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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Hallo,
Ich habe viel hier im Forum gesucht, aber nichts gefunden, was zu meinem fall passt bzw was meine fragen beantwortet.
Vor knapp 2 Jahren wurde ich von 3 Tätern vergewaltigt, 7 Monate später wurden sie vor Gericht verurteilt, sie gaben alle 3 die Tat zu.
Da ich während diesen 7 Monaten stark unter Druck gesetzt wurde, ich würde das alles ja nur wegen Geld machen, habe ich sie nicht auf Schmerzensgeld verklagt.
Meine Anwältin unterstützte mich bei der Entscheidung, riet mir aber zumindest unbedingt diesen oeg antrag zu stellen, das war kurz nach der Gerichtsverhandlung und mittlerweile gut 1 Jahr her.
Sie hat die ersten Schritte eingeleitet, der antrag ist gestellt.

Jetzt frage ich mich, wie lange so etwas noch dauert, ob überhaupt noch was kommt!?
Den einzigen Brief den ich erhalten habe, war vor ca 2 Monaten von meiner Sachbearbeiterin, die schrieb, dass sie mir bei der suche von einem geeigneten Therapeuten helfen will.
Ich habe darauf nicht reagiert, ich war nie bei einem Therapeuten und will das auch garnicht.

Wird der antrag nur positiv für mich ausfallen, wenn ich therapeutische Hilfe in Anspruch nehme?

Muss ich jetzt noch irgendwas machen, oder muss ich nur noch auf Ablehnung bzw Bestätigung warten?

Ich muss dazu sagen, dass ich in dieser Sache wirklich allein bin, nicht mal meine Familie weiß von der Sache, ich allein habe nicht die kraft, da irgendwas noch aktiv zu machen, ich will es auch garnicht, ich will auch nicht mehr mit fremden darüber reden, die Sache liegt in meiner Vergangenheit und dabei soll es auch bleiben, ich will einfach nur wissen, ob ich da noch was zu erwarten habe!?

Lg und danke schonmal, für hilfreiche Antworten
 
Hallo Elona,

da stimme ich Meli absolut zu. Das ist ein guter Rat.

was der Gutachterauftrag überhaupt ist und wozu das Gutachten da sein soll

Lass vorher klären, um was es dabei genau geht. Und wenn das Landratsamt (heißt das Versorgungsamt so bei euch?) gar nicht weiß, um was es geht oder wie überhaupt, kann es auch keine Anträge stellen.

Das Amt, dass eine Begutachtung beantragt, muss dich oder deinen Anwalt umfassend darüber informieren, um was es geht, was begutachtet werden soll und welche Fragen durch das Gutachten geklärt werden sollen.

Bevor ich das nicht wüsste, würde ich - ehrlich gesagt - mal gar nirgends hingehen.

@ Gast, das ist jetzt schwierig, dir zu antworten. Du schreibst so gut wie nichts von dir. Also, wie es dir jetzt geht und so.

Ich nehme mal an, dass du darunter leidest, aber du sagst/schreibst das nicht.

die Sache liegt in meiner Vergangenheit und dabei soll es auch bleiben, ich will einfach nur wissen, ob ich da noch was zu erwarten habe!?

Wenn das für dich (sorry, ich will dich sicher nicht verletzen, nur auf etwas hinweisen 🙂 ) so ist, dass es für dich Vergangenheit ist und es auch dabei bleiben soll, kannst du natürlich auch nicht sagen, dass du Schäden davon getragen hast. Das Versorgungsamt freut sich leider darüber.

Wenn ich jetzt mal auf mein Gefühl höre. Ich glaube, du bist wahnsinnig verletzt worden. Auch (und gerade) beim Strafverfahren. Natürlich sollten die Täter für ihren angerichteten Schaden auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden.

Der Richter hätte dich sogar auf den Täter-Opfer-Ausgleich aufmerksam machen müssen.

Ich fürchte mal, mit dir ist niemand gut umgegangen in der Zeit.

Nimm doch mal z.B. mit wildwasser.de - gegen sexuelle Gewalt Kontakt auf.

Warum weiß deine Familie denn nichts davon? Würden sie dich dann 'fallen lassen'?

