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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

M

MA_OEG

Gast
Sehr geehrte Damen und Herren,

erlauben Sie bitte, mich kurz vorzustellen. Ich bin seit einigen Jahren Mitarbeiter eines Versorgungsamtes mit dem Schwerpunkt OEG. Da ich beim durchklicken auf Ihrem Forum gelandet bin und ich bemerkt habe, dass es wohl einige Unklarheiten das OEG betreffend gibt, biete ich hier gerne an, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Natürlich ist es mir untersagt, eine Rechtsberatung abzugeben. Ebenso wenig kann ich verschiedene Antragsverfahren selbst betreuen. Allerdings kann ich Nachfragen beantworten und, sollte ich keine direkte Antwort abgeben können, zumindest recherchieren. Jedes Opfer, welches unverschuldet einer Gewalttat zum Opfer gefallen ist, sollte von seinem Recht der Antragstellung beim Versorgungsamt gebrauch machen um seine Ansprüche zu sichern. Es sollte niemanden geben, der dies aus Unwissenheit über die Existenz des Opferentschädigungsgesetzes bzw. aus Angst vor dem bürokratischen Aufwand, welchen eine Antragstellung mit sich bringt, keinen Antrag stellt. Ich hoffe, ich kann diesbezüglich hier einen kleinen Beitrag zusteuern. Also- haben Sie den Mut und fragen Sie mich. Haben Sie dabei keine Scheu- ich erlebe hier jeden Tag, wie Menschen mit ihren Schicksalen umgehen.

Mit freundlichen Grüßen
MA_OAG
 
Zuletzt bearbeitet:

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo MA OEG!
Herzlich Willkommen im Forum!
Ich glaube da haben sie sehr viel hier zu tun.
Ein Gast hat gestern gefragt, ob er noch etwas tun kann, denn er wurde von einem Gutachter
unterstellt, dass er simuliert und ihm wurden alle Leistungen eingestellt.
Hier der Link und wenn sie sich durchs Forum stöbern, werden sie noch mehr Beiträge von ihm finden...
http://www.hilferuf.de/forum/gewalt...gentlich-eure-erfahrungen-mit-gutachtern.html
Ja und ich habe auch Fragen....aber das würde ich gerne per PN machen.
Sobald sie PNs empfangen dürfen, würde ich mich gerne an sie wenden.
Glaube bei 5 Beiträgen geht das...
 
Zuletzt bearbeitet:

TraurigeWelt

Mitglied
Ich möchte mich vorab bedanken, das Sie als Ansprechpartner bezüglich das OEG für uns Fragen beantworten.

Seit etwa 1, 1/2 Jahren bin ich auch am OEG dran und habe bis jetzt noch keine schlechte erfahrungen gemacht, auch wenn viele Anträge sehr lange dauern.

Ich hoffe für uns Opfer das Sie hier etwas Klarheit und Hilfe hineinbringen, da viele (wie ich) immer noch Fragen haben.



Gruß
 
G

Gast-OEG verzweifelt

Gast
Hallo,

tja, da würde ich gerne fragen, warum mein Vers.amt nicht ermittelt hat, obwohl ich alle Nachweise, Belege, Unterlagen, usw. erbracht habe. Nach 3 Jahren wurde mein Antrag abgelehnt, ebenfalls mein Widerspruch.

Die RA, die Akteneinsicht hatte, meinte nur, sowas hätte sie noch nie erlebt. Es wurde definitiv nichts gemacht, weder Zeugen noch Ärzte angeschrieben,...

Mittlerweile liegt mein Fall seit 2 Jahren! beim zuständ. Sozialgericht u. nichts paßiert.

Ich habe mal gehört, dass die Verfahren vor den Sozialgerichten innerhalb einer bestimmten Frist (6 Monate) entschieden werden sollen, ansonsten könne man dagegen vorgehen, wg. überlanger Verfahrensdauer, Unzumutbarkeit,... - stimmt das?

Könnten Sie mir bezügl. Verfahren vor dem Sozíalgericht sagen, ob das was ich gehört habe, zutrifft?

Danke u. viele Grüße von einer total verzweifelten Frau.
 
