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Gast
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Das Versorgungsamt kann einem Opfer nicht dazu zwingen, nach Anerkennung, ein zivilrechtliches Verfahren auf sich zu nehmen. Das bleibt doch dem Opfer selbst überlassen.Wer Leistungen nach d. OEG erhalten möchte, denke ich muss eine Anzeige machen.
Denn sollte es nicht verjährt sein kann einem das als "nicht alles getan zu haben"
um etwas auf zu klären, ausgelegt werden.
Man sollte auch wissen, wenn man Leistungen irgend wann bekommt, dann wird
es ein Zivilrechtl. Verfahren gegen die/den Täter geben, denn die Behörden
wollen ihre Gelder wieder bekommen. (Sofern möglich)
Alleine deshalb wird einem das VA zu einer Anzeige raten, andernfalls
können sie Leistungen ablehnen.
Lest einfach mal die Richtlinien durch, welche Versagensgründe es gibt...
Ich habe bei den letzten Taten keine Anzeige gemacht aber das liegt wohl daran,
dass ich vorher schon geschädigt wurde und die letzten Taten wohl nix mehr verändert
hätten...ich weiß es schlichtweg nicht, warum der letzten Tät. kein Verfahren eröffnet
wurde....ich würde eh dazu nix sagen!
Hast du einen § dazu ?