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Opferentschädigung OEG

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
Sie betreut mich schon seit 7 Jahren und hat schon viele Tiefs mit mir durchgestanden. Sie macht sich einfach nur Sorgen. Aber meine Anwältin hält es nicht für nötig mich mit einzubeziehen. Ich versuche mich jetzt selbst etwas schlau zu machen. Ich kann nicht einfach immer nur warten. Wede mich jetzt bettfertig machen und wünsche Dir eine gute Nacht. Auf ein neues Morgen.
Gruss Zauberwaldi

Hallo Zauberwaldi, Eigeninitiative ergreifen/ sich selbst informieren ist immer der bessere Weg.
 
Schade, dass sich Gast nicht mehr zu Wort meldet. So kann leider kein Erfahrungsaustausch zum oben genannten Thema zustande kommen, wobei er/sie doch seine/ihre Hilfe angboten hat.
 
es ist unglaublich dass die Opfer ihre rechte nicht kennen z.b im Strafverfahren oder bei der Polizei wer verweist den Opfer zu OEG ? KEINE viele Anwälte kennen asich mit dem OEG überhaupt nicht. der Weisser Ring hat seine eigene Anwälte die von ein Beratungschek 150 EUr bekommen auch nicht die interessen der Opfer bis zum schluss vertretten , Opferhilfe e.v hmm die beratuen nur strafverfahren wissen aber nicht was die Rechte der Opfer . Täter haben es einfach die Schlagen und warten wenn es überhaupt kommt zu Verurteilung das was und dennoch wenn Sie nicht Finanziel in der Lage sind dann bekommen Sie von Vater Staat ein Pflichtverteitiger - Opfer müssen mit Ihre Gesundheit kümmern, Beruf, Strafverfahren, Anwaltkosten, und OEG dann kommt kampf mit dem Versorgungsamt

ich habe eigene Erfahrung allwes durch gezogen man muss selber seine eigene rechte wissen Welche Rechte Habe ich im Strafverfahren wie zb Nebenkläger, Antragär Schmerzensgeld /Schadenersartansprüche Täter Opfer Ausgleich

dan OEG wie wird es entschieden , AHP gut kennen, Wie entscheidet der Gutachter Berufliche Betroffenheit BSA ? Leistungen nach dem BVG ? Widerspruch-Klage das alles braucht sein Erfahrung und Gedult . ich habe 11 Jahre Erfahrung ich habe mein Kampf gegen Versorgungsamt gewonnen selbst meine Anwälte hatten keine Ahnung letzt entlich habe ich die Sache selbst in die Hand genommen. der Anwalt von Weuisser Ring hat mir folgendes gesagt mit dem GdS haben Sie kein Chance wird nicht höhe sein , nach 2 jahrige kampf habe ich es geschaft und zu dieser Anwalt gegengen und gezeigt was haben Sie mir vor 2 Jahre gesagt ???? und nun habe ich allein durchgesetzt Antwort na jaaa Sie haben dies und das gemacht hmmm ja warum haben Sie dies nicht gemacht ?????? ich kenne Kein Anwalt der sich für Opfer einsetzt , ich rate an euch allen Lies bitte genau das Gutachten und Grundlage für Beurteilung der gdS Versorgungsmedizinverordnung - 3 Bücher gelesen über OEG 353 Seiten , Berufschadenausgleich oft mal zu unrecht abgelehnt

bitte alle Opfer nicht aufgeben Grundgedanke der OEG dass der Staat sein Bürger nicht genugt schutzen konnte also dafür steht er mit OEG gerade ihr gutes recht , aber wie sagt man auf deutsch recht haben und zu bekommen ist zeierlei

ach im übrigen ich bitte um meine Rechtschreibung mir geht es aber der Text inhalt aussedem ich bin kein Deutscher . habe immer noch probleme mit dem Recht Schreibung . Welche Opfer kann mir sagen dass er oder/sie seine volle Rechte bekommen hat ?
die Behörde setzt sich zu wehren staat zu helfen , mit der OEG Antrag ist alle Leistungen gestellt aber das VA begutachtet nur Grundrente was ist mit dem Anderen Leistungen , Pflegezulage, BSA, Ausgleichrente, Ehergatenzuschlag , usw
 
