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Krankenkasse und OEG. BVG etc...

Vermisst

Aktives Mitglied
Wollte euch nur mitteilen, dass meine KK es ablehnte, mir die Fahrtkosten z.
Psychiater zu erstatten.
Grund: Man bekommt nur erstattet, wenn man zum Therapeuten fährt, aber
zu einem Psych. werden keine Fahrtkosten erstattet.
Auch nicht wenn man wegen Schädigungsfolgen dahin muss...
Was sagt ihr dazu?
Ist es rechtens?
Das andere Thema ist weiterhin, dass EM Rentner keine vollständ. Befreiung bekommen,
weil sie vorrangig eine gesetzl. Versicherung angehören.
Dagegen kann man nix machen.
Hintergrund: Ab einem GdS von 50 bekommt man normalerweise auch f. nicht schädigungs-
bedingte Erkrankungen eine volle Befreiung!
Auch hier die Frage: Ist dies rechtens?
Die KK begründet dies mit §10 BVG
 
G

GastRegenboben

Gast
Hallo Vermisst,

Du hast doch einen Schwerbeh.ausweis mit Merkzeichen. D. h. Du kannst sowieso kostenfrei fahren (außer ICE). Wieso möchtest Du dann von der Krankenkasse dafür Geld?

Grüße
Regenbogen
 
O

OldCat

Gast
Hallo Vermisst

Ich bin 100 % Schwerbehindert G AG H der Ausweis ist auf Unbefristet

Ich bezahle für meine Befreinungskarte 44,88 Cent

und bin auch nicht von Fahrten zum Arzt befreit.

Mein OEG ist alles nach NRW gesendet worden

:eek:frag mich schon jetzt wen ich da hin muss wie das gehen soll.

:(Mich zieht das alles eh schon runter
weis nicht was das soll die Gesetze sind nicht für Opfer gemacht.

Lg OldCat
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Vermisst,

Du hast doch einen Schwerbeh.ausweis mit Merkzeichen. D. h. Du kannst sowieso kostenfrei fahren (außer ICE). Wieso möchtest Du dann von der Krankenkasse dafür Geld?

Grüße
Regenbogen
Hallo Regenbogen,
ich habe einen Ausweis aber kein H...
Die Begleitung, die muss für die Stunden bezahlt werden.
Nur was bringt der Ausweis, wenn ich nicht mit öffentl. Verkehr fahren kann alleine?
Und mein Psychiat. nicht im Bahnbereich liegt etc..
Ich würde mit der Bahn viel teurer kommen, als mit dem Auto...
 
G

Gast

Gast
Hallo,

natürlich seid ihr von den Fahrtkosten befreit!! Ihr habt eine Wertmarkte = kostenlos, die 1 Jahr gültig ist u. die bekommt ihr kostenlos v. Versorg.amt zugesendet..

Warum werden hier falsche Informationen verbreitet??? Finde ich ziemlich unfair!!!

Traurige Grüße
Regenbogen
 
G

Gast

Gast
Hallo

hier nochmals zum nachlesen,...

Unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr - Seh-Netz

Vorraussetzungen und Allgemeines

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, Gl, aG, H oder Bl erfüllen die Vorraussetzung für die unentgeltliche Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV). Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte (Merkzeichen VB oder EB im Ausweis), die vor dem 1. Oktober 1979 bereits freifahrtberechtigt waren und heute noch eine MdE von mindestens 70 haben, erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen.

Berechtigte zur unentgeltlichen Beförderung erhalten vom Versorgungsamt einen Ausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck. Um die unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen zu können, ist ein Beiblatt mit Wertmarke vom Versorgungsamt erforderlich.

Das Beiblatt mit Wertmarke ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich und ist für die unentgeltliche Beförderung zwingend erforderlich. Die Wertmarke kostet für ein halbes Jahr 30 EUR und für ein ganzes Jahr 60 EUR. Schwerbehinderte Personen, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen für den Lebensunterhalt beziehen, oder auch die Merkzeichen "H", "Bl", "VB" oder "EB"haben, erhalten die Wertmarke kostenlos.

Personen mit dem Merkzeichen "G" oder "Gl" können anstatt der unentgeltlichen Beförderung die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

Sechs Wochen vor Ablauf der Wertmarke, erhält der schwerbehinderte Mensch vom Versorgungsamt eine Benachrichtigung. Wird die Wertmarke mindestens drei Monate vor Ablauf zurückgegeben, wird der gezahlte Betrag anteilig erstattet.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo,

natürlich seid ihr von den Fahrtkosten befreit!! Ihr habt eine Wertmarkte = kostenlos, die 1 Jahr gültig ist u. die bekommt ihr kostenlos v. Versorg.amt zugesendet..

Warum werden hier falsche Informationen verbreitet??? Finde ich ziemlich unfair!!!