Hol dir wirklich Hilfe, die kannst du richtig gut gebrauchen 🙂

Lieben Gruß
Fragende
 
Nein, sie würden mich nicht fallen lassen, aber, meine Mutter hat selbst so viele sorgen, sie ist sehr krank und da will ich sie nicht mit sowas belasten.
Ich habe Kontakt zum weißen Ring gehabt, wo mir sehr nahegelegt wurde, zu einem Therapeuten zu gehen, habe es aber damals wie heute nicht für nötig gehalten.
auch vor Gericht fiel mir das alles nicht ganz so schwer, hatte eher die ganze zeit das Gefühl, ich rede von einer dritten Person, nicht von mir selbst. Meine Anwältin sagte mir, ich bin ein Meister darin, Dinge zu verdrängen, aber dass es mich wohl früher oder später doch einholen wird und ich unbedingt zum Psychiater soll...habe ich aber wie gesagt nicht gemacht.

Wie auch immer, meine frage war ja, ob ich denn jetzt noch irgendwas tun muss oder ich einfach abwarten soll, bis die Bestätigung oder Ablehnung kommt? Und wie lange dauert sowas?
 
Danke für die Tipps. Ja bei uns ist es das Landratsamt, haben kein Versorgungsamt. Ich werde mich da mal kundig machen. Habe auch nocheinmal mit meinem Therapeuten gesprochen. Er wird von dene öfters beauftragt für solche Gutachten. Er meinte, dass dort in der Klinik jemand mit der gleichen Ausbildung wie er die Begutachtung machen wird. Die haben da wohl intern bestimmte Anforderungen an den Gutachter, also Klinikintern. Er meinte in meinem Fall würde er sich gar nicht damit aufhalten zu hinterfragen, ob was passiert ist. Dies wurde schon durch vorherige Gutachten bewiesen und meine Diagnosen von verschiedenen Ärzten und Kliniken unabhängig bestätigt worden. Es wäre zu schön, wenn ich so jemanden wie ihn als Gutachter bekommen würde 🙄 , leider ja nicht möglich.

Bei "meinem" LRA hab ich nun jemand erreicht, aber sie haben angeblich nur weitergeleitet und ich mich an Hessen wenden soll. Er war recht verständnislos, dass da jemand was hinterfragt :mad: . Er meinte es wird das begutachtet was ich im Antrag gelten machen will. So das wars... 😕
Ich bin normalerweise bei Ämtern recht durchsetzungsfähig, aber in dieser Sache 🙁

Jetzt muss ich probieren bei dem anderen Amt etwas in Erfahrung zu bringen. Dort kann man nur 3 mal für 2 Stunden durchkommen. Nur meistens bin ich zu der Zeit unterwegs :nerv: .

@Gast Nach dem Antrag heißt es warten. Bei mir waren es jetzt 14 Monate bis sich was getan hat. Zwischendrin habe ich mich 2 Mal nach dem Stand der Dinge erkundigt. Jetzt steht das Gutachten an und dann heißt es wohl wieder warten. Wie lange was dauert ist wohl recht unterschiedlich und beim OEG muss man wohl viel Gedult und Kraft mitbringen.
Ich hatte auch eine zeitlang das Gefühl, dass es nicht so schlimm war und eher gefühlt, als wäre das eine Dritte Person. Naja ich hatte toll verdrängt und das bekomme ich in den letzten Jahren stark zu spüren :wein: . Ich habe alles runtergespielt und hab mir selber gesagt, dass alles okay ist. Tja mein Körper hat mir das Gegenteil bewiesen. Bei mir bringt auch jetzt erst die Therapie richtig was, da ich endlich bereit bin. Mein Therapeut meinte es wurde zwar bearbeitet aber nicht verarbeitet. Für mich ist dieser Antrag auch wichtig zum abschließen.

LG an alle von Elona
 
Hallo Elona,

Er war recht verständnislos, dass da jemand was hinterfragt :mad: . Er meinte es wird das begutachtet was ich im Antrag gelten machen will. So das wars... 😕

Aha. Ach so 🙄

Hast du eine Rente beantragt? Soll dann bei dem Guchtachten darüber entschieden werden, wie hoch deine Rente ist? 😉 Oder ob das die richtigen Ansprechpartner für dich sind? 😉 Oder ob die Schädigungen so passiert sind? Oder ob du mit deinen Kindern richtig umgehst?

Oder darüber wie hoch die Schädigung ist?

Wissen die überhaupt, was du genau beantragt hast?

Ich würde das schriftlich noch mal nachfragen. Was genau wird begutachtet und mit welcher Methodik.

In meinen Augen ist es schon sehr wichtig, dass du weißt, um was es geht.

Sorry, ich möchte dir sicher keine Angst machen. Aber weißt du, ob er deine Zurechnungsfähigkeit prüfen soll? Deine Erziehungsfähigkeit?

Nur wenn du genau weißt, um was es geht, kannst du angemessen reagieren. In den letzten beiden Fällen (die müssen nicht sein, sind sie vielleicht auch eher nicht, aber sie können sein) würde ich diese Begutachtung ablehnen.

