Hajooo
Sehr aktives Mitglied
Vielleicht hat der Professor Glück und die Stelle ist bei einer Gemeinde/Stadt/sonst. öffentlicher Einrichtung mit Blick auf gesellschaftl. soziale Verpflichtung ausgeschrieben.Wieso der Bewerber? Braucht jetzt der AG einen Straßenkehrer oder nicht? Man nimmt, was da und geeignet ist. Schwere Körperbehinderung wäre ein Nichteinstellungsgrund, ein Straßenkehrer muß halt fähig sein zu laufen, den Besen zu bewegen und sich auch mal nach Abfall zu bücken. Aber klar, das wäre "Behindertendiskriminierung". 🙄 Ein Titel zu viel dagegen ist kein Nichteinstellungsgrund. Oder hat ein Professor etwa pauschal keine Ahnung davon, wie man einen Besen richtig hält? 🙄
Im privaten Business fragt sich der AG doch weshalb er sich einen "problematischen Professor" ins Haus holen soll, anstatt einen Handwerker, der einfach seinen Job macht.
Was machst du eigentl. Beruflich ?
Gruß Hajooo