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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

bei mir war auch die Einstufung Fehler bei BSA Widerspruch gleich , Süse Pflaume herzlichen Glückwünsch aber denk dran du Musst auch Sozial gericht wegen dein PKH von deion Nachzahlung benachrichtigen sonst wird für dich teuer glaub mir habe Alles erlebt .
 
Verstehe ich das richtig ? Bekommt man eine Nachzahlung muss man die Gerichtskosten
selbst tragen, trotz vorausgegangene PKH ?

Gruss
Gast1
 
Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier im Forum und versuche mich durch die Beiträge zu lesen, was oft ein Buch mit 7 Siegeln ist, weil die Abkürzungen verwirren.

Ich habe einen positiven Bescheid bekommen, GdS 50 nach § 1 Absatz 1 OEG.

Irgendwann werde ich auch noch einen Bescheid bekommen wie hoch die "Versorgungsbezüge/ -rente" sind.
Ich habe den OEG-Antrag gestellt weil ich in der Kindheit über Jahre Opfer von Gewalttaten war und heute bei Retraumatisierungen zusammenbreche. Mit einem positiven Bescheid habe ich nicht gerechnet, weil ja überall zu lesen ist, wie lange oft Opfer kämpfen um anerkannt zu werden. Die Anerkennung habe ich natürlich nur befristet bekommen.

Nun zu meiner Frage: Was mache ich nun mit dem Bescheid?

Ich habe auch ein GdB von 30 (lebenslänglich) und nun auch noch GdS von 50 (befristet)
Ich bin (mit enormen Kräfteaufwand) Vollzeit beschäftigt, was auch in der Stellungnahme des Nervenärztlichen Dienstes "moniert" wurde aber auf Grund meiner Einschränkungen des restlichen / privaten Lebens doch mit einem GdS von 50 anerkannt wurde.
Ich hatte die Voraussetzungen fürs Gymnasium als der nächste Schlag kam und bin dann schulisch so abgedriftet, dass ich nicht mal den Qualifizierten Hauptschulabschluss schaffte. Die Lehre habe ich abgebrochen. Mit rd. 30 J. habe ich dann eine Umschulung im kfm. Bereich gemacht um nicht immer als Hilfskraft irgendwo jobben zu müssen und als erste gefeuert zu werden, wenn es mal wieder um Personalabbau ging. Seit 6 Jahren habe ich zum ersten mal im Leben eine Anstellung die nun länger als 6 Jahre geht. Ich bin jetzt bald 52 Jahre.

Hätte ich die Möglichkeit einer anständigen Schulförderung als Kind erhalten, hätte ich heute sicher einen Beruf mit einem höheren Einkommen. Zudem musste ich ein Angebot von meinem jetzigen Arbeitgeber für eine Beförderung auf Grund meiner PTBS und meiner Depressionen ablehnen. Ich habe natürlich nicht gesagt warum, sondern gesagt, das würde ich mir nicht zutrauen. Vom "Intellekt" her hätte ich dies sicher geschafft aber in keinster Weise vom psychischen her. Und die Blamage, als Versagerin dazu stehen wollte und konnte ich mir nicht (auch noch) antun.
Ist es ratsam, einen Antrag auf Berufsausgleichsrente zu stellen?
Ich habe zwar jetzt (vorübergehend) den Bescheid, der für mich im Moment nichts weiter als ein Stück Papier ist. Von Zuzahlungen ectr. pp bekomme ich nur Befreiung, wenn es im Zusammenhang mit meiner Schädigung steht. Bekomme ich wegen der GdS jetzt auch mehr Urlaub (5 Tage)? Oder bekommt man das nur bei GdB ab 50?

Würde mich auf Antworten freuen, noch einen schönen Sonntag
LG Akinom
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe ich das richtig ? Bekommt man eine Nachzahlung muss man die Gerichtskosten
selbst tragen, trotz vorausgegangene PKH ?

Gruss
Gast1




so ist das wenn mann Nachzahlung bekommt muss man auch Gerichtskosten tragen auch wenn es PKH vorausgegangen sind .
denn PKH bekommt man nur wenn man wirtschatlich nicht in der lage ist und kein Rechtschutz hat und Erfolg auf aussicht hat zum Gewinninen.
 
Hallo,


Du kannst deine 30 Grad mit einer Gleichstellung bei dem Arbeitsamt auf 50 Grad hochstuffen lassen, weiteres im Link:

Gleichstellung - www.arbeitsagentur.de

Ich persönlich habe 50 Grad (unbefristet! wegen dem Ereignis!) und wegen dem GDS war ich vor einem viertel Jahr beim Gutachter... aber der konnte mir eig. nur sagen das es positiver für das Versorgungsamt laufen wird, da ja mein Ereignis schon zwei Jahre zurück liegt und meine Verletzungen nicht anerkannt werden, da es viele sind und die Physischen eh nicht anerkannt werden...


