Habe auch mal eine Frage.
Bekommt man den Berufsschadenausgleich rückwirkend, vor Antragstellung zurückgezahlt ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke im Voraus.
Hallo Gast,
vor Antrag gibts normal gar nix.
Ab Antrag nur wenn bewiesen ist, dass dir der BSA auch schon damals zustand/zusteht.
Bei mir z.B. geht es derzeit noch darum, weil ich wie blöd eben einen JOb machen wollte
und nach Antrag noch eine Tätigkeit aufnahm.
Normal gibt es ja auch neben eines Einkommens BSA wen z.B. nachgewiese ist, dass man wegen der
Schädigung nur noch Teilzeit arbeiten kann. Da muss dann der BSA eben den Ausgleich zahlen.
Das ist alles sehr theoretisch, in der Praxis muss man wohl schon total EUnfähig sein, dass die sich
auf Zahlungen von BSA einlassen. Zumindest höre ich das von Betroffenen immer wieder.
Leider muss man vieles einklagen.
Was bekommst du an Leistungen derzeit?
Irgend eine Rente?
Bei mir stand im Besched ich bekomme den BSA solange, solange ich die EM Rente erhalte.
Ich bekomme die EM Rente befristet.
Was ich noch an Empfehlung weitergeben möchte:
Schaut bitte ob der BSA und die Ausgleichsrente auch richtig berechnet wurden.
Da geht es um viel Geld u.U. Gerade wenn man rückwirkend die Leistung bekommen soll.
Es muss alles verzinst (Ich glaube um die 4%) werden, wenn man rückwirkend etwas bekommt.
Bei mir warten sehr viele die vom Kuchen etwas abbekommen wollen.
U.a. ein Gericht wo ich nur PKH zahlen musste. Das könnte für mich noch teuer werden. :wein:
Und noch ein paar Behörden warten....ich denke da bleibt nix übrig für mich.
😉
Trotzdem werde ich widersprechen, wenn mein BSA nicht richtig eingestuft wurde.
Ein MA sagte mir ja neulich schon am Telefon, dass sich derzeit die Kollegen streiten wie ich
einzustufen wäre. Er meinte, ich kann ja widersprechen, wenn ich den Bescheid nicht für
richtig halte. Echt lustig die Behörde, als wenn ich sonst nix zu tun hätte...
Okay, ich weiß viele von euch wären schon dankbar, wenn sie schon so weit wären,aber
lasst euch gesagt sein, ich habe mir alles nur mit Widerspruchsschreiben erkämpft/erarbeitet.
Mittlerweile sind 5 Jahre ins Land gegangen.
Eigentl. traurig, denn normal müsste das alles ohne Probleme gehen.
🙁