Lieben Gruß
Fragende
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja dumm stellen können die hier glaub ich gut 🙄 . Ich habe nichts besonderes beantragt. Bei mir geht es gar nicht irgendwie um Berufsschadensausgleich oder wie das heißt. Ich habe nur den einfachen Antrag ausgefüllt. Zum einen wegen der Rente und eben auch wegen der Therpie und eben für mich persönlich.
Bei mir wurde der Täter zwar offiziell verurteilt, aber wie die Behandlung dann von mir war ist was anderes. Es war bzw. ist noch als ob ich etwas schlimmes getan hätte, also aus Täter Opfer machen :wein: . Mein Therapeut hat diesen Schritt für wichtig erachtet und ich denke er hat Recht.

Damals im August hatte ich einmal geschafft den Zuständigen in Hessen ans Rohr zu bekommen (ist seit dem nieeeee wieder passiert) und er meinte, dass die Ärzte noch begutachten müssen wie hoch meine Schädigung ist. Ist mir jetzt erst wieder in den Sinn gekommen. Aber ob er das so daher gesagt hat oder es wirklich "nur" um das geht, steht momentan in den Sternen. Ich glaube ich hab das für mich schon etwas abgehackt.

Aber wäre es nicht sehr auffällig, wenn jetzt dieser eine Gutachter zu ganz anderes Ergebnissen kommen würde, wie alle anderen. Also 3 oder warens doch 4 Klinken und mehrere andere Ärzte und die Gutachterin damals beim Gericht. Das sind jetzt so Sachen, die mir total entfallen waren. Im Urteil stand auch drin, das erschwerend für ihn kam, das es psychische Schäden gab. Mh warum mir damals nicht schon meine Anwältin gesagt hat, das es das OEG gibt? Keine Ahnung, keiner tat es. Erst 12 Jahre später und viele Einbußen später kam ich wohl erst an jemanden der sich auskennt 😉 .

Oh man ich quatsch nun schon wieder so viel. Wahrscheinlich ist mein Bedarf auf Austausch doch mittlerweile hoch, hier gibt es "nur" meinen Therapeuten mit dem ich reden kann und auch sonst keiner der sich im entferntesten mit dem OEG auskennt.

LG Elona
 
Hallo Elona,

das Landratsamt muss dem Gutachter doch irgendwas geschrieben haben. Der muss doch schließlich wissen, was er untersuchen soll. Also gibt es da einen Brief. Lass dir den in Kopie zuschicken.

Da wird wohl kaum drin stehen "untersuchen sie mal die Frau Elona, aber was zu untersuchen ist, wissen wir nicht".

Sie hätten dir dieses Schreiben an den Gutachter eigentlich von sich aus zuschicken müssen. Das ist dein gutes Recht.


Aber wäre es nicht sehr auffällig, wenn jetzt dieser eine Gutachter zu ganz anderes Ergebnissen kommen würde, wie alle anderen. Also 3 oder warens doch 4 Klinken und mehrere andere Ärzte und die Gutachterin damals beim Gericht. Das sind jetzt so Sachen, die mir total entfallen waren. Im Urteil stand auch drin, das erschwerend für ihn kam, das es psychische Schäden gab. Mh warum mir damals nicht schon meine Anwältin gesagt hat, das es das OEG gibt? Keine Ahnung, keiner tat es. Erst 12 Jahre später und viele Einbußen später kam ich wohl erst an jemanden der sich auskennt 😉 .

Ja, das wäre auffällig, aber darum geht es in meinen Augen erst mal gar nicht. Es geht darum, dass du weißt, was untersucht werden soll.

Lieben Gruß
Fragende
 
Warum tun die Gutachter selten eine PTBS diagnostizieren ? Immer wieder lese ich das gerade Gutachter schreiben,
das die allgemeinen Therapeuten und Kliniken zu schnell eine PTBS bescheinigen.

Was sind eure Vermutungen (?)
 
Geld ;-) Also bei mir hat es lange gedauert bis mir eine komplexe PTBS Diagnose stand. Eine Weile wurde ich in die Borderline-Schublade gesteckt. Anfangs gab es "nur" eine psychosomatische Belastungsstörung (war meine allererste Diagnose, vor 13 Jahren).

Ich finde nicht, dass es schnell "vergeben" wird. Aber wenn der Gutachter PTBS feststellt, dann muss das ja wirklich ein Schaden durch das sein und das bedeutet normalerweise (wenn man logisch denken würde🙄), dass man Opfer mit Schaden davon ist und sie zahlen müssen.

LG Elona
 

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