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Opferentschädigung OEG

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
Das OEG ist mittlerweile unabhängig von einer Anzeige. Aber man muss nachweisen, dass man geschädigt wurde und dabei auch Namen nennen. Die Behörde wird versuchen wenigstens einen Teil des Geldes dann beim Täter zu holen.

Die Behörde wird nur dann bei den Tätern das Geld holen können, wenn die Tat nocht nicht verjährt ist. Sollte die Verjährungsfrist bereits eingetreten sein, können die Täter strafrechtlich nicht mehr belangt werden d.h. auch, dass das Versorgungsamt dann keine Möglichkeit mehr hat an das Geld des Täters zu kommen.

(Stand meines Wissens)
 
A

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Re: Opferentschädigung OEG
Hallo

kann mir vielleicht jemand eine frage beantworten? wenn ich rente beantragen möchte,wegen unfähigkeit arbeiten zu gehen,aus dem grund des sex.mißbrauch in der kindheit und deren folgen ,muß man dann auch den täter anzeigen?....geht das alles auch ohne anzeige?....

wie fange ich an,wo schreibe ich hin?😕
danke

sonnenlichtlein🙂
Hallo Sonnenlichtlein!

Bei mir wars auch sex. Missbrauch in der Kindheit!
Ich schreib Dir kurz meinen Weg, vielleicht hilft es Dir!

Der Missbrauch fand statt 1983-1987 ich war zwischen 9 und 13 Jahren.
Mein Lebenlang stand ich unter dem Druck immer viel arbeiten zu müssen. Die Taten hatte ich komplett verdrängt! Wahrscheinlich funktionierte das alles auch nur so gut weil ich eben so viel arbeitete, keine Ahnung, wäre aber eine Erklärung...
Ok im Mai letzten Jahres dann der Zusammenbruch...
Dann kam ich auf Anraten meines Arztes zur Psychotherapie und dann, ja dann ging es erst richtig los...
Die Therapeutin erwischte mit einem Fragebogen einen wunden Punkt und dann war es wieder da!
Reden konnte ich bis dato gar nicht darüber...
Also schrieb ich es auf, was sehr, sehr zermürbend war. Meine Therapeutin laß dies und rief bei der Polizei an.
Sie verschaffte sie Infos die sie mir gab.
Ich war über Wochen in diesem Leid was wieder da war versunken.
Meine Kinder, mein Mann, keiner wußte was los war...
Irgendwann kam ich an einen Punkt an dem ich kapierte, dass ich kämpfen muss, wenn nicht für mich, dann für meine Kinder!
Das tat ich
dann auch, nach einigen weiteren Wochen ging ich zur Polizei und erstattete nach 25 Jahren Anzeige! Das war bei weitem nicht einfach!!! Den Antrag auf Opferentschädigung stellte ich auf Anraten des weissen Ring`s und der Polizei. Mehr Hilfe bekam ich nicht. Nur meine Therapeutin, bei der ich auch heute noch in Behandlung bin, schafft es mich so aufzubauen, dass ich einigermaßen mit meinem Leben klar komme!
Arbeit habe ich inzwischen keine mehr, da ich mich von meinem Mann getrennt habe und meinen Sohn betreuen muss und weil ich mich nicht in der Lage fühle wieder so viel zu arbeiten!
Mein Täter liegt im Pflegeheim an irgendwelchen Schläuchen und wird rund um die Uhr versorgt. Die Taten waren natürlich verjährt.
Ich als Opfer stehe nun da und bin allein, kämpf mich mit meinen Kindern durch die gesamte Bürokratie und versuche irgendwie sämtliche Steine aus dem Weg zu räumen.
Hierfür hole ich mir ständig von Leuten Rückenwind, die es zu etwas gebracht haben in Ihrem Leben!
Letztlich hab ich unserer Frau Merkel einen Brief geschrieben und bekam sogar einen Antwort. Dies hätte ich nie für Möglich gehalten!
Aber selbst Sie schreibt mir ich soll alle rechtl. Mittel ausschöpfen und ich denke das sollte ich auch ernst nehmen und machen!
Mein Arzt, mein Anwalt, die haben des auch noch nie erlebt, dass jemand mit nem Brief aus dem Kanzleramt erscheint und sagt, "Guck hier da steht ich soll kämpfen! Helfen sie mir?"

Vielleicht kannst Du Dir ja für Dich etwas aus meiner Geschichte raus ziehen!
Den Antrag musst Du beim zuständigen Versorgungsamt stellen!
Das Problem mit der Glaubwürdigkeit hatte ich Gott sei dank nicht!
Denn mein Täter war schon einmal wegen Vergewaltigung inhaftiert!

