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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Ich würde sehr gerne wissen ob Zahlungen nach dem OEG auch auf meine Privatinsolvenz angerechnet werden darf. Es mir heute nach 16Monaten Bearbeitung und Überprüfung mitgeteilt worden das ich Anspruch auf Opferentschädigung habe. Dementsprechend wird eine Nachzahlung für den genannten Zeitraum folgen der von der Summe über der Pfändungsgrenze liegt was mir sehr zu schaffen macht da ich mich erneut bestraft fühle. Daher würde ich halt sehr gerne wisse ob dieser Anspruch egal welche Höhe überhaupt angerechnet werden darf und wenn nein wo ich selber nachlesen kann.

Danke für Ihre Hilfe
 
Grundrente aus der OEG wird nicht angerechnet, wohl aber der Berufsschadensausgleich und die ausgleichsrente, wenn du damit über den Satz kommst, den du monatlich zur Verfügung haben darfst. Ich bin in Privatinsolvenz und habe bisher eine Grunfrentr von 30 GdS anerkannt bekommen. Im Moment habe ich Klage eingereicht, weil ich durch die Schädigung in Rente bin. Bei mir soll die komplexe PTBS nicht angerechnet werden. Daraus wurde bei der Gutachterin eine "Angststörung". Unglaublich, was die sich alles einfallen lassen, um nicht zahlen zu müssen :-/
 
Die Angststörung resultiert doch auch aus deinen schlimmen Erlebnissen,
warum sollte sie keine Anerkennung finden ?

Die komplexe PTBS beinhaltet unter anderem ja auch die Angst.

Das verstehe ich jetzt nicht so ganz . . . .
 
Die reden nur von "Vorschaden" und "Nachschaden". Im Grunde suchen sie Ausreden, um nicht zahlen zu müssen. Ist schon traurig. Und eine Angststörung wird wohl miz weniger GdS berücksichtigt, glaube ich.
 
Mein Gutachter hat zwar viel auf Vorschäden geschoben, trotzdem hat der Gutachter eine PTBS festgestellt Diese kommt von dem (Raub)überfall, und nur davon. Jetzt bekomme ich für 2 Jahre eine Grundrente und natürlich für die letzten 2 Jahre Nachgezahlt. Ich finde es trotzdem komisch woher der Gutachter so viel Privates weiß, mein gutachten ist 50 Seiten lang, aber fällt doch gut für mich auch, ich kann dieses Gutachten jetzt für meine Zivilklage nehmen. Ich bin gespannt was der Gutachter in zwei Jahren schreibt....


 
Traurige Welt, ich freue mich für dich sehr, dass das anerkannt worden ist!!! Es kann dir ja leider nicht das Leid nehmen, aber es hilft dir vielleicht etwas in deinem Alltag, dass der nicht mehr so stressig ist.

Liebe Grüße
Meli
 
Die annerkennung ist noch nicth ganz bestädigt, weil da noch zwei Verletzungen/Beschädigungen offen sind. Aber man weiß wenigstens dass es voran geht. Gibt es einen unterschied zwischen 50 GDS und 40 GDS, habe die letzten zwei Jahre die 50 und ab 1 März 40 GDS für zwei Jahre .
 
Hallo Traurige Welt,
freut mich, dass du einen Erfolg verbuchen kannst.
Was mich interessiert: Warum wurdest du zurückgestuft?
Von 50 auf 40 bedeutet, dass du weniger Grundrente bekommst.
Bei 40 sind es um die 170, bei 50 GDS sind es um die 230.
Verstehe nicht, für mich wäre es ein "Rückschritt" oder geht es dir nun besser?
Was ich dir ja auch echt wünschen würde.
Darf ich fragen, warum nur für 2 Jahre du eine Grundrente bekommst?
Normal ist es so, dass man sie solange bekommt, bis man keine Schädigungen mehr hat,
sprich gesund ist!
Kann ich mir bei PTBS nur sehr schwer vorstellen, ich kenne leider Niemanden der wirklich vollständig
gesundet ist.
Aber die Hoffnung sollte man nie aufgeben.
Ich wünsche dir alles Gute!
 
Die reden nur von "Vorschaden" und "Nachschaden". Im Grunde suchen sie Ausreden, um nicht zahlen zu müssen. Ist schon traurig. Und eine Angststörung wird wohl miz weniger GdS berücksichtigt, glaube ich.
🙁behandeln einen als hätte man einen Dachschaden😱sorry aber ist doch wahr.
Lg
 
🙁behandeln einen als hätte man einen Dachschaden😱sorry aber ist doch wahr.
Lg

Ja das Gefühl habe ich manches Mal auch.
Leider geht es nie um uns Menschen, sondern immer nur ums liebe Geld.....und um teilweise viel Geld, denn
wenn man irgendwie sagen kann, da war ein Vorschaden, braucht ein Verso.amt für genau die Erkrankungen nicht aufkommen und auch keinen GDS für genau diese Erkrankungen als Folgeschaden einstufen.
Bei mir stand einmal der Ausdruck " Mileu bedingt" in den Akten.
Das kommt sehr häufig vor, denn wenn etwas Mileu bedingt ist, dann greift das OEG nicht.
Z.B: ein gewalttätiger Vater und deren psych. Folgen sind mileu bedingt und damit
braucht man diesen "Schaden" nicht beim OEG reinrechnen, das wäre dann ein "Vorschaden"
Ein "Nachschaden" wird anders angesehen.
Es geht halt immer um Geld, manches Mal sogar um sehr viel Geld, denn es müssen ja auch Nachzahlungen geleistet werden, wenn das Gericht zugunsten des Patienten entscheidet!
 

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