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Opferentschädigung OEG

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Re: Opferentschädigung OEG
Hallo,

wie ich hier so lesen kann, kann ich mich auch auf einen langen Kampf gegen das Versorgungsamt einstellen...

Ich habe letztes Jahr einen Antrag auf OEG gestellt, nach genau einem Jahr, die Ablehnung!
Weil die Taten in der DDR geschahen würde ich nur nach der Härtefallregelung anerkannt werden. Das heißt ich muss einen GdS von mind. 50 erreichen.
Mir werden 30 zu gestanden vom Amt und somit abgelehnt!

Ich bin jetzt in Widerspruch gegangen und habe nun einen weiteren Arzt benannt, bei dem ich nun seit 9 Monaten in Behandlung bin.
Ich hoffe und bete das er das Ruder noch rum reissen kann.

Mit dem weissen Ring habe ich ebenfalls keine guten Erfahrungen gemacht! Meine "Vertreterin" hat meine Unterlagen nie weiter geleitet, so dass ich nicht einmal einen Beratungsscheck bekommen habe für einen Anwalt...
Den hole ich mir jetzt vom Gericht selber!
Die vom weissen Ring meinte da bekäme ich keinen, jedoch habe ich schon vor Monaten nach gefragt und man sagte mir das es für alles mögliche Beratungsschecks gibt! Wöfür brauche ich dann den weissen Ring noch?

Naja nachdem ich nun meinen Kampf hier kämpfen muss, würde es mich freuen, wenn mir hier der eine oder andere noch Tips geben könnte.
Ich weiß auch nicht wirklich was mir alles zusteht als Opfer?
Habe das OEG zwar gelesen, werd aber nicht wirklich schlau draus, weil mir das Konzentrieren und die Texte verstehen, durch die Folgen meiner Tat schwer fällt.

Vielen Dank und Euch alles Gute
 
Hallo,

Ich habe letztes Jahr einen Antrag auf OEG gestellt, nach genau einem Jahr, die Ablehnung!
Weil die Taten in der DDR geschahen würde ich nur nach der Härtefallregelung anerkannt werden. Das heißt ich muss einen GdS von mind. 50 erreichen. Mir werden 30 zu gestanden vom Amt und somit abgelehnt!

Stelle beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag, vielleicht wirst du höher eingestuft.

Ich bin jetzt in Widerspruch gegangen und habe nun einen weiteren Arzt benannt, bei dem ich nun seit 9 Monaten in Behandlung bin.
Ich hoffe und bete das er das Ruder noch rum reissen kann.

Bitte nichts unversucht lassen. Beziehst du eine Rente ?

Mit dem weissen Ring habe ich ebenfalls keine guten Erfahrungen gemacht! Meine "Vertreterin" hat meine Unterlagen nie weiter geleitet, so dass ich nicht einmal einen Beratungsscheck bekommen habe für einen Anwalt...

Tja ... das ewige Leid mit den Unterlagen (wer kennt das nicht). Ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem weissen Ring gesammelt, weniger mit Opferanwälten. Die kassierten den Beratungscheck und hatten absolut kein Wissen rund um das OEG.
Ein Tipp von mir, sprech beim weissen Ring persönlich vor, schildere ihnen dein Anliegen, wenn nicht mündlich, dann schriftlich oder hast du bereits eine Dienststelle persönlich aufgesucht ? Vereinbare einen Termin mit dem Dienststellenleiter.

Naja nachdem ich nun meinen Kampf hier kämpfen muss, würde es mich freuen, wenn mir hier der eine oder andere noch Tips geben könnte.

Ich würde dir gern weiterhelfen, suche auch nach Tipps. Jetzt bist du ja hier, vielleicht habe ich den einen oder anderen Tipp noch parat.

Ich weiß auch nicht wirklich was mir alles zusteht als Opfer?
Habe das OEG zwar gelesen, werd aber nicht wirklich schlau draus, weil mir das Konzentrieren und die Texte verstehen, durch die Folgen meiner Tat schwer fällt.

Zweifellos bin ich deiner Meinung.
 
Stelle beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag, vielleicht wirst du höher eingestuft.


Bitte nichts unversucht lassen. Beziehst du eine Rente ?

Tja ... das ewige Leid mit den Unterlagen (wer kennt das nicht). Ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem weissen Ring gesammelt, weniger mit Opferanwälten. Die kassierten den Beratungscheck und hatten absolut kein Wissen rund um das OEG.
Ein Tipp von mir, sprech beim weissen Ring persönlich vor, schildere ihnen dein Anliegen, wenn nicht mündlich, dann schriftlich oder hast du bereits eine Dienststelle persönlich aufgesucht ? Vereinbare einen Termin mit dem Dienststellenleiter.



