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OEG Bearbeitungsstand

raven75

Neues Mitglied
Hallo Ihr Lieben,
ich schreibe heute zum ersten Mal hier.
Meinen Antrag auf Opferentschädigung habe ich Anfang 2022 gestellt. Bis Ende 2024 passierte erst mal nichts.
Dann sollte ich schriftlich die Taten ausführlich schildern. Dies habe ich, soweit es mir möglich war, auch getan. Im Februar 2025 wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Geschwister, die auch beteiligt waren als Täter, als Zeugen zulassen soll, sodass das OEG sie schriftlich befragen kann. Dies habe ich mit einer ausführlichen Stellungnahme abgelehnt. Daraufhin bekam ich im März 2025 die Aufforderung, alle Ärzte, Therapeut, KK, Rentenkasse, Schwerbehinderung usw zu nennen und von der Schweigepflicht zu entbinden. Diesem bin ich nachgekommen. Im November 2025 meldete sich meine Fallmanagerin telefonisch und berichtete mir, dass die Taten anerkannt sind und meine Akte seit Oktober 2025 beim MD liegt zur Prüfung der medizinischen Unterlagen und inwieweit mein gesundheitlicher Zustand auf die erlebten Vorfälle zurückzuführen ist. Am letzten Wochenende bekam ich dann Post von meinem Sachbearbeiter, in dem ich wieder aufgefordert werde, meine Geschwister als Zeugen zuzulassen und dem folgenden Satz "Nach erfolgter Prüfung kann ein Nachweis der geltend gemachten Gewalttaten auf Grundlage der derzeitigen Aktenlage nicht geführt werden.".
Bei mir geht es um SM, körperliche Gewalt, psychische Gewalt ab Geburt bis 16. Lebensjahr duch Erzeuger, Erzeugerin und Männer, die mich "gekauft" hatten. Weiter um die gleichen Themen ab 20. bis 42. Lebensjahr duch Exmann.

Seit 2019 bin ich in Behandlung, medizinisch wie therapeutisch, immer wieder stationär. Habe einen GDB von 70 mit Merkzeichen G und B, bin dauerhaft erwerbsunfähig, habe Pflegegrad 3, eine persönliche Assistenz von 4 Stunden kalendertäglich und 2 Stunden wöchentlich durch eine qualifizierte Fachkraft. Meine Diagnosen sind unter anderem DIS, KPTBS, chron. Depression, Verlust des Urvertrauens usw. Einige körperliche Diagnosen kommen auch noch dazu. Dem OEG liegt unter anderem auch ein Gutachten für die Rentenkasse aus dem Jahr 2022 vor, das 7,5 Std gedauert hat und 48 Seiten lang ist.

Ich denke, meine Chancen anerkannt zu werden, sind gen 0. Allerdings frage ich mich dann, warum diese Aussage der Fallmanagerin getroffen wurde und ich diese auch noch schriftlich habe.

Kann mir vielleicht irgendwer helfen, dies zu verstehen?

Vielen Dank schon mal.
 
Warum deine Fallmanagerin dies gesagt hat ist merkwürdig. Wobei es immer wieder möglich ist, dass verschiedene Sachbearbeiter verschiedenes aussagen. Genauere Angaben könntest du nur mit Akteneinsicht sehen. Ich sehe durch auch die Aussage der Fallmanagerin deine Chancen nicht gleich Null. Fraglich ist hier ob, dass Amt den leichtesten Beweismaßstab nimmt. Ich kann sowohl nachvollziehen, warum das Amt auch deine Geschwister befragen will, als auch das du dieses nicht wünscht. Insbesondere wenn diese auch Täter waren. Gibt es andere Personen die etwas zu den Taten oder Umfeld aussagen könnten? Hilfreich wäre schon, wenn jemand etwas zum Verhalten des Täters bzw. der Täter schreiben kann. Ggf. das er sich vorstellen kann, dass die Taten geschehen sind.

Es kann auch sein, dass zwar die Taten gesehen werden, allerdings diese nicht im Sinne von § 1 OEG fürs Amt anerkannt gesehen werden (was nicht heißt, dass sie es nicht sind). Es ist immer schwirig, wenn es um mehrere verschiedene Taten handelt. Was zwar in der Praxis leider häufig vorkommt, scheint die Verwaltung teilweise nicht nachzuvollziehen.

