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Aufhebungsvertrag vorgelegt.

Nur bei einer bestimmten Betriebsgröße? Frühervwaren bis 30 Mitarbeiter.
Es ist jetzt OT, aber weil @Werner davon auch schon schrieb.

Meines Wissens und meiner Recherche nach, zahlt die Kasse immer nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung und kein Betrieb muss da mehr etwas zahlen, egal wie groß (es sei denn, es gibt besondere Vereinbarungen als Tarifgoodies zum Beispiel).

Meint Ihr die Umlage 1? Die bezieht sich auf die 6 Wochen Lohnfortzahlung und nicht auf das Krankengeld.
 
Hat sich wohl auf 30 reduziert. Ich weiß das, weil es bei uns im Unternehmen neulich zur Sprache kam 🙂

Das ist das, was ich meinte. Das bezieht sich auf die 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Nicht auf das Krankengeld. Das kommt von der Krankenkasse, egal, wie groß der Betrieb ist.
 
Bisher sprach ja auch keiner, außer du von Krankengeld. Dass das von der Krankenkasse kommt ist ja bekannt.
Also sorry, ja, ich sprach von Krankengeld.

Daraufhin intervenierte Werner und schrieb, das würde der AG zahlen bei Betrieb ab 50 MA.

Du schriebst daraufhin, das sei ab 30 MA.

Ich: Leute, ich rede von Krankengeld, nicht von Lohnfortzahlung.
 
Rein intuitiv finde ich die Frist unverschämt. Geh zum Betriebsrat, falls Ihr einen habt. Falls Du in der Gewerkschaft bist, hast Du Anrecht auf einen Anwalt. Geh auf jeden Fall zu einem Arbeitsrecht-Anwalt. Ein guter Arbeitgeber würde Dir eine z.B. 3-wöchige Frist geben.
 
Hallo.

Die 7000 Euro werden wohl 2 Brutto Monatsgehälter sein.

Gesperrt vom Amt bist du aber 3 Monate wenn du unterschreibst.

Das bedeutet, du stehst unter großem Druck, eine neue Arbeit zu bekommen.

Mein Gefühl sagt mir, das ist zu wenig Geld um damit freiwillig zu gehen. Ein Aufhebungsvertrag schadet dir außerdem ein Leben lang in deinem Lebenslauf.
 
Ich würde da unbeirrt weiterarbeiten. Da sie dir nachweisbar einen Aufhebungsvertrag angeboten haben, wird es für den AG sehr schwer, eine gerichtsfeste Kündigung hinzerherzuschieben. Das geht dann nur aus betrieblichen Gründen. Alles Andere versandet, da es so wirkt, dass man sich nun Gründe ausdenkt, die zuvor gar nicht vorlagen.

Die Frist von 3 Tagen, um sich so etwas Weitreichendes wie einen Aufhebungsvertrag zu durchdenken, ist eine Unverschämtheit. Du musst klären wie hoch die Beiträge für Kranken- und Pflegekasse sind nach der Freistellungsphase Es gibt keinen Arbeitgeberanteil mehr! Aber sehr wohl eine Pflicht zur Krankenversicherung. Falls du nichts an die gesetzliche Rente zahlst entsteht da auch späterer Verlust.

Sperrfrist Arbeitsagentur weisst du ja, 12 Wochen. Ab da wirst du mit abstrusen Stellenangeboten überhäuft, das ist alles ätzend. So ein Vertrag lohnt sich.m.M. nir wenn du zeitnah und fest was Neues in Aussicht hast.
 
Denk daran: Sie sind -genau wie Du- vertraglich verbunden. Es gibt bereits einen Vertrag, nämlich einen gültigen Arbeitsvertrag. Es gibt darüber hinaus für Dich keinerlei Handlungsbedarf. Du musst Dich eigentlich gar nicht zu der Aufhebung positionieren.
Naja, wenn der TE doch noch überlegen sollte, die Abfindung mitnehmen zu wollen muss er sich zum Aufhebungsvertrag schon positionieren. Zumindest bekommt er die Abfindung nicht, wenn er nicht ausdrücklich annimmt. Die dafür vorgegebene Frist empfinde ich (als Laie) allerdings unverschämt bis sittenwirdig. Und falls sich im Gespräch mit dem Anwalt neue Perspektiven ergeben, sind die je nach zuvor zurückgemeldeter Info des TE an die Personaler evtl. nicht mehr durchsetzbar.

Wenn der Betrieb tatsächlich nur 50+ Mitarbeiter groß ist, halte ich es für gut möglich, dass die Vorgesetzten nicht rechtssicher sind. Womöglich ergeben sich daraus neue Perspektiven. Daher würde ich nicht mehr zurückmelden, als unbedingt nötig, allerdings doch insofern reagieren dass man noch Zeit benötigt.. und dann eben zügig zum RA.
 
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