Hallo lieber Gast, schön, dass du dich gemeldet hast. Opfer kennen ihre Rechte nicht, weil niemand die Opfer auf ihre Rechte aufmerksam macht. Auch ich habe erlebt, dass gerade auch Opferanwälte nicht wissen wovon sie sprechen, wobei sie spezialisiert sind. Am Besten nimmt man das Ruder immer selber in die Hand, informiert sich.
Wichtig ist es zuerst einmal den Richter zu beweisen, glaubhaft zu machen, dass man Opfer - egal in welcher Form auch immer - geworden ist. Hierfür braucht man meistens Zeugen. Bleiben Zeugenaussagen aus, wird man nur schwer zu seinem Recht gelangen.
Du schreibst, dass du viel Wissen mitbringst. Lieber Gast gibt es noch andere Alternativen um mit dir im persönlichen Kontakt zu treten ?
 
zu deine Frage : ja schwerbeschädigtenzulage ist monatlich nach stufen zu Zahlen
erwerbsunfähige Beschädigte, die durch die annerkanten Schädigungsfolgen gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind erhalten monatliche Schwerbescvhädigtenzulage, die in folgenden Stuifen gewährt wird:

stufe 1 =71 €
stufe 2= 147 €
Stufe 3= 221 €
Stufe 4= 294 € usw.

die Grundrente und Ausgleichrente wird nicht an Arbeitslosengeld II -Hartz IV genannt nicht angerechnenet , viele sagen und denken Grundrente nicht aber die Ausgleichrente doch ist Einkommensabhängiger Leistungen . ist Falsch von Versorgungsamts Seite ja , aber vom Jobcenter nachdem SGB II ist nicht so angesehen dazu Bundesversorgungsgesetzt besagt folgendes: Renten die für Opfer nach diesem Gesetzt für Körperliche schaden bezahlt sind anrechnungsfrei dürfen nicht anderen sozialen Leistungen angerechnet werden. wer anders behauptet soll bitte schreiben. dazu sagt Gesetz: zu Ausgleichrente § 32 Abs 1 schwerbeschädigte erhalten eine Ausgleichrente, Wenn sie infolge Ihres Gesundheitszustandes oder hohen Alters aus einem von ihnen nicht zu vertretenden sonstigen Grunde eine Ihnen zumutbare Erwerbstätigkeit nicht oder nur in beschränktem Umfang oder nur mit Überdurchschnittlichem Kräfteaufwand ausüben können erhalten Ausgleichrente . ist eindeutig auch hier wird die Rente nach GdS stufe bezahlt

um 50 oder 60 v.H beträgt 389 €
um 70 oder 80 v.H beträgt 463 €
um 90 vom Hundert 557 €
bei Erwerbsunfähigkeit 625 €

mann muss sich hier GdS und GdB unterscheiden es sind 2 paar Schuhe

GdS= früher war es MdE kurzel Grad der Schädigungsfolgen
GdB= Grad der Behinderung eine ist Kausal der andere ist Final du kannst 70 % GdB haben das heist aber nicht dass du Höhe Renten hast

ich hoffe dir geholfen zu haben
 
lieber Eastwind ich gebe dir voll kommen recht viele Opfer halten nicht durch
und die Anwälte können nur Ansatzweise helfen, ja mit mir persönlich in kontakt zu nehmen ist möglich , ich bin selber Opfer einer Brutalen Gewalttat geworden, ich weiss es nicht wie persönlich erst mal will ich mich hier nicht registirieren , dazu muss ich wissen aus welchen Bundesland du bist ?? oder kannst du mir dein Mail,tel oder was weis ich sagen wenns möglicht ist,

also ich möchte helfen soweit es geht , es ist Sicher andere dabei die auch mehr wissen als ich es ist für uns Opfer besser wenn wir hier konkret infos Tauschen
verfahrensstand Widersprüche Klage Begutachtung usw. miteinander Helfen

ich grüsse dich herzlich
 
Lieber Gast, ich möchte mein Anliegen hier auch nicht veröffentlichen. Ich bevorzuge eher die kleine Runde, wenn es um persönliche Belange geht. Das geht am Besten per e-Mail oder Telefon.

Auf deine Entscheidung bin ich gespannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Eastwind ich weiss es ehrlich gesagt nicht welche Bundeslang gröste Einwohner hat ich denke aber Berlin oder? wie soll ich dein E-mail bekommen ?

ist das möglich dass wir telefonieren ?
 
Lieber Gast, hier im Forum darf man seine e-Mail Adresse nicht veröffentlichen. Bitte melde dich kurz an, damit wir uns austauschen können. Die Registrierung dauert maximal 1-2 min und ist völlig anonym.

Dir kann also nichts passieren. Trau dich.
 
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