Gut wäre es wenn du alles von einem Anwalt besprichst, dieser könnte dir sagen, wie es am besten wäre weiter vorzugehen. Ggf. kannst du über den Weißen Ring einen Erstberatungsschein bekommen.

Nach dem OEG zählt psychische Gewalt meist nicht als eine vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs. Wobei es in der Rechtssprechungen ausnahmen gibt. Die Taten müssen bewissen werden. Wobei die leichtest Beweisform, soweit es keine Tatzeugen gibt, das es glaubenhaft ist. Das Amt scheint momentan abzulehnen, weil sie deine Geschwister nicht befragen können und damit nichts haben was deine Aussagen bestätigt. Wobei das Problem ist, das Täter kaum sagen werden, ja habe ich gemacht, weshalb es fraglich ist, ob ihre Aussagen etwas bringen. Wie dazu die Rechtssprechung ist, weiß ich nicht.

Deshalb wäre es gut, wenn du Personen nennen könntest, die wenn auch nicht zu den Taten, dann doch zu den gegebenheiten, den Tätern oder ähnliches sagen können. Dabei bringt es schon etwas jemanden zu benennen, der etwas zum Verhalten des / der Täter schreiben könnte. Oder jemanden der etwas über dich aussagen könnte, was evtl. Hinweise geben kann, dass es geschehen ist. Soweit du mit jemand gesprochen hast, wäre es auch gut, auch wenn du nicht direkt über die Taten gesprochen hast.

Selbst, wenn das Amt ablehnt, heißt es nicht, dass du keine Chancen hast. Danach kannst du in Widerspruch und ggf. Klage gehen. Es wäre gut, wenn du erstmal einen Anwalt befragst.
 
Vielen lieben Dank für Deine ausführliche Antwort.
Heute morgen bekam ich eine Mail meiner Fallmanagerin, in der sie mich um Verzeihung bat. Sie hätte die Verfahrensschritte falsch interpretiert.

Ich habe meinem Sachbearbeiter schon Anfang letzten Jahres angeboten, mit meiner persönlichen Assistenz zu sprechen. Doch darauf wurde nicht eingegangen.

Mein nächster Schritt ist jetzt entweder den VDK oder Weissen Ring um Hilfe zu bitten oder einfach aufzugeben.
 
Wenn du den Antrag gestellt hast und die Kraft hast (ich weiß, wie schwer und teilweise Retraumatisierent es ist) versuche nicht aufzugeben. Es leider häufig so, dass OEG Angelegenheiten erst im Klageverfahren entschieden werden. Was deine persönliche Assistenz machen könnte wäre zu schreiben. Soweit sie etwas zu den Taten sagen kann oder du ihr es als erste gesagt hast, könntest du sie auch als Zeugin (hierunter werden nicht nur Tatzeugen verstanden, sondern Personen die etwas zur Sache schreiben können) nennen. Ich würde mir mit einem Beratungsschein vom Weißen Ring einen freien Anwalt der sich mit OEG auskennt suchen.

Es wird ein langer Weg, doch er kann sich lohnen. Wobei es wichtig ist, dass du dabei auf dich achtest. Du kannst immer Fristverlängerung beantragen, insbesondere wenn es dir gesundheitlich zu viel ist und du erstmal Hilfe benötigst.
 
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe den Weissen Ring kontaktiert. Es wird jetzt mit dem Aussendienst besprochen, wer den Hausbesuch bei mir macht und dann melden sie sich zwecks Terminabsprache.

Meine persönliche Assistenz habe ich seit 2023. Sie könnte also nur die Dinge berichten, die ihr von verschiedenen Anteilen berichtet werden. Dies habe ich 2025 dem Sachbearbeiter des OEG auch angeboten, aber es wurde nicht darauf eingegangen.

Genauso wie auch meine Schulzeugnisse nicht gesehen werden wollen. Und dies ist das einzige aus meiner Kindheit, das ich als "Beweis" oder eher als Indiz habe.
 
Die Problematik ist, dass der Sachbearbeiter sich wahrscheinlich nicht mit einer DIS und verschiedenen Anteilen auskennt. Vielleicht hat die Fallmanagerin schon mal davon gehört.

