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Geplante Veränderung des Opfer-Entschädigung-Gesetzes

Mir sind paar Sachen aufgefallen
Das ejne war erst ab 50 gds gibt's tatsächlich einen Schadensausgleich wenn man kein Geld verdient hat.
Ab dem 18. Lj soll es dann Geld geben.
Aber alles unter 50 gds die haben bisher was gemacht?
Gab's glaub ich auch nix oder?
Kfz pauschale hab ich gefunden
Erholungsurlaub hab ich nicht gefunden
Haushalt hilfe hab ich auch gefunden sogar dauerhaft wenn es dafür gute Gründe gibt....
Da habe ich Jahre auch immer Angst gehabt dass sie irgendwann eingestellt wird aber das passt mittlerweile.
Alle 5 Jahre Überprüfung ob man den Anspruch noch hat... Wird leider nicht mehr näher beschrieben ob man zum gutachter muss.
Finde ich nach wie vor krass selbst eine 70 jährige wird dann alle 5 Jahre überprüft....
Nur bei 100 gds hat man 10 Jahre Ruhe!
Wie gesagt was da passiert kann man jetzt nicht mehr nachlesen.
Wie gesagt berufliche besondere Betroffenheit fand ich auch nix aber ich habe nicht alle 242 Seiten durch.....
Was ich auch nicht gefunden habe.... Ist die grundrente weiterhin eine Leistung die nirgends angerechnet werden darf?
 
Ich hątte diesen Link bereits hier anhängen sollen, es tut mir leid.

Ich habe mich mit den BSA Regeln beschäftigt. Sie wollen es Leistungsverlustausgleich nennen. Und was die da geplant haben, ist eine deutliche Verschlimmerung für Menschen, die als Kind geschädigt worden sind und nicht arbeiten konnten. Bisher war es so, daß man bereits ab 30% GDS( Grad der Schädigung) einen beruflichen Schaden geltend machen konnte. Nicht erst ab 50%, sondern ab 30% gab es einen Berufsschadensausgleich. Es ist ein Mißverständnis, das hier immer wieder einige davon ausgehen, daß es erst ab 50% BSA gibt, nein, den gibt es bereits ab 30%!

Ab 2022, wenn der Entwurf so durchkommt, erst ab 50% für all jene, die nach der Schädigung nicht in einen Beruf gehen,
oder während der Schädigung nicht gearbeitet haben! Wenn solche Menschen, zu denen ich gehöre, nach einer Begutachtung auf 30-40% fallen, gibt es eventuell keinen Einkommensverlustausgleich=BSA mehr! Das hat mich zutiefst erschrocken. Dann kriegt man laut Entwurf nur noch 250 Euro Grundrente.

Wenn du auf 40% gefallen wärst, hätte man mit den 10% besonderer beruflicher Betroffenheit ( bbB) den GDS auffüllen können, nach dem Entwurf nicht mehr. Das ist ein Schlag ins Gesicht für Opfer von sexuellem Mißbrauch als Kinder, und für Menschen, die in der Ausbildung waren, oder zufällig arbeitslos.

Es gibt auch keine erhöhung der GDS um 10% wegen beruflicher Betroffenheit. Das ist bitter, und unlogisch. Daß sollte so nicht kommen.

Es gibt eine Übergangsregelung für Altfälle, die gilt aber m.E. nur für ein Jahr.(§137 und §139 im neuen Entwurf, stichwort auch : Wahlrecht). Aber ich habe das nicht richtig verstanden.

Das alles macht mir Sorgen. Da werde ich noch mal aktiv werden müssen,nochmal schreiben, vielleicht auch Abgeordnete aus meinem Ort.

Der Weiße Ring teilte mir mit, daß sie eventuell noch mal eine Fachtagung wegen diesen Veränderungen berufen wollen. Und haben nach Ideen gefragt. Habt ihr vielleicht Ideen? Mir fâllt im Moment nicht so viel ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen.
Was meinst mit Ideen?
Wie man das alles aushebeln kann?
Einfach alles was Thema bsa betrifft so lassen wie es war.
Die Dinge die du erkannt hattest hab ich schon am Anfang gelesen und mir wurde damals schon übel.
Schließlich gibt es Menschen die als Kind schlimme Dinge erlebt haben und vielleicht sogar zu Unrecht nur 30 gds erhalten aber eben auch dauerhaft nicht arbeiten können, bzw Erwerbs unfähig sind.
Dann ist es in Zukunft noch viel wichtiger dass geklagt wird vielleicht sogar bis in die höchste Instanz.
Aber wer will das wirklich?
Da sind Traumata vorprogrammiert.
Vor allem wenn auch der bsa vom gds abhängt.
Da trifft es gerade die Personengruppe die nie im Leben eine Chance hatten.
Einmal Opfer, immer Opfer.
Mich trifft es auch weil ich vor 2011 den bsa beantragt hatte.
Und damit als Kind eingestuft wurde.
Aber da konnte man ja dann klagen aber wer will das?
Meine Ausbildung wird eben genau aus diesem Datum Grund nicht berücksichtigt. Hab ich erst gerade schwarz auf weiß.
Pech gehabt warum ich auch zu früh meinen bsa beantragen musste. Also das ist echt lächerlich!
Dann werden wir halt ein sozialfall.
Sollte man dann auch noch in die hiesige Sozialamt abgeschoben werden, hat man dann richtig die A Karte gezogen da wird eine EM Rente ohne Freibeträge voll angerechnet.
 
