Vermisst
Aktives Mitglied
Wollte euch nur mitteilen, dass meine KK es ablehnte, mir die Fahrtkosten z.
Psychiater zu erstatten.
Grund: Man bekommt nur erstattet, wenn man zum Therapeuten fährt, aber
zu einem Psych. werden keine Fahrtkosten erstattet.
Auch nicht wenn man wegen Schädigungsfolgen dahin muss...
Was sagt ihr dazu?
Ist es rechtens?
Das andere Thema ist weiterhin, dass EM Rentner keine vollständ. Befreiung bekommen,
weil sie vorrangig eine gesetzl. Versicherung angehören.
Dagegen kann man nix machen.
Hintergrund: Ab einem GdS von 50 bekommt man normalerweise auch f. nicht schädigungs-
bedingte Erkrankungen eine volle Befreiung!
Auch hier die Frage: Ist dies rechtens?
Die KK begründet dies mit §10 BVG
Psychiater zu erstatten.
Grund: Man bekommt nur erstattet, wenn man zum Therapeuten fährt, aber
zu einem Psych. werden keine Fahrtkosten erstattet.
Auch nicht wenn man wegen Schädigungsfolgen dahin muss...
Was sagt ihr dazu?
Ist es rechtens?
Das andere Thema ist weiterhin, dass EM Rentner keine vollständ. Befreiung bekommen,
weil sie vorrangig eine gesetzl. Versicherung angehören.
Dagegen kann man nix machen.
Hintergrund: Ab einem GdS von 50 bekommt man normalerweise auch f. nicht schädigungs-
bedingte Erkrankungen eine volle Befreiung!
Auch hier die Frage: Ist dies rechtens?
Die KK begründet dies mit §10 BVG