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Krankenkasse und OEG. BVG etc...

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Gast,
dann hole dir doch die ärztl. Bescheinigung...
Nix einfacher als das, oder?
Ich dachte sie haben dir die Leistung ganz versagt....
Bei mir war es leider so....Möchte aber Bescheid haben,
damit ich widersprechen kann...
Bisher habe ich jeden Proz. mit der KK gewonnen.
 
G

Gast

Gast
hallo Vermisst die Fahrkosten habe ich bei Krankenkasse beantrag , hatte einmal bekommen jetzt aber die AOK , kann die Fahrten nichtübernehmen. Grundhierfür: Uns liegt keine ärztlicher bescheinigung über die zwingende md. Notwendigkeit der Transport vor. so steht im Schreiben der AOK . ja ich wwerde beim Arzt so ein Bescheinigung geben lassen bin gespannt es ist nicht viel das ist aber nicht normal . die wissen doch dass ich als OEG,ler in Pychatrischen behandlung bin BTBS .

wie ist das eigentlich mit der Befreiung von der Zuzahlungen Medikamenten, und Artzgebühren derzeit habe ich 60 Gds , . muss ich was bezahlen eigenanteil damit ich Befreiung bekomme??
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Mag sich jeder sein Urteil bilden.
Ich denke werde nicht klagen können, wenn das so eindeutig im Gesetz steht...
Hat man quasi die Leistungspflicht bei der DRV/gesetzl.KK erfüllt, auch wenn man keine EM Rente bezieht, weil
man sie nicht beantragt hat, hat man wohl keine volle Befreiung.
Das würde bedeuten, dass alle die jemals gearbeitet haben, keine Befreiung wegen
Schädigungsunabhängigen Erkrankungen bekämen.
Die Frage ist, ob man hier nicht mal beim BVerf.G klagt, denn es ist doch eindeutig ein Nachteil
für die vor der/während der/nach der Schädigung, arbeitende Bevölkerung....

I. Heilbehandlung für Beschädigte/ Schwerbeschädigte (§ 10 Abs. 1 und 2 BVG)
  1. Beschädigten wird Heilbehandlung für Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind, gewährt (§ 10 Abs. 1 BVG).
  2. Schwerbeschädigten (GdS mindestens 50 v. H.) wird Heilbehandlung auch für Gesundheitsstörungen, die nicht als Folge einer Schädigung anerkannt sind, gewährt (§ 10 Abs. 2 BVG), sofern keine Ausschlussgründe im Sinne des § 10 Abs. 7 BVG vorliegen (siehe 3.).
  3. Ausschlussgründe im Sinne des § 10 Abs. 7 BVG:

  • Einkommen des Berechtigten oder Leistungsempfängers übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (2011 = 4.125,00 Euro mtl.)
  • Befreiungsantrag von der Krankenversicherungspflicht nach dem 31.12.1982 gestellt
  • Entsprechende Leistungspflicht eines anderen Sozialversicherungsträgers (z. B. gesetzliche Krankenkasse u. ä.)
  • Anspruch auf entsprechende Leistungen aus einem Vertrag (ausgenommen Ansprüche aus privater Kranken- oder Unfallversicherung)
  • Sicherstellung durch ein anderes Gesetz (z. B. Berufsgenossenschaft)
Der Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG für die anerkannten Schädigungsfolgen wird hiervon nicht berührt.
Quelle:
soziales-niedersachsen.de
 
Zuletzt bearbeitet:

Pink Panther

Mitglied
Hallo ihr alle, hallo @vermisst,

hiermit leiste ich offiziell Abbitte bei @vermisst.

ich habe mir das was @vermisst immer schrieb, nämlich dass sie für Nichtschädigungsfolgen keine Befreiung erhalten würde, niemals nicht vorstellen können, dass das stimmt.
Ja, bis ich jetzt die rechtliche Begründung bekommen habe und ich bin fassungslos.