Alles Gute Sonnenlichtlein!

Und Du kannst mir auch über mein Profil e-mail schicken wenn Du weitere Infos brauchst, oder Hilfe!
Was ich weiß oder kann, teile ich Dir gern mit!
 
Apy die Taten sind noch nicht verjährt. Ab dem 18. Lebensjahr fängt die Verjährungsfrist an - sie beträgt 20 Jahre (in Deinem Profil steht Dein Alter).

18. Wann verjähren die Handlungen?

Ist eine Straftat verjährt, darf sie nicht mehr verfolgt werden. Die Verjährungsfrist richtet sich grundsätzlich zunächst nach dem Höchstmaß der Strafe, die für die Tat angedroht ist. Sie beginnt, sobald die Tat beendet ist; tritt ein zum gesetzlichen Straftatbestand gehörender "Erfolg“ erst später ein, beginnt die Verjährung erst mit diesem Zeitpunkt zu laufen.

Schotterblume e.V.
Welche Verjährungsfrist in eurem Fall gilt, lässt sich nicht generell sagen. Dazu muss man sich den konkreten Fall ganz genau ansehen, denn die rechtliche Beurteilung der Tat hängt von vielen Einzelheiten ab. Allgemein gilt, dass Verjährungsfristen zwischen 3 und 20 Jahren möglich sind.

Wichtig für minderjährige Opfer ist, dass die Verjährung für Sexualstraftaten bis zum 18. Geburtstag ruht. Damit beginnt die Verjährung erst ab diesen Tag zu laufen. Diese Regelung ist durch das 30. Strafrechtsänderungsgesetz eingeführt worden und am 23.6.1994 in Kraft getreten. Sie findet auch auf solche Taten Anwendung, die vor diesem Zeitpunkt begangen wurden, es sei denn, dass sie nach der alten Gesetzeslage am 23.6.1994 bereits verjährt waren. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch in den Fällen, in denen das Opfer bereits das 18. Lebensjahr vor dem 23.6.1994 beendet hatte.
 
Letztlich hab ich unserer Frau Merkel einen Brief geschrieben und bekam sogar einen Antwort. Dies hätte ich nie für Möglich gehalten!
Aber selbst Sie schreibt mir ich soll alle rechtl. Mittel ausschöpfen und ich denke das sollte ich auch ernst nehmen und machen!


Die Aussage unserer Bundeskanzlerin ist mehr als einfach gehalten. Für uns Opfer bleiben kaum Rechte, was bitteschön sollten wir da noch ausschöpfen können - Frau Bundeskanzlerin ?
Es gibt das Opferentschädigungsrecht und das Zivilrecht, beides man nutzen kann, sollte die Verjährungsfrist eingetreten sein. Im Zivilrechtverfahren geht es ausschliesslich nur um die Schmerzensgeldangelegenheit. Da die meisten Täter in dieser Zeit bereits schon das Rentenalter erreicht haben, ist da oftmals nicht mehr viel zu holen.
Tja…und das Versorgungsamt macht es vielen Opfern noch schwerer, als schwer, da werden Tatsachen bewusst verdreht. Was machen all diejenigen die keine Zeugen, Beweise mehr vorlegen können ? Psychiatrische Gutachten werden zwar im OEG Verfahren erstellt, der Stellenwert ohne Beweise kaum Beachtung bekommt ( mittlerweile habe ich einige Menschen kennenlernen dürfen, den dies widerfahren ist).
 
uns geht allen so Mit dem OEG meistens wird abgelehnt , ich habe ehrlich gesagt nicht gute Erfahrung mit dem WR und dessen Anwalt gemacht , nichts geholfen
musste ich alles selber in die Hand nehmen . gesundheitlich geht mir sehr schlecht
jahre Lang verfolgt unterdruck gesetzt von Tätern zusammen geschlagen .

deshalb sage ich als Opfer wir müssen uns gegenseitig helfen andere helfen nichts können uns nicht so gut verstehen
 
uns geht allen so Mit dem OEG meistens wird abgelehnt , ich habe ehrlich gesagt nicht gute Erfahrung mit dem WR und dessen Anwalt gemacht , nichts geholfen
musste ich alles selber in die Hand nehmen . gesundheitlich geht mir sehr schlecht
jahre Lang verfolgt unterdruck gesetzt von Tätern zusammen geschlagen .

deshalb sage ich als Opfer wir müssen uns gegenseitig helfen andere helfen nichts können uns nicht so gut verstehen

Hallo lieber Gast, das klingt alles sehr traurig. Ich kann deine Worte nur zu gut nachvollziehen. Bist du bereits im Widerspruchsverfahren ? Kämpfst du ohne anwaltlichen Rat ohne jemanden an deiner Seite zu haben ?
 