Ich würde dir gern weiterhelfen, suche auch nach Tipps. Jetzt bist du ja hier, vielleicht habe ich den einen oder anderen Tipp noch parat.



Zweifellos bin ich deiner Meinung.

Ja, ich muss aber zuerst den Widerspruch und dann die Klage durch kämpfen und wenn das nicht funktioniert, kann ich es über einen Verschlimmerungsantrag nachdenken, oder?

Nein ich beziehe nichts, ausser Hartz IV!

Die Dienststellenleiterin war es ja die meine Unterlagen schön zurück behalten hat! Hat sie mir allerdings auch erst diese Woche gesagt, als ich nach diesem Beratungscheck fragte...

Oh das wäre super! Ich wäre ja gar nicht in den Widerspruch gegangen, wenn mir nicht aus dem Bundeskanzleramt genau dieser Vorschlag gemacht worden wäre...
Wie gut das die eigene Kanzlerin ihren Bürgern immer empfielt alle Rechtlichen Mittel wahrzunehmen!

Ist erschreckend, dass es anderen auch so geht!
 
Ja, ich muss aber zuerst den Widerspruch und dann die Klage durch kämpfen und wenn das nicht funktioniert, kann ich es über einen Verschlimmerungsantrag nachdenken, oder?

Einen Verschlimmerungsantrag kannst du jederzeit stellen ! Ich würde dir dazu raten. Schicke zum Antrag gleich einen therapeutischen Bericht und sämtliche ärztliche Unterlagen mit, die beweisen, dass du krank bist bzw. einen gesundheitlichen Schaden erlitten hast, eine Verschlimmerung eingetreten ist.

Ist erschreckend, dass es anderen auch so geht!

Wohl wahr.
 
Hallo

kann mir vielleicht jemand eine frage beantworten? wenn ich rente beantragen möchte,wegen unfähigkeit arbeiten zu gehen,aus dem grund des sex.mißbrauch in der kindheit und deren folgen ,muß man dann auch den täter anzeigen?....geht das alles auch ohne anzeige?....

wie fange ich an,wo schreibe ich hin?😕
danke

sonnenlichtlein🙂
 
Sonnenlichtlein, soweit ich weiß kann aufgrund von Missbrauch ohne Anklage keine Rente beantragt werden. Wo kein Täter aktenkundig ist, gibt es kein Opfer. Vielleicht kann ein psychiatrisches Gutachten hilfreich sein?

..................

Das OEG Antragswesen ist sehr umfangreich und es werden Auskünfte zu den Taten verlangt. Ein Opfer hat viele Aussagen machen müssen bevor es zur Verurteilung des Täters gekommen ist. Da waren vielleicht unzählige Verhandlungstage die an den Nerven gezerrt haben, vielleicht musste das Opfer auch noch die Tortur eines Glaubwürdigkeitsgutachtens mitmachen; die Kraft eine Opferentschädigung zu beantragen ist für viele Opfer schier unmöglich. Die Kraft alles noch einmal aufzuschreiben was einen geschädigt hat und immer noch nachwirkt ist blanker Horror. ...so geht es mir jedenfalls.

Es wäre an der Zeit, dass diese Anträge automatisch durch die Opferanwälte oder das Gericht für die Opfer gestellt werden. Wenn alles aktenkundig ist, dürfte das kein Problem sein.
 
Wer hat mit dem Landschaftsverband positive Erfahrungen gesammelt in Hinsicht auf Antrag für Opferentschädigung ? Ich habe gehört, daß solche Prozesse über viele Jahre gehen.
Ich selber habe einen Antrag gestellt.

Also ich habe mein Opferentschädigungsantrag sofort bekommen,da es bei mir sehr eilig ging , weil ich noch Minderjährige Geschwister habe.
 
Hallo,

es kommt darauf an, welche Rente du meinst, Sonnenlichtlein.

Das OEG ist mittlerweile unabhängig von einer Anzeige. Aber man muss nachweisen, dass man geschädigt wurde und dabei auch Namen nennen. Die Behörde wird versuchen wenigstens einen Teil des Geldes dann beim Täter zu holen.

Dann gibt es noch die EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente). Die basiert allein auf deinen jetzigen Einschränkungen. Du musst dann also nur nachweisen, dass du zu krank zum Arbeiten bist.



Tuesday
 

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