M

MA_OEG

Gast
Hallo Sie beide,

danke für die netten Begrüßungsworte. Ich bemühe mich Ihre Fragen zu beantworten. Ich würde mich natürlich auch freuen, wenn viele Fragen offen gestellt werden würden, da diese vielleicht auch noch andere Teilnehmer interessieren würden. Aber ich verstehe natürlich gänzlich, wenn sehr private und intime Dinge nicht im Forum offen gepostet werden.

Grüße in die Runde.
MA_OEG
 
G

Gast 3

Gast
Bestimmte Fragen kann man stellen, doch sollte man mit privaten Details auch unter einer pn vorsichtig sein, man kennt ihn doch nicht. Und ein "Du" wäre hier angebracht, macht es leichter zu schreiben.

Meine erste Frage lautet :
Warum dauern die Verfahren Jahre vor Gericht ?
Was macht das für einen Sinn ?
Das Opfer ist grösstenteils mittelos.
 
G

GastOEGFragender

Gast
Hallo,

hätte auch gleich eine Frage bezügl. OEG.

Das Opfer muß ja "nachweisen", dass es v. Täter o. den Tätern z.B. vergewaltigt wurde.

Nun hat mein Vers.amt gesagt, ich muß "Zeugen" benennen. Mh, leider war bei meiner Vergewaltigung niemand anwesend, der das hätte bezeugen können. Die Anzeige bei der Polizei wurde nicht berücksichtigt,... die zählt nicht, sagte man mir beim VA.

Der Täter wurde leider nicht geschnappt, trotz relativ detail. Beschreibung von mir.

Mein Vers.amt sagt, ohne Zeugen kann man da nichts machen u. hat meinen Antrag abgelehnt.

Frage: Bei wem waren während der Vergewaltigung Zeugen anwesend?

Danke für die Antworten

Ich finde es ganz toll, dass sie uns armen Opfern helfen wollen. Sie verdienen das Bundesverdienstkreuz!

Vielen Dank für ihre Hilfe - ich bin auf ihren Rat sehr gespannt

Frau S. aus F.
 
M

MA_OEG

Gast
Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne will ich versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.

Zu "Gast-OEG verzweifelt"

Ihr Versorgungsamt (in Folge VA genannt) ist verpflichtet, in einem Umfang zu ermitteln, der ausreicht damit das VA sich ein Bild machen kann, wie sich die Tat "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" zugetragen hat. Sollte das VA bereits während dieser Ermittlungen feststellen, dass es sichbei der Tat NICHT um einen 1) rechtswidrigen 2) vorsätzlichen 3) tätlichen Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 OEG gehandelt hat oder Versagensgründe gem. § 2 OEG vorliegen, dann sind weitere Ermittlungen nicht notwendig. Eine Ferndiagnose ist hier schwerlich zu stellen da ich die Art der Schädigung und den Ablehnungsgrund des VA nicht kenne, allerdings sollte das VA natürlich die durch Sie beigebrachten Unterlagen rechtlich entsprechend gewürdigt haben. Sollten Sie den Eindruck haben, dass das VA die Ablehnung nicht entsprechend begründet hat bzw. Beweise unzureichend gewürdigt hat, dann haben Sie ja bereits den einzig richtigen Weg- den Gerichtsweg- beschritten. Manchmal wirkt aber auch (möglichst vor der Klage) ein diplomatisches Gespräch mit den Sachbearbeiter wahre Wunder. Manchmal mangelt es auch nur an der Kommunikation. Vielleicht hätte er Ihnen die Ablehnungsgründe persönlich -ohne das "Beamtendeutsch" im Bescheid etwas näher erläutern können. Vielleicht wären sogar im ruhigen Gespräch neue Sachverhalte aufgetaucht. Versuchen Sie das mal- das hilft manchmal besser als die "scharfen Kanonen".

