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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Ich habe zur Zeit ein OEG Antrag laufen und hierbei sind mehrere Bundesländer betroffen. Erst wurde mir mitgeteilt, dass das alles zum letzten Bundesland geht, also dorthin wo die letzte Tat begangen wurde.

Okay, erst einmal so hingenommen.

Heute bekomme ich einen Brief mit dem Verweis, dass aufgrund einer neuen Rechtssprechung jedes Bundesland für sich selbst ermitteln muss und das Bundesland bzgl der letzten Tat legt dann die OEG, BSA usw fest. Das bedeutet für mich, ich darf mich jetzt mit mehreren Bundesländern auseinandersetzen und könnte im Moment echt kotzen!
 
Hallo,

gerade bei Traumaopfern vergessen die Landschaftsverbände sehr oft das der Antragsteller aus manigfaltigen Gründen an der Antragstellung verhindert war.
Besorge dir einen guten Anwalt und Klage deine berechtigten Ansprüche ein. Die Brüder verarschen einen sowieso von vorne bis hinten. Solltest du eine engagierte Anwältin suchen.....melde dich.
Adresse bekommst du dann von mir per PN.

lg

Hallo,

könntest du mir bitte per PN die engagierte Anwältin mitteilen?

Vielen Dank u. Grüße
ABC2010 (seit 10 J. Kampf um OEG)
 
Ich hätte eine Frage zur Bewertung von Taten über mehrere Jahre hinweg. Von 1970 bis 1983. Die Hälfte der Taten lag vor 1976 und die andere Hälfte danach.
Es waren dieselben Täter über den ganzen Zeitraum hinweg.
Wie wird das bewertet?

Vielen Dank für die Antwort.
 

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