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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Ich brauche euren Rat!

Vor 3 Jahre bin ich bei einem Arzt-Psychotherapeut vergewaltig,die Klage ist aus Mangel an Beweisen abgelent.Jezt habe ich
von Sozialgericht ein Termin zur Erörterung des Sachverhaltens und zur Beweisaufnahme bestimmt auf....bekommen.
Zur Beweiserhebung wurden die nachstehenden Zeugen und Sachverständigen geladen.

Meine frage ist ,ob soll ich mir eine Anwältin nehmmen?
Was bedeutet genau"Eröterung"was kommt danach?

LG
 
Hallo Vogoge,


es lohnt sich hier auf alle Fälle zu kämpfen. Dein Anwalt sollte ein grosses Augenmerkt auf diesen Vorschaden legen.


Ganz wichtig: Biografische Belastungen, oder Veranlagungen spielen im Entschädigungsrecht keine Rolle !!! Das reicht für einen Vorschaden nicht aus, wird aber immer wieder von den Gutachtern herangezogen, weil sie sich juristisch nicht auskennen, das wäre mehr die Aufgabe vom Versorgungsamt, die aber gerne an den Gesetzen vorbei arbeiten.


Es gibt genügend Urteile, die das Thema Vorschaden behandelt haben.


Gruß
Hawkeye
Hallo Hawkeye,
wollte mitteilen,daß ich gestern bei einem Anwalt war. Er sagt auch auf jedenfall probieren, hätte nichts zu verlieren.Sieht es aber auch in meinem Fall als komplex an.Deshalb soll ich es besser mit Anwalt machen, damit ich nicht irgendwelche Formfehler mache. Wir haben festgestellt ,daß das VA bei meinem Erstantrag keine Entscheidung
über berufliche Betroff. gemacht hat, obwohl ich das im Antrag angegeben hatte. Na ja ,jetzt fordert er erst mal die Akten an.
Wie schaut es denn bei Dir inzwischen aus??
Wäre schön wenn wir in Kontakt bleiben könnten. Hab durch Euch schon viel Tips und Ermutigung erhalten.
Soweit erst mal.
LG Vogoge
 
Eine Frage
wen der Wiederspruch abgelehnt wurde man dagegen aber klage eingerreicht hat
wann erfährt man ob es weiter geht ?
Wie wirds dann weiter gehen ?
Gutachten von Kliniken und andere Beweise liegen nun vor,bzw mit eingerreicht.
 
Eine Frage
wen der Wiederspruch abgelehnt wurde man dagegen aber klage eingerreicht hat
wann erfährt man ob es weiter geht ?
Wie wirds dann weiter gehen ?
Gutachten von Kliniken und andere Beweise liegen nun vor,bzw mit eingerreicht.

Hallo Oldcat,
das kann durchaus dauern, auch wenn deine Klage angenommen wird, weil sie Aussicht auf Erfolg hat.
Zumindest habe ich das so erlebt, dass z.B. die Gewährung von PKH Kosten ein guter Hinweis ist,
denn es wird keine PKH gewährt, wenn absolut keine Aussicht auf Erfolg gegeben wäre...
Oder hast du mehr als Leistungen staatl. Art? Ich ging davon aus, dass du auf PKH angewiesen ist...
Musst nicht antworten, aber du weisst es ja selber.
Ich habe das so gemacht, habe eben gleichzeitig bei Einreichung von Widerspr./Klage gleichzeit. PKH beantragt.
Denn wird die nicht bewilligt, dann hätte ich die Klage gelassen.
Ich bin nun gespannt, ob die Klage wirkl. Erfolg haben könnte oder ob die beim Soz.Gericht keine Klage abweisen...
Denn bei mir geht es bei der KLage nicht um OEG sondern um die Deutsch. Rentenversich.
Aber das Gericht ist das gleiche!

Hast du einen Anwalt für die Klage gehabt oder alles noch selbst gemacht?
Wenn ja, dann kann der in Abständen anfragen....man kann auch selbst dort anrufen und fragen so
nach 3 Monaten wie der Stand ist. Zumindest habe ich das gemacht, nachdem ich 6 Monate nix gehört habe...
 