Traurige Grüße
Regenbogen
Habe ich irgendwo geschrieben, ich bin nicht befreit??
Und ich bin tats. nicht befreit, das liegt aber daran,
weil ich 50% für das KFZ bekomme.
Man kann selbst entscheiden, was man nimmt.
Und bezichtige mich bitte nicht einer Lüge.
Wenn jemand H4 oder HLU bekommt, kann er sich befreien lassen,
aber was bringt mir das?
Nichts! Siehe oben, denn die Stunden die die Begleitung bezahlt
werden müsste sind um ein Vielfaches höher.
Ansch. habt ihr alle einen Ausweis und ihr braucht keine Begleitperson?
Auch wenn eine Begleitung nix zahlen muss, (Keine Bahnkosten) ich muss sie mir aber leisten
können. Es fährt nicht irgend eine Freundin mit, weil es keine gibt, die
Zeit hätte, wann ich Termine habe.
Und meine HH die würde viell. diesen Job übernehmen, aber das würde
mich pro Mal bestimmt um die 50 Euro kosten, ergo nehme ich die 50%
und beantrage bei der KK Fahrtkosten, die normal übernommen werden
müssen, denn alle Behandlungstermine müssen bezahlt werden....
Ich gehe schädigungsbedingt dorthin.
Mir geht es darum, dass man als OEGler sich alles erkämpfen muss.
Bin mir ziemlich sicher, dass die Fahrten bezahlt werden müssten!


Wer weiß, ob man bei HLU vom BVG einen Mehrbedarf wegen Alleinerziehung
bekommt?
Ich habe den Eindruck, mein Bescheid ist falsch.
Habe keinen Mehrbedarf, nur wegen Merkzeichen G die 17%.
 
O

OldCat

Gast
Hallo,

natürlich seid ihr von den Fahrtkosten befreit!! Ihr habt eine Wertmarkte = kostenlos, die 1 Jahr gültig ist u. die bekommt ihr kostenlos v. Versorg.amt zugesendet..

Warum werden hier falsche Informationen verbreitet??? Finde ich ziemlich unfair!!!

Traurige Grüße
Regenbogen
Hallo Regenbogen
Vom Prinzip hast Du Recht befreit ja nur;Je nachedem wo man hin muss eine
Stundenlange Fahrt mit zig mal Umsteigen warten etc.

Fahr mal mit Rollstuhl zb . von Bremen nach Hannover
ich musste es klar kostenfrei aber das umsteigen und warten:eek:
darfst ja nur Züge nehmen die im Verkehrsbund liegen
kein Ice nur RE
und meine Therapeutin :(musste ich wechseln
konnte es psyschich nicht mehr diese Fahrt.

Alle denken mit Schwerbehindertenausweis ist alles easy

Die Angstzustände im Zug
auf den Bahnhöfen:(
alles andere als easy.

Glaubst Du das Opfern die um OEG kämpfen gefragt werden
Na wie war die Reise ??
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Ich kann definitiv nicht ohne Begleitung fahren.
Und wenn man BSA erhält, ist man nicht befreit, denn
man hat mehr Geld zur Verfügung, als wenn man HLU bekommen würde.
Zumindest bei die jenigen die alleine leben oder alleinerz. sind und
einen Beruf erlernt haben.
Oder sehe ich das verkehrt?
Ich meine gelesen zu haben, Merkzeichen G und Bedürftig = Frei
und Merkzeichen H = frei, aber wer hat schon Merkzeichen H?
Wenn ich also nur 1 Euro mehr als HLU beim BSA bekomme, bringt mir
beim Bahnfahren der Ausweis gar nix...zumindest mir nicht, die Begleitung durch das
Merkzeichen B fährt kostenlos...
Aber wie schon erklärt, es muss auch jemanden geben, der sich die Zeit nimmt...
Wenn ich meine HH frage, dann wird die für diese Stunden ganz normal bezahlt.
Würde aber denke ich nicht in den Bereich der Haushaltsführung fallen, oder?
Meine Frage wäre tatsächlich:
Fällt BSA auch unter den § für HLU?
Denke nein!
Also sind die Personen die BSA erhalten, definitiv schlechter gestellt und wenn
sie nur 1 Euro mehr BSA beziehen als sie HLU erhielten!
Sind BSA Empfänger von GEZ befreit?
Denke nein, nur wenn sie das Merzeichen RF im Ausweis haben, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
vermiist ich gebe dir vollkommen recht , ich habe auch Ablehung vom KK bekommen für Fahrkosten Grund: es ist medizinisch nicht notwendig pychiater bin schikiert als OEG.ler , nein BSA wird nix befreit vom GEZ, muss alles selber zahlen, auch Krankenversicherung mann ist schlechte gestellt als HL, bzw Hartz 4 ist besser als OEG, BSA. , wer für BSA kämpft macht sixch selber Krank da bekommt man ein paar Eur mehr aber alles selber Zahlen KV, Pf, GEZ, Betriebskosten vom veermieter alles selber Zahlen. was habe ich den davon????


ich habe immer gesamelt mein Artztermine zum Pychater aber jetzt Ablehnung vom AOK Grund , es liegt kein Ärztliche Bschenigung ob diese Behandlung med.notwendig ist oder sein soll was soll das ??? Krankenkasse weiss das ich PTBS hab. ich will nicht wegen 50 eue käpfen , ich lasse es sein, aber als Opfer ist man sehr schlechte gestellt, BSA ist sehr schädlich .
 

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