Spätestens im Klageverfahren gehe ich davon aus, dass auch die Schulzeugnisse berücksichtigt werden.

Ich hoffe, dass der Weiße Ring dir einen Erstberatungsschein gibt, damit du dir einen Anwalt nehmen der sich mit dem OEG auskennt nehmen kannst. Vielleicht kennen sie auch einen guten Anwalt in deiner Nähe. Gut wäre wenn es auch ein Anwalt im Sozialrecht ist.

Ich meine mal irgendwo etwas gelesen zu haben, wie es mit Aussagen von Tätern aussieht (weil die wohl kaum ihre Taten zugeben).
 
Ich danke Dir sehr. Mich zermürbt es mittlerweile sehr. Über 4 Jahre dauert es nun, und nach der Aussage der Fallmanagerin habe ich so viel Hoffnung geschöpft. Und nun bin ich wieder am Anfang. Ich weiß, dass viele andere noch viel länger kämpfen. Und finde es eine massive Ungerechtigkeit, dass wir in der Beweispflicht sind.
 
Ich glaube, eine weitere Problematik liegt darin, dass es zwei unterschiedliche Taten mit unterschiedlichen Tätern gibt.
Da die Täter vom Versorgungsamt in Regress genommen werden, müssen sie die Kosten, welche von den Folgen der Taten stammen, quasi auseinanderrechnen. Denn wenn Z.B. ein GDS vpn 50 vorliegt, stellt sich die Frage, wie die Kosten unter den Tätern verteilt werden können.
Die müssen beide Täter belangen, dürfen dabei aber nicht pauschal sagen, wir machen mal fifty/fifty... Da werden beide auf die Barrikaden gehen und behaupten, der andere Täter hätte die "Schäden" verursacht. Und es darf niemand übervorteilt werden. Das ist bei mehreren Taten und Tätern, die unabhängig voneinander geschehen sind, die ganz große Schwierigkeit.
 
Hallo Ihr Lieben,
Ich denke, meine Chancen anerkannt zu werden, sind gen 0. Allerdings frage ich mich dann, warum diese Aussage der Fallmanagerin getroffen wurde und ich diese auch noch schriftlich habe.

Kann mir vielleicht irgendwer helfen, dies zu verstehen?

Vielen Dank schon mal.
Das können wir dir nicht beantworten, wie auch.
Und selbst die Aussagen von den Verursachern werden da nicht weiterhelfen.
Glaubst ja wohl nicht das ein Täter zu ( deinen ) Gunsten aussagen wird.
Hattest es deshalb ja auch schon abgelehnt.
Und selbst wenn es so wäre, wer entscheidet denn was von den Taten oder von andern Beeinträchtigungen die ja auch vorhanden sein können, kommt.
Wenn das schon für Fachleute schwierig ist es zu differenzieren, das können Laien erst recht nicht.
Das erzeugt bei dir Stress und innere Unruhe, schwierig das aussprechen, was man denkt, ohne verurteilt zu werden.

Auf Dauer führt das zu Erschöpfung, innerer Distanz und sogar zu weiteren körperlichen Beschwerden.
Kurzum, wenn andre zu Regisseuren deines Alltags werden - fühlst du dich wohl nur noch als Statistin in deinem eigenen Leben.
Solltest dein Handeln immer darauf zurückführen: Das entspricht meinem Wert der […] und meinem Bedürfnis nach […].
Wenn du deine Werte kennst, fällt es leichter, eine Entscheidung in Einklang mit dir selbst zu treffen.
 
Ich denke, dass die Taten, die in deiner Kindheit gegen dich verübt worden sind, mittlerweile verjährt sind. Damit werden die Täter auch nicht mehr in Regress genommen.

Anders sieht es mit deinem ExMann aus. Hast du ihn angezeigt? Das wäre, denke ich, ganz wichtig, genauso wie es hilfreich wäre, deine Eltern und Geschwister anzuzeigen, auch wenn die Taten mittlerweile verjährt sind. Aber da du das nicht möchtest, kommt das natürlich nicht in Frage leider.

Hilfreich wäre auch, wie Logig schon geschrieben hat, Zeugen zu benennen, denen du möglichst zeitnah von den Taten berichtet hast.
 

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