Ich habe schon viel Erfahrung mit dem OEg, aber das...habe ich noch nie gelesen.

Was lernen wir daraus.
1. man lernt nie aus und 2. ist es wahnsinnig wichtig, dass wir uns weiter austauschen, denn irgendwann kommt der Nächste mit dem gleichen Problem.

Leider habe ich im Moment ein paar andere eigene Baustellen, dennoch möchte ich euch meine Ideen dazu schreiben, damit einer von euch da mal ein bisschen recherchieren kann, wenn er denn will.

es heißt ja in §10 Abs.7 d BVG: "Entsprechende Leistungspflicht eines anderen Sozialversicherungsträgers."
Da stelle ich mir die Frage, was genau ist damit denn gemeint?
hat es ja schon oft genug gegeben, dass man sagt, och, das passt von der Formulierung ganz gut, das nehme ich mal als Ablehnungsgrund.

Denn wenn ich mir die anderen Punkt ansehe, kommt es da zu einer Zuzahlungsbefreiung, weil es von jemanden anderen bezahlt werden muss, zB. Berufsgenossenschaft oder sie sind eh aus der gesetzlichen raus, wg. zu hohem Einkommen.
Können also wirklich EM-rentner gemeint sein? Die RV übernimmt ja nicht die Zuzahlungen.

Denn, wenn das alles so stimmt, ist das in der Tat eine Diskriminierung der EM-Rentner und das soll das Gesetz gewollt haben? meine KK (hab die ja gefragt, warum?) hat gesagt, das diene der Gleichstellung mit den anderen Versicherten, denn diese wären ja sonst schlechter gestellt.:confused:
Aber die reden auch viel, wenn der Tag lang ist.

Also, wer Lust hat, lasst mal die Rechner glühen, und schaut mal, ob ihr was zu dem Gesetz findet, für @vermisst und ganz viele andere.
Ich glaube, es könnte sich lohnen, da hinter die Kulissen zu schauen.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Ich hoffe, ich finde in dem neuen Ratgeber f. Behinderte
etwas darüber.
Den gibt es ab heute oder so..
Hab ihn vorbestellt, da mich die neuen Gesetze und deren
Umsetzung schon sehr interessieren.
Und ich evtl. klagen möchte, wenn mir die Kindererziehungszeiten
beim BSA angerechnet werden ergo die volle EM Rente angerechnet wird...
Das wurde 2004 eingeführt, dann wieder abgeschafft und nun wieder eingeführt...
 

Pink Panther

Mitglied
Hallo @vermisst,

stimmt, dass ist mit der Änderung zum 01.07.11 wieder geändert worden. da wäre gut zu wissen, wann dein BSA Antrag gestellt wurde, also vor dem 01.07. oder danach?

Hast du was gefunden, zu der Ablehnungsbegründung wg. der KK? Der andere Kollege hier aus dem Forum, ist jetzt auch mir der gleichen Begründung abgelehnt.