Habe auch mal eine Frage.

Bekommt man den Berufsschadenausgleich rückwirkend, vor Antragstellung zurückgezahlt ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke im Voraus.
 
Hätte man mich vorher besser informiert,wie nervenaufraubend alles ist
wie beschie..en es mir nun oft geht
wie oft ich nun wieder Alpträume habe
Niemals hätte ich einen Antrag auf OER gestellt
es ist 🙁:wein:fast so als erlebt man alles nun noch einmal.
 
Old Cat, ich erleb das anders... ich erlebe, dass ich durch diese ständigen versuchten Retraumatisierungen dank des OEGs immer mehr lerne, mich davon zu distanzieren... das ist erstaunlich - selbst mir erstaunlich und tut mir unglaublich gut... die haben keine Macht über mich... ich wünsch dir, dass es dir auch gelingt, dich zu distanzieren!!!

Hast du denn eine Therapeutin, die dir helfen kann, dich zu stabilisieren? Oder Freunde, die Verständnis haben und dich unterstützen können? Oder einen Anwalt, der sich super kümmert und dir zur Seite steht? Man braucht das, glaub ich, um das durchzustehen.

Ich denk an dich und sende dir meine besten Wünsche anbei!!!

Liebe Grüße
Meli
 
Habe auch mal eine Frage.

Bekommt man den Berufsschadenausgleich rückwirkend, vor Antragstellung zurückgezahlt ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke im Voraus.

Hallo Gast,
vor Antrag gibts normal gar nix.
Ab Antrag nur wenn bewiesen ist, dass dir der BSA auch schon damals zustand/zusteht.
Bei mir z.B. geht es derzeit noch darum, weil ich wie blöd eben einen JOb machen wollte
und nach Antrag noch eine Tätigkeit aufnahm.
Normal gibt es ja auch neben eines Einkommens BSA wen z.B. nachgewiese ist, dass man wegen der
Schädigung nur noch Teilzeit arbeiten kann. Da muss dann der BSA eben den Ausgleich zahlen.
Das ist alles sehr theoretisch, in der Praxis muss man wohl schon total EUnfähig sein, dass die sich
auf Zahlungen von BSA einlassen. Zumindest höre ich das von Betroffenen immer wieder.
Leider muss man vieles einklagen.

Was bekommst du an Leistungen derzeit?
Irgend eine Rente?
Bei mir stand im Besched ich bekomme den BSA solange, solange ich die EM Rente erhalte.
Ich bekomme die EM Rente befristet.
Was ich noch an Empfehlung weitergeben möchte:
Schaut bitte ob der BSA und die Ausgleichsrente auch richtig berechnet wurden.
Da geht es um viel Geld u.U. Gerade wenn man rückwirkend die Leistung bekommen soll.
Es muss alles verzinst (Ich glaube um die 4%) werden, wenn man rückwirkend etwas bekommt.
Bei mir warten sehr viele die vom Kuchen etwas abbekommen wollen.
U.a. ein Gericht wo ich nur PKH zahlen musste. Das könnte für mich noch teuer werden. :wein:
Und noch ein paar Behörden warten....ich denke da bleibt nix übrig für mich.😉

Trotzdem werde ich widersprechen, wenn mein BSA nicht richtig eingestuft wurde.
Ein MA sagte mir ja neulich schon am Telefon, dass sich derzeit die Kollegen streiten wie ich
einzustufen wäre. Er meinte, ich kann ja widersprechen, wenn ich den Bescheid nicht für
richtig halte. Echt lustig die Behörde, als wenn ich sonst nix zu tun hätte...
Okay, ich weiß viele von euch wären schon dankbar, wenn sie schon so weit wären,aber
lasst euch gesagt sein, ich habe mir alles nur mit Widerspruchsschreiben erkämpft/erarbeitet.
Mittlerweile sind 5 Jahre ins Land gegangen.
Eigentl. traurig, denn normal müsste das alles ohne Probleme gehen.🙁
 

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