Leider ist es tatsächlich so, dass die Sozialgerichte eine sehr lange Verfahrensdauer aufweisen. Eine "Maximaldauer" für Gerichtsverfahren in diesem Sinne gibt es nicht. Dies liegt letztendlich auch daran, dass die Gerichte seit 2005 (Einführung ALG II) absolut überlastet mit Klagen gegen ALG II- Entscheidungen sind. Eine solche Klagenwelle war für die Gerichte nicht vorherzusehen. Wenn man überlegt, dass jährlich ca. 170.000 Klagen gegen ALG II Bescheide erhoben werden (und jährlich werden es mehr) und diese meistens wirklich von existenzieller Wichtigkeit für den Klagenden sind, so ist es zumindest annähernd nachvollziehbar, weswegen Klagen gegen Entscheidungen des sozialen Entschädigungsrechtes untergeordnet behandelt werden. Nichts desto trotz ist es so, dass jeder Mensch das in Art. 19 Absatz 4 Satz 1 GG verankerte Recht auf effektiven Rechtsschutz inne hat. Dieses besagt nicht nur, dass jedem Menschen der REchtsweg offen steht der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, sondern sagt außerdem "immanent", dass diesem Recht auch durch die Gerichte Rechnung getragen werden muss. Selbiges sollte in einer "angemessenen" Zeit passieren. Dieses "angemessen" wurde jedoch durch den Gesetzgeber bisher nicht klar definiert. Es wurde zwar 2005 mal ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches solche Fragen regeln sollte, dieses Gesetz ist jedoch nie direkt in Kraft getreten, sondern ist irgendwo "unterwegs liegen geblieben". Regulär sollte es also so sein, dass die Verfahrensdauer einer Klage vor dem Sozialgericht sich nach der Bedeutung der Sache für die Parteien, den Ursachen und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die selbigen sowie der Schwierigkeit der Sachmaterie bemisst. Ich persönlich würde Ihnen vorschlagen, sich in gewissen Abständen (vielleicht aller drei Monate) sich nach dem Sachstand des Verfahrens sowie den Gründen der nicht Weiterbehandlung zu erkundigen. Sollte hier mehrfach nacheinander angeführt werden, dass das Gericht überlastet ist, könnten Sie natürlich, wegen Verletzung des § 19 Abs. 4 Satz 1 GG, eine Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG mit dem Ziel erheben, dass das BVerfG Ihr zuständiges Sozialgericht zur Abhandlung Ihres Falles anweist. Besprechen Sie dies jedoch am besten vorab mit Ihrem Anwalt da sich dieser Aufwand nicht in allen Fällen lohnt. Auch die Verfassungsbeschwerde passiert erst einen festgelegten Weg in einer festgelegten Form und auch dieser dauert seine Zeit. Die Mühlen der Justiz mahlen in Deutschland leider langsam. Viel Glück dennoch für Sie. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.

Zu "GastOEGFragender"

Leider ist es mir ad hoc nicht möglich, ohne nähere Angaben Ihre Frage zu beantworten. Würden Sie mir bitte noch ergänzend mitteilen, wann (Jahr) sich die Tat zugetragen hat und wann Sie Anzeige erstattet haben? Vielleicht setzt sich das Puzzle in meinem Kopf dann etwas mehr zusammen. Es sind hier verfahrenstechnisch Unterschiede zu machen zwischen Fällen, die sich vor 1990 zugetragen haben und denen, die danach geschehen sind.

Zu "Gast 3"

Die Frage nach der Verfahrensdauer vor den Soziaalgericht, sowie die möglichen Rechtsmittel dagegen habe ich eingangs schon etwas erläutert. Sollten Sie diesbezüglich noch weitere, ergänzende, Fragen haben, dann stellen Sie diese bitte.

Zu Ihrer Anmerkung, ein "DU" wäre hier angebrachter als "SIE". Ich gebe Ihnen insofern Recht, als dass in Internetgemeinschaften und Chats das "DU" üblich ist. Wenn ich mich privat in solchen Foren vergnüge, dann pflege ich auch durchaus die Umgangssprache. Allerdings werde ich hier sowohl aus Respekt vor den Geschädigten als auch vor meiner Dienststellung ihnen gegenüber weiterhin beim sachlich distanzierten "SIE" bleiben. Wenn mich während meiner Sprechzeit jemand anruft oder im Büro besucht um fachliche Fragen an mich zu richten, dann Sieze ich auch dort obwohl ein "DU" wohl einfacher für beide Seiten wäre. Dies ist allerdings nicht immer angebracht.



Ich Grüße Sie alle und Wünsche Ihnen nur das Beste! Ergänzende Fragen sind immer willkommen.

Gruß
MA_OEG
 

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