LG
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Pink Panther,
hab grad erst gesehen, dass du geantwortet hast.
Ich habe leider nix gefunden, im Gegenteil andere begründen
das genauso und ich kann nun nicht verstehen, warum das so ist...
Ich meine die Erklärung, okay aber dann sind EM Rentner wirklich
benachteiligt.
Da es ja kein richtiger Bescheid ist, kann man nicht widersprechen
denke ich.
Und man muss bedenken, das ist wohl Gesetz, also müsste man hier
eine Gesetzesänderung durchsetzen.
Das bed. u.U. ein jahrelanger Proz. und die Kosten trägt man womgl.
auch noch selbst...
Die Frage wäre, wer tut sich das an?
Ich würde evtl. beim Thema BSA klagen, denn der war ja schon
mal verändert worden.
Ich habe keine Ahnung wie es bei mir ist.
Habe bis heute keine Reaktion.
Ich weiß ja nicht mal ob der bewilligt wurde und wenn ja,
ab wann und zu welchen Konditionen, sprich welche Regelung und
es muss ja auch vom alten zum neuen Gesetz eine Übergangsfrist geben, oder?
Das würde bed. bis Juli 2011 müssten die die Kindererz.zeit raus rechnen und
dann wieder voll anrechnen, weil das Gesetz verändert wurde oder wird das
dann nach neuem Gesetz gleich gemacht?
Denn was kann ich dafür, dass die Jahre brauchen, bis der BSA berechnet wird?
Wenn ich ehrlich bin, lege ich nicht mehr viel Wert auf den BSA, denn
ich denke ich fahre derzeit mit Rente, OEG und SGB XII besser, da ich auch
Leistungen wie GEZ, volle Heizkostenübernahme, (gerade bei Menschen mit Behinderung sehr wichtig), Leistungen wie z.B. der Tafel, Weihnachtsbeihilfe oder Bildung und Teilhabe
bei meinem Kind nutzen kann.
Und dieses BUT macht echt viel aus. Es gibt keine Begrenzung beim Mittagessen und
bei Ausflügen. 1 Euro/Tag Zuzahlung beim Essen ist wirklich eine super Sache.
Habe ich nur 5 Euro mehr BSA, fällt das alles weg und ich habe dann weniger, als heute.
Kann auch kein Wohngeld beantragen, weil ich da wmgl. aus der Tabelle falle.
Ich wollte mich eigentl. nicht verschlechtern. ;)
Aber ich weiß, ich muss den BSA nehmen, wenn ich ihn bekomme. ;)
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo @vermisst,

stimmt, dass ist mit der Änderung zum 01.07.11 wieder geändert worden. da wäre gut zu wissen, wann dein BSA Antrag gestellt wurde, also vor dem 01.07. oder danach?
LG
Vorher! OEG im Dez 2007, bisher habe ich alles rückwirkend bekommen.
Aber BSA wird denke ich frühest. ab Beginn der EM Rente bezahlt, aber
mal schauen...Hab ja mit DRV eine Klage beim Sozialgericht laufen!
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Vermisst und Pink Panther,
hier bin ich auch endlich mal wieder. Hab heute endlich mit viel
Kraftaufwand meine Anträge ( BA usw) ausgefüllt (Puh) :mad: und abgeschickt.
Hatt mich die letzten Wochen viel Energie gekostet. Und jetzt bin ich gar nicht mehr sicher
ob ich überhaupt Chancen habe.
@vermisst: Weshalb brauchen die bei Dir solange den BSA zu berechnen ?? Verstehe ich nicht.
Musstest Du viele Formulare ausfüllen?? Alle Schulzeugnisse usw. schicken??
LG Vogoge
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Vermisst und Pink Panther,
hier bin ich auch endlich mal wieder. Hab heute endlich mit viel
Kraftaufwand meine Anträge ( BA usw) ausgefüllt (Puh) :mad: und abgeschickt.
Hatt mich die letzten Wochen viel Energie gekostet. Und jetzt bin ich gar nicht mehr sicher
ob ich überhaupt Chancen habe.
@vermisst: Weshalb brauchen die bei Dir solange den BSA zu berechnen ?? Verstehe ich nicht.
Musstest Du viele Formulare ausfüllen?? Alle Schulzeugnisse usw. schicken??
LG Vogoge
Hallo, ich hätte die zwar mal einschicken sollen (Schulzeugnisse)
aber es meldete sich keiner mehr, nachdem ich meine ganzen BSA Unterlagen
eingeschickt habe.
Ich habe ja mittlerweile einen Anwalt, zwar nicht wegen BSA aber die kümmert sich
trotzdem etwas....die schrieb den SB an wie es aussieht....
Ich werde da mal anrufen und fragen....
Angebl. ist die Berechnung so schwierig...:rolleyes:
 

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