Der Gutachter hatte meiner meinung keine Ahnung über Trauma Patienten und die folgen (kann kein Beruf mehr ausüben, Angst, etc.) und das mit anfang 20... Ist zwar vorhanden..aber kann er nicht anerkennen^^

Da sieht man doch, das es manche Personen hier schaffen und das Glück haben einen guten Gutachter zu bekommen... Ich drücke Dir hiermit die Daumen... das dass Glück weiter mit dir ist...
 
Hallo,


Du kannst deine 30 Grad mit einer Gleichstellung bei dem Arbeitsamt auf 50 Grad hochstuffen lassen

Hallo,
das ist so nicht ganz richtig, Gleichstellung hat nur Vorteile für den AG aber nicht wirklich für den AN!

Ich bin bereits Gleichgestellt mit meinen 30% GdB, habe aber sozusagen nur einen besseren Kündigungschutz. Gleichgestellte einzustellen ist für den Arbeitgeber interessant, da er Geld vom Staat dafür bekommt und seine Behindertenquote aufbessern kann, also keine "Ausgleichszahlung" zahlen muss. Ich bekomme weder mehr Urlaub obwohl ich "Gleichgestellt" bin noch habe ich anderweitige Vorteile wie z. B. dass ich keine Mehrarbeit leisten muss.

Da ja GdB (Grad der Behinderung) und GdS (Grad der Schädigung) zwei vollkommen andere gesetzliche Grundlagen haben wollte ich wissen, ob ich mit einem GdS!!! auch 5 Tage mehr Urlaub bekomme.... hab mir nen Otto im Internet gesucht, aber Google kann GdB und GdS einfach nicht auseinander halten, es kommen immer nur Seiten zu GdB 😕

VG
Akinom
 
Hallo,

Da sieht man doch, das es manche Personen hier schaffen und das Glück haben einen guten Gutachter zu bekommen... Ich drücke Dir hiermit die Daumen... das dass Glück weiter mit dir ist...

Ganz lieben Dank!! Ja Die Gutachterin war wirklich gut und hat all das was mit mir los ist in ihrem Gutachen auch so formuliert und auch den GdS von 50 vorgeschlagen. Ich muss aber auch dem ZBFS danken, denn letztendlich entscheiden die! 🙂

VG Akinom
 
Ihr Lieben!
Ich bitte euch, passt bitte auf wegen GDB und GDS.
Wenn ihr 30 Gdb habt wegen ganz was anderes als den 50 Gds denn GDS ist ja nur für
die Opferrente wichtig und da geht es nur um die Schädigungen die aufgrund des Gesetzes OEG
gibt.
Ergo ich kann euch sagen ich hatte 60 Gdb aber als dann mein 50 Gds durch war
bekam ich 90 Gdb weil wohl mein 50 Gds in den Gdb nicht ganz drin vorkam....
Deshalb lasst euch nicht "abzocken" was den Gdb betrifft.
Wobei mir ein 50 Gds nat. lieber war, als ein 60 gdb. 😉
Ach ja wenn ihr geschädigt wurdet dann schaut bitte ob nicht auch ein Merkzeichen notwendig wäre.
Ich hatte vorher kein Merkzeichen, durch den Gds bekam ich ein Merkzeichen G und Merkezeichen B für kostenlose Begleitung.
Das Merkzeichen G würde bei Bezug von Sozialleistungen auch einen Mehrbedarf von 17% bringen....nur so nebenbei zur Info.
Viele wissen es einfach nicht und werden nie "aufgeklärt"
 
Ihr Lieben!
Ich bitte euch, passt bitte auf wegen GDB und GDS.
Wenn ihr 30 Gdb habt wegen ganz was anderes als den 50 Gds denn GDS ist ja nur für
die Opferrente wichtig und da geht es nur um die Schädigungen die aufgrund des Gesetzes OEG
gibt.
Ergo ich kann euch sagen ich hatte 60 Gdb aber als dann mein 50 Gds durch war
bekam ich 90 Gdb weil wohl mein 50 Gds in den Gdb nicht ganz drin vorkam....
Deshalb lasst euch nicht "abzocken" was den Gdb betrifft.
Wobei mir ein 50 Gds nat. lieber war, als ein 60 gdb. 😉
Ach ja wenn ihr geschädigt wurdet dann schaut bitte ob nicht auch ein Merkzeichen notwendig wäre.
Ich hatte vorher kein Merkzeichen, durch den Gds bekam ich ein Merkzeichen G und Merkezeichen B für kostenlose Begleitung.
Das Merkzeichen G würde bei Bezug von Sozialleistungen auch einen Mehrbedarf von 17% bringen....nur so nebenbei zur Info.
Viele wissen es einfach nicht und werden nie "aufgeklärt"
Hallo Vermisst, bin Vogoge,
hast Du gesehen dass dir Gast auf Deine Frage BSA Nachzahlung
geantwortet hat?
 

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