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Gast
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Ich würde sehr gerne wissen ob Zahlungen nach dem OEG auch auf meine Privatinsolvenz angerechnet werden darf. Es mir heute nach 16Monaten Bearbeitung und Überprüfung mitgeteilt worden das ich Anspruch auf Opferentschädigung habe. Dementsprechend wird eine Nachzahlung für den genannten Zeitraum folgen der von der Summe über der Pfändungsgrenze liegt was mir sehr zu schaffen macht da ich mich erneut bestraft fühle. Daher würde ich halt sehr gerne wisse ob dieser Anspruch egal welche Höhe überhaupt angerechnet werden darf und wenn nein wo ich selber nachlesen kann.
Danke für Ihre Hilfe
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