Vogoge
Aktives Mitglied
Ergänzung:
Klar macht es Sinn, Widerspruch einzulegen. Das kannst Du auch erstmal fristwahrend ohne Begründung machen, mit der Ankündigung, daß diese nachgereicht wird.
Und das Gutachten der VA-Hausgutachterin nach Aktenlage kannst Du knicken. Ist klar, daß die negativ sind.
Hallo Himbeeraroma, hab grad festgestellt ,dass mein voheriger Schrieb an Dich nicht angekommen ist. Deshalb neuer Versuch. Erst mal vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das mit Herstellungsanspruch ist ja interessant: Werde mir das merken.Das Gutachten war nicht von einer Hausgutachterin ,sondern das VA hat es auswärts in Auftrag gegeben.
Der Hammer ist dass diese Ärztin im Internet mit Note 6 bewertet wird. Die Pat. warnen vor Ihr.
Schon bedrückent wie solche Ärzte nach Aktenlage bewerten. Sie soll keine andere Meinung stehen lassen. Und in dem Gutachten kritisiert sie ja auch meine Therapeuten und Ärzte.Dass man aber damals nicht die nötige Hilfe bekommen hat ,wird nicht gesehen.
Heute nachmittag hab ich einen Termin bei meinem Psychiater. Hab im schon mal das Gutachten gegeben,dass ers lesen kann und wir dann darüber reden können. Mal sehen was er sagt.
Also ich melde mich dann wieder. Tut gut wenn man sich gegenseitig helfen kann.
LG Vogoge