alle, wer kann mir bitte sagen, ob ich ein klageverfahren vor dem sozialgericht auch ohne anwalt
bestehen kann? braucht man zwingend einen anwalt beim sozialgericht?
wäre um antwort dankbar.
 
Nee, beim normalen Klageverfahren brauchst du noch keinen Anwalt, erst, falls der Fall in die Revision ginge. Falls du dir Sorgen machst wegen des Geldes, die ein Anwalt kosten könnte, dann gibt es mehrere Möglichkeiten der Hilfe:

1. Der Weiße Ring könnte dir einen Beratungsschein für einen Anwalt ausstellen - frag da mal bei deinem ortlichen Weißen Ring-Ansprechpartner (findest du sicher auf der Site vom Weißen Ring)
2. Du könntest Beratungskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen - die Modalitäten erklären die dir bei einem Anruf, was du an Unterlagen dafür bräuchtest.
3. Du könntest in den vdk eintreten - Der VdK | Sozialverband VdK Deutschland e.V. - die vertreten einen auch vor Gericht und sind finanziell sehr günstig

Wenn du keinen Anwalt hast, ist es schwierig, die notwendige Sachkunde aufzubringen, um den Äußerungen der Gegenseite was entgegensetzen zu können - von daher ist es vielleicht doch eine gute Idee, dir fachkundige Hilfe zu suchen.

Alles Gute!
Meli

P.S. die Informationen, die ich oben gegeben habe, sind die eines Laien, der es nicht besser weiß, also ohne Gewähr - und es ist auch keine rechtliche Beratung, dies nur zur Sicherheit erwähnt!
 
Hallo,

bei den Sozialgerichten gibt es 3 Instanzen Sozialgerichtsbarkeit

In der 1. u. 2. Instanz wird kein Anwalt benötigt.
In der 3. u. letzten Instanz = Bundessozialgericht besteht Anwaltszwang! Bundessozialgericht Kassel - Startseite

Solltest Du Prozesskostenhilfe für einen RA bewilligt bekommen (beim Sozialgericht gibt es keine Gerichtskosten, außer wenige Ausnahmen!) u. du verlierst, zahlt "erstmal" die Staatskasse den RA.

Du wirst jedoch 4 Jahre lang angeschrieben, ob sich währenddessen deine finanzielle Situation verändert hat.

Solltest Du während der 4 Jahre "Vermögen" haben, mußt Du die Kosten in voller Höhe zurückzahlen! Das wird oft bei PKH verschwiegen. Ist aber Gesetz. Daher vorher genau überlegen u. abwägen!

Viel Glück - ich habe in der 2. Instanz (LSG) ohne RA gewonnen! Lieber alleine kämpfen als mit einem schlechten RA,...

Grüße
Monika
 
Hallo Monika, gut, dass du darauf aufmerksam machst.
Ich erlebe es leider derzeit am eig. Leibe.
Habe nun nach vielen Jahren meinen BSA bekommen, muss aber nun
sämtliche Proz.Kosten zurück zahlen, weil ich ein Verfahren nur teilweise gewonnen habe
und eines nicht.
Ergänzung: Wenn man einen Proz. nur teilweise gewinnt bzw. verliert, dann muss man auch nur
einen Teil der Anwaltskosten tragen!
 
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