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Opferentschädigung OEG

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Wir haben Anfang November bei der Verhandlung vor dem Sozialgericht eine Vergleich, zu meinen Gunsten, außer das ich 1/3 der Anwaltskosten tragen muss.

Alle Schädigungsfolgen, die das Versorgungsamt seit 12 Jahren abgelehnt hat, wurden vom Richter anerkannt.

Danach dachte ich, es geht jetzt schnell, das ich meine kosten (Fahrtkosten, Heilbehandlungen) und Grundrente zurück erstattet bekomme.

Mein Anwalt hat hat dem Versorgungsamt eine Frist von 4 Wochen eingeräumt.

Jetzt hat das Versorgungsamt geantwortet, das die Akten fehlen (vom Regierungspräsidium), und man dies erst mal der Rechtsabteilung vorlegen muss und ich mich bis Anfang 2023 gedulden muss, bis die eine Entscheidung treffen.

Für mich ist das kaum vorstellbar, das ich jetzt wieder ewig warten muss, das es endlich mal weiter geht, trotz Vergleich (der schon Rechtskräftig ist, da innerhalb von 4 Wochen kein Wiederruf eingegangen ist).

Ich glaube langsam nicht mehr, dass das ich irgendwann mal meine kosten erstattet bekomme und dass das Versorgungsamt ihre Pflichten nachkommen...
 
Hallo Hawkeye
es wird um 25% vom Vergleichseinkommen gekürzt beim Berufsschadensausgleich !!
bei mir waren das Über 300 € weniger.
Habe Dir übrigens auch auf Deine private Frage geantwortet.
sorry dass es so spät ist . War lange nicht im Forum
Lg Vogoge
 

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