Sagt mal, gibt es eigentlich so was wie ein OEG-Forum? Eigentlich sollte man so was mal machen und die ganzen Leute unterstützen und dem Staat mal den blanken A**** zeigen. Das würde so vielen Leuten so gut tun!!!

@ Gast

Du hast völlig Recht mit dem, was du schreibst. Die Mitarbeiter haben die Anweisung, dass sie alles ablehnen sollen, was geht. Im Notfall mit Dumpfbacken-Argumenten.

Einer Freundin von mir haben sie gesagt, die ersten Taten sind im Ausland passiert, da fällt das, was in Deutschland passiert ist, nicht ins Gewicht.

Super! Durchsage an alle V***: Der Trend geht zur Zweitvergewaltigung. Das fällt nicht ins Gewicht. :mad::mad::mad:

Und überhaupt, sehen wir das doch mal so, das bisschen Vergewaltigung. Wie sagt jemand in diesem Forum so schön: Ein Täter kann das Leben eines Opfers gar nicht zerstören.

Wir stellen uns alle nur ganz fürchterlich an. 😱

Ich bin grad irgendwie frustriert und sauer ...



Tuesday
 
Apy die Taten sind noch nicht verjährt. Ab dem 18. Lebensjahr fängt die Verjährungsfrist an - sie beträgt 20 Jahre (in Deinem Profil steht Dein Alter).

18. Wann verjähren die Handlungen?

Ist eine Straftat verjährt, darf sie nicht mehr verfolgt werden. Die Verjährungsfrist richtet sich grundsätzlich zunächst nach dem Höchstmaß der Strafe, die für die Tat angedroht ist. Sie beginnt, sobald die Tat beendet ist; tritt ein zum gesetzlichen Straftatbestand gehörender "Erfolg“ erst später ein, beginnt die Verjährung erst mit diesem Zeitpunkt zu laufen.

Hallo,
doch meine Taten sind leider verjährt!
Diese Taten geschahen zu DDR Zeiten und deshalb galten die DDR Gesetze Verjährungsfrist 6 Monate...
War schon am Überlegen es als Menschenrechtsverletzung hinstellen zu lassen, denn diese verjährten auch zu DDR Zeiten nie, aber find mal einen Anwalt der sich auf sowas gewagtes stellt....
Denn eigentlich ist es ja auch eine Verletzung meiner Menschenrechte...
Naja was solls, das ist nun mal gelaufen und ich kann eben nur noch für die Opferentschädigung kämpfen...
Bestraft bleiben die Opfer so oder so ein Leben lang...
 
Denn eigentlich ist es ja auch eine Verletzung meiner Menschenrechte.....

Auch ich habe nichts unversucht gelassen. Habe verschiedene Anwälte kontaktiert sei es Anwälte für Strafrecht, Opferrecht. Stets hörte ich die gleichen Worte: Es tut mir aufrichtig leid was ihnen widerfahren ist. Sie sind ein Sonderfall mit dem was sie erlebt haben. Gesetze sind Gesetze da kann man nicht so einfach dagegen angehen, auch wenn ihr Fall nicht unbedingt in die Verjährung passt, dennoch kann ich für sie leider nicht tätig werden.......Ich wünsche ihnen alles Gute für die ZUKUNFT.

Danke habe ich gedacht; welch rosige Zukunft.

Menschenrechte werden in unserer Gesellschaft nur im Glauben und auf dem Papier gehalten was sich Gesetzt nennt.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei dem was du dir vorgenommen hast.
 
Sagt mal, gibt es eigentlich so was wie ein OEG-Forum? Eigentlich sollte man so was mal machen und die ganzen Leute unterstützen und dem Staat mal den blanken A**** zeigen. Das würde so vielen Leuten so gut tun!!!

Entschuldige mich Tuesday, ich muss dich wohl übersehen haben 😉.
Das ist eine prima Idee. Zur Zeit gibt es das global-help leider geschlossen, aus welchem Grund auch immer. Ich hatte diesen Tipp bekommen, hätte es, wenn es denn funktionierte an den Hilfesuchenden weitergegeben.
 

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