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Krankenkasse und OEG. BVG etc...

Vermisst

Aktives Mitglied
Ich muss demnächst meine OEG / BVG Fahrten zum Psychiater und Therapeut einreichen, damit ich das Fahrgeld zurückbekomme. Da ich mit dem Auto unterwegs war, frage ich mich, wie meine Krankenkasse das ganze berechnet. Gibt es da eine Kilometerpauschale ? Kann ich mich auf eine Quelle beziehen? Meine KK wird es sicherlich nicht wissen..

Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?

Danke und Gruß

TOSA
Hallo, Fahrten zum Psychiater bekam ich leider nicht erstattet obwohl ich
nur wegen Folgeschäden dort in Behandlung bin...
Fahrtkosten zur Therapie bekam ich 20 cent,
ich habe gehört dass Leute die von Haus aus Anspruch auf Erstattung
haben bekommen bei OEG Schädigung etwas mehr...
Zitat:
Schwerbehinderte
Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dem Merkzeichen Bl (blind) oder dem Merkzeichen H (hilflos) hat oder die Pflegestufe II oder III nachweisen kann
Wir müssen keinerlei Eigenanteil bezahlen, denn der beläuft sich pro Fahrt je mind. 5 Euro....also 10 Euro pro Fahrt...
Es gibt Leute die bekamen 30 Cent, ich eben nur 20 rum...
Hier steht, dass wohl 20 cent das Mindeste ist...
3. Fahrzeugart

Bei der Wahl des Fahrzeugs ist die folgende Rangfolge einzuhalten, d.h. 2) wird nur bezahlt, wenn 1) nicht benutzt werden kann.

  1. Öffentliche Verkehrsmittel unter Berücksichtigung von Fahrpreisermäßigungen
  2. Taxi oder Mietwagen
  3. Krankenwagen oder Rettungsfahrzeug
Privates Kfz nur maximal bis zur Höhe der Benutzung der unter 1. bis 3. genannten Verkehrsmittel. Erstattung mindestens 0,20 €/km bis maximal 150,- € (Bundesreisekosten-Gesetz).
Ich würde aber immer wenn ich kein Auto oder öff. Verkehr nutzen würde, da vorher anfragen, ob sie die Kosten überhaupt übernehmen, denn
auf der Seite geht es in erster Linie um Berechtigte die überhaupt auf Kostenübernahme
hoffen können und das sind nun mal nur Leute mit Beh. Ausweis Merkzeichen AG oder H.
Quelle:
Fahrtkosten Transportkosten - Soziales & Recht - betanet
 
G

Gast

Gast
Danke für die Antwort. Leider scheint es keine offiziellen Richtlinien für das BVG zu geben ( Kilometerpauschale etc....).

Diese Ausführungen beziehen sich ja auf das SGB. Im BVG hat der Antragsteller ja definitiv Anspruch auf Fahrgeld, wenn er schädigungsbedingt zum Psychiater oder Therapeut fahren muss. Eine Kilometerpauschale wird aber nirgends aufgeführt...wie soll also die KK es wissen?
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Gast,
bist du aus Bayern?
In Bayern ist die Stelle in Aschaffenburg zuständig und die geben
dann die Vorgaben...
Das bed. es gibt mehr Geld wenn man eben diesen Ausweis mit Merkzeichen
hat (AG oder H) wenn nicht, bekommt man die KM Pauschale die sonst auch
berechnet werden.....eben ohne Abzug von Eigenanteil...
Du kannst gerne auch dein Verso.amt anfragen, viell. sagen die dir
wie hoch der Cent Betrag ist...
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass das VA sich gar nicht einmischt...
denn es ist KK Leistung, die zahlen nur ne Pauschale einmal im Jahr an
die KK.
 
G

Gast

Gast
hallo Vermisst wie ist das wenn man Monatskarte kauft wird das auch Erstattet?? ich bin Opfer seit 6 Jahren es ist immer noch Kein Entscheidung da ,vom Landratsamt aber ich sammle Karten von mein Ärzten . das Amt ermittelt den Täter mein OEG antrag seit 6 jahren nicht bearbeitet , immer wieder behauptet Behörde es müssen Akten von Diversen Behörden beigezogen werden, Staatsanwalt, Richter sagte ich sei Schuld an der ich Überfallen worden bin .

ich konnte fluchten was ist das für Urteil. ? und letztens sagte Mitarbeiter mir am telefon Was wollen Sie Sie haben doch Kein schaden mehr es ist doch Abgeheilt Krank waren Sie nur 5 Wochen danach nicht ja ok aber was ist mit Pyschischefolgen, ach das ist doch 6 Jahre her Sie haben nix schlimmes sagte SB mir am telefon, warum haben die den solange gewartet . ich habe die Nerven nicht mehr weiter am Ball zu bleiben ich bekomme kein Entschädigung

ich habe danach nur geringfügig als Reinigungskraft gearbeitet , über AOK haben die mitgeteilt bekommen und mir gesagt Sie können Arbeiten und haben nix, ist das so rechtens? die Meinen es ist keine bleibende schäden und beziehen Urteil dass ich flüchten könnte somit Verletzung selbt geführt . was ist das füe schwachsinn.
 

Vogoge

Mitglied
:):confused: Hallo Pink Panther,

bin Vogoge,falls Du noch hier bist, würde ich gerne mit Dir Kontakt aufnehmen. Hab da einige Fragen bezüglich
OEG u. BSA usw.
Würde mich sehr freuen wenn Du Dich meldest.
LG Vogoge
 

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