Grisu
Aktives Mitglied
Bei mir war es so, dass ich als Kaufmann in einem Pflegeheim engagiert war, in dem sehr viele Pflegefehler vorgekommen sind. Ich hatte nun das Glück, dass die mich krankschreibende Ärztin wusste was in dem Haus läuft und ich somit wegen Burnout (auf Grund der vielen Todesfälle und meines persönlichen Bossings) angeschlagen war und 6 Monate aus dem beruflichen Verkehr gezogen wurde, genauso lang wie mein Anwalt für das Endergebnis benötigte.
Fand ich nun gut dass zu den Kosten der Abfindung auch noch 6 Monate Gehalt/Krankengeld gezahlt werden mussten 🙂
Gruß von Grisu
Die Gerichtskosten halten sich in Grenzen und vermutlich würde diese Kündigung so nicht durchgehen - das aber kann nur ein Rechtsanwalt beurteilen.
Bei einer Klage gegen eine Kündigung benötigt niemand einen Rechtsanwalt, der erste Termin ist ein Gütetermin. Der erste Termin beim Arbeitsgericht ist der Gütetermin, auch Güteverhandlung genannt. Dieser Termin findet etwa 2-4 Wochen nach der Klageerhebung statt und dient dazu, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.
Fand ich nun gut dass zu den Kosten der Abfindung auch noch 6 Monate Gehalt/Krankengeld gezahlt werden mussten 🙂
Gruß von Grisu
Die Gerichtskosten halten sich in Grenzen und vermutlich würde diese Kündigung so nicht durchgehen - das aber kann nur ein Rechtsanwalt beurteilen.
Bei einer Klage gegen eine Kündigung benötigt niemand einen Rechtsanwalt, der erste Termin ist ein Gütetermin. Der erste Termin beim Arbeitsgericht ist der Gütetermin, auch Güteverhandlung genannt. Dieser Termin findet etwa 2-4 Wochen nach der Klageerhebung statt und dient dazu, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.