Hallo Gast,
sofern ich weiß, braucht es für Ansprüche nach dem OEG noch nicht ienmal zwingend einen Strafantrag gegen einen Täter. Somit ist ein Strafverfahren nicht zwingende Voraussetzung für OEG-Leistungen. Natürlich ist es immer besser und in Deinem Fall ja wohl auch geschehen. Insofern, also wenn es nicht einmal zwingend einen Strafantrag braucht, ist ebensowenig eine Verurteilung des Täters Voraussetzung.
In dieser Info vom Weißen Ring kannst DU das unter Punkt 3. lesen:
"Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit ist keinem Beweis durch eine Begutachtung zugänglich, sondern ist Aufgabe des Gerichts.
Die durch § 15 KOVVfG gegebene Beweiserleichterung hilft beispielsweise Opfern sexuellen Missbrauchs in der Jugend, die oft erst als Erwachsene die Kraft finden, die Tat zur Anzeige zu bringen. Weil solche Taten oft im familiären Umfeld geschehen, erfolgt tatnah weder eine Strafanzeige noch stehen Zeugen zur Verfügung, sodass die klassischen Beweismittel fehlen.
Diese Beweiserleichterung hilft jedoch dann nicht, wenn das Opfer keinerlei Erinnerungen an die Tat hat. Auch bei einem getöteten Opfer oder bei unbekanntem Täter gelingt es häufig nicht, einen vorsätzlichen Angriff nachzuweisen. Dann hilft auch nicht, dass eine Strafanzeige keine zwingende Voraussetzung für Leistungen nach dem OEG ist. Die gleichen Probleme ergeben sich, wenn im Strafverfahren wegen der Unschuldsvermutung der Vorsatz nicht festgestellt und der Täter nur wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde, obwohl nach der Rechtssprechung eine Beurteilung unabhängig von einem eventuellen Strafverfahren erfolgen soll."
https://www.weisser-ring.de/internet/standpunkte/sozialrechtspolitische-forderungen/index.html
Wenn Du noch keinen Antrag auf Opferentschädigung beim VA gestellt hast, kannst Du Dir noch bis zu einem Jahr nach der Tat Zeit lassen, damit rückwirkend ab Tatzeit mögliche Entschädigungen gezahlt werden. Nach ABlauf eines Jahres nach der Tat werden Leistungen erst ab Antragstellungen übernnommen, sofern man als anspruchsberechtigt anerkannt wird.
Sollte die Tat also noch kein Jahr zurückliegen, hast DU noch Zeit, Dir genügend Infos zu sammeln und in Ruhe zu überlegen, wer Die bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche eine gute und ausdauernde Stütze sein kann.
Es ist enorm wichtig, daß Du jemanden findest oder hast, der Dich dabei unterstützt. Wenn Du Glück hast, findest Du einen engagierten und interessierten Opferanwalt. Ich nehme mal an, daß Du bereits Kontakt zum Weißen Ring hattest? Wenn nicht, mach das so bald als möglich. Zwar dürfen die Mitarbeiter des WR Dir keinen ANwalt direkt empfehlen, können Dir aber (hinter vorgehaltener Hand) sagen, mit welchem Anwalt/Anwältin sie bereits gute Erfahrungen gemacht haben.
Weiterhin wäre eine moralische Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld ebenso wichtig.
Genauso, wie Kraft, Willensstärke und Durchsetzungsvermögen. Du solltest auch davon ausgehen, daß das VA im Vorverfahren als auch im Sozialgerichtsprozeß versuchen wird, alle möglichen Vorschäden oder angebliche psychische Erkrankungen, dies es vielleicht gar nicht gibt, zu unterstellen, um nicht leisten zu müssen.
Solltest Du bereits psychiatrische Diagnosen haben, die Deiner Meinung nach falsch sind, wundere Dich nicht, denn gut 45% aller psychiatrischen Diagnosen sind Fehldiagnosen. Es ist unendlich mühsam, diese zu widerlegen.
Psychiatrie - Der verirrte Blick in die Seele - Wissen - sueddeutsche.de
Schlechte Ärzte ?- Fehldiagnosen bei Psychiater liegen bei 45 % | Pressemitteilungen-online.de
Weißt Du aber zu 100%, daß Du im Recht bist, kann ich Dir nur empfehlen, Dich aufzuraffen und Dich für Deine Rechte und Person einzusetzen und für Dein Recht zu kämpfen. Das wird Dir Selbstachtung verschaffen. Aber wie erwähnt, das geht nur mit entsprechender Rückendeckung.
Fürs erste wäre jetzt ein Kontakt zum Weißen Ring erforderlich. Einen (hoffentlich empfohlenen und guten) Anwalt kannst Du dann mit dem Gutschein vo WR für eine Erstberatung aufsuchen.
Bist Du aber der Meinung, daß Du das keinesfalls durchstehen wirst, Dich durchzusetzen, zu wehren und für Deine Rechte zu kämpfen, kann ich Dir sagen, daß es keinen Sinn machen wird, einen Antrag nach dem OEG zu stellen. Der Fall, daß Du an einen hilfsbereiten, auskunftsfreudigen Mitarbeiter beim VA, wohlmeinende Hausgutachter de VA und in 3-6 Monaten an die Dir zustehenden Leistungen kommen wirst, dürfte außerst unwahrscheinlich sein.
Für den Fall, daß Du es angehen willst, suche Dir viel viel Unterstützung und gebe nicht auf!
Vielleicht gibt es in Deiner Nähe Selbsthilfegruppen für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, etc. Und möglicherweise hilft es Dir auch, wenn Du Dich für Dich stark machst, anstatt von den Institutionen zusätzlich zur Tat demütigen zu lassen.
Sollten Fragen sein, wirst Du hier in den OEG-Themen Viele finden, die Dir mit ihren Erfahrungen weiterhelfen können.
Alles Gute für Dich