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Aufhebungsvertrag vorgelegt.

und auf keinen Fall unentschuldigt fehlen.

Urlaub beantragen oder Krankheit mitteilen oder eben erscheinen - aber jetzt darauf achten, dass TE keinen Fehler macht, der dann zu einer berechtigten Abmahnung führen könnte.

Grisu
Selbst die Abmahnung würde ja auch nichts nutzen.
Aber dass er unentschuldigt fehlen möchte, kann ich nicht erkennen.
 
Danke dafür. Wie solle ich die Mail morgen am besten formulieren? Einfach kurz und knapp sagen, dass ich nicht annehmen kann und um eine reguläre Küdnigung bitten?
Du bittest um Deine Verlängerung der Frist, weil Du Dich rechtlich beraten lassen musst. Nich mehr, nicht weniger. Schicke morgen zur Sicherheit noch einen Brief per Einschreiben ab, falls Du keinen Anwalt erreichst.
 
Suche in deiner Stadt nach der Angestelltenhilfe e.V.

Beim Anwalt zahlst du schon für die erste Beratung bis 300 Euro.
Dort sind auch Anwälte, ich habe gute Erfahrungen damit gemacht. Aber halt um die 60 Euro im Jahr.
 
Guten Morgen,
ich würde mich AU melden und nicht reagieren, du bist Krank und Mental nicht dazu in der Lage eine Entscheidung, zum jetzigen Zeitpunkt zu treffen.

Somit verschaffst du dir erstmal ein wenig Zeit um Abwägungen und diverse Schritte zu prüfen.

Formal kann man dir Nix, da du AU bist.
 
Doch, natürlich kann man.
Kündigen geht immer.
Das wäre doch nicht mal so schlecht für den TE.....

Aus AG Sicht wäre es unklug, weil es vorm Arbeitsgericht sehr wahrscheinlich teuer werden würde, inkl. der Gehaltsnachzahlungen bis das Verfahren tatsächlich durch ist.

Der Punkt ist halt, wie dick das eigene Fell ist. Wenn man schmerzbefreit ist - etwaige Schikanearbeiten o. ä. (beispielsweise Archiv Keller) durchhalten kann, umso mehr Kohle springt meist dabei raus.....

Ich selbst habe mich in ähnlichen Situationen jeweils dafür entschieden, mich vorher zu einigen und zu gehen.
 
Doch, natürlich kann man.
Kündigen geht immer.
Das wäre mir für Deutschland neu. Wir haben ein Kündigungsschutzgesetz, das für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt - im Betrieb des TE sind 50+ beschäftigt. Als Kündigungsgrund gelten betriebliche (z. B. Stellenabbau wg. wirtschaftlicher Schwierigkeiten), personen- (z. B. dauerhafte Krankheit, fehlende Arbeitserlaubnis) oder verhaltensbedingte (wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Diebstahl o. ä.) Gründe. Nichts davon trifft auf den TE zu.
 
Das wäre mir für Deutschland neu. Wir haben ein Kündigungsschutzgesetz, das für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt - im Betrieb des TE sind 50+ beschäftigt. Als Kündigungsgrund gelten betriebliche (z. B. Stellenabbau wg. wirtschaftlicher Schwierigkeiten), personen- (z. B. dauerhafte Krankheit, fehlende Arbeitserlaubnis) oder verhaltensbedingte (wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Diebstahl o. ä.) Gründe. Nichts davon trifft auf den TE zu.
Es muss kein Grund für eine Kündigung angegeben werden.
 

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