Ich hätte da eine Frage zum § 106(Berücksichtigung von Vermögen)
Zitat -
§ 106 Berücksichtigung von Vermögen (1) Als Vermögen einzusetzen sind auch Ansparungen aus Leistungen nach diesem Buch. (2) Vermögenswerte aus Nachzahlungen von Entschädigungszahlungen nach diesem Buch bleiben für einen Zeitraum von einem Jahr unberücksichtigt.

Dieses Gesetz ist ja bekanntlich kein Neues, doch werden wir diesen Punkt auch mal als Anregung aufgreifen müssen. (Brief an die Bundesregierung) Z.B. Ein Antragsteller klagt viele, viele Jahre, kommt daraufhin zum Erfolg und erhält rückwirkend seine Nachzahlungen, die er aber innerhalb eines Jahres ausgeben muss, ansonsten zählt dieses zum Vermögen und wird angerechnet. Hier bedarf es zumindest Staffelungen, heisst, je länger ein Verfahren dauert, umso länger müssen die Fristen angesetzt werden. Nur sehr wenige Menschen werden binnen eines Jahres eine höhere 5 oder 6stellige Summe ausgeben können oder seht ihr das als völlig normal gegeben ?

Weiter habe ich gelesen –
Zitat -
Der besonderen Stellung der Betroffenen wird dadurch entsprochen, dass im Sozialen Entschädigungsrecht im Vergleich zum SGB XII höhere Vermögensschonbeträge gelten.

Hierzu habe ich folgende Tabelle gefunden, mit der ich mich aber noch auseinandersetzen muss, welcher Satz für mich gilt.

Einkommensgrenzen sowie Freibeträge nach Abschnitt 9 der Verordnung zur Kriegsopferfürsorgeab 1. Januar 2019


https://www.bmas.de/SharedDocs/Down...kommensgrenze.pdf?__blob=publicationFile&v=16

@ Weltenbummler25
Ab 2022, wenn der Entwurf so durchkommt, erst ab 50% für all jene, die nach der Schädigung nicht in einen Beruf gehen,
oder während der Schädigung nicht gearbeitet haben! Wenn solche Menschen, zu denen ich gehöre, nach einer Begutachtung auf 30-40% fallen, gibt es eventuell keinen Einkommensverlustausgleich=BSA mehr! Das hat mich zutiefst erschrocken. Dann kriegt man laut Entwurf nur noch 250 Euro Grundrente.

Stellungnahme der ado, bff, KOK, VBRG

Link

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/d...g-des-soz.html

Im Link befindet sich die PDF Datei.

§ 84 Monatliche Entschädigungszahlung

(1) Geschädigte erhalten eine monatliche Entschädigungszahlung von

1. 400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40
2. 800 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60
3. 1200 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80
4. 1600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90
5. 2000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100.

Diese Summen sind auch bei BMAS zu finden.
 
1. 400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40
2. 800 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60
3. 1200 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80
4. 1600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90
5. 2000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100.

Diese Summen sind auch bei BMAS zu finden.

Ob es nun 250 Euro sjnd, oder 400 Euro Geundrente, ist natürlich nicht egal. Das ist ein großer Unterschied, ja.


Entscheidend ist aber der Verlust des Ausgleiches für einen beruflichen Schaden. Während es im alten System möglich ist, mit 30% GDS Berufsschadensausgleich zu bekommen, könnem bestimmte Opfer im neuen System erst ab 50% GDS diesen Ausgleich erhalten. Und da geht es nicht um 150 Euro, ohne BSA kann das Opfer nämlich Sozialhilfe beantragen. Die wichtigste Leistung ist der BSA! Materiell wie immateriell, es geht nicht nur um das Geld. Das darf so eigentlich niemals kommen. Das ist gar nicht gut. Ihr seht ja selbst, mit welch harten Bandagen die Ämter kämpfen, das ist ja geradezu eine Aufforderung, wenn wir diese Opfer auf 30% oder 40% runter kriegen, dann können wir uns den BSA sparen. Stell dir vor, ein Opfer, konnte nie richtig arbeiten,und seinen betuflichen Zielen nachgegen, da es durch die Schädigung zu schwer verletzt worden ist, geht z.B. in Erwerbsminderungs-Rente, kriegt irgendwann später als Anerkennung einen anständigen BSA nach dem angestrebtem Berufswunsch ( das ist nach den geltenden Regeln tatsächlich so) mit 40% Grad der Schädigung nach bisherigen Gesetzen. Schöne Sache. Dann wird es 2023 begutachtet nach neuem Gesetz, wieder 40% GDS, aber es kriegt den BSA aberkannt nach den neuen Regeln, da es auf 50% kommen mußte, um den Einkommensverlustausgleich= BSA nach neuem Entwurf zu bekommen.

Oder es bekommt 70% GDS mit BSA nach altem Recht, plötzlich 2023 nur noch 40%, da es ihm doch besser geht, oder weil ein Schlechtachter das ganze Gutachten verwaltet, und schon steht das Opfer ohne BSA da.


Für all jene, die ihren angestrebten Berufswunsch nicht nachgehen, einen svhlechteren Job annehmen, oder wegen der Schädigung nur halbtags oder gar nicht arbeiten konnten, sich wegen der Schädigung nicht verbessern konnten, ist der neue Gesetzentwurf eine Verschlechterung. Sie alle müssen auf 50% kommen, wenn sie BSA behalten wollen. Jetzf sind es 30%, ja es reichen sogar 20% GDS plus 10% besondere berufliche Betroffenheit. Solche Fälle gibt es!

Und die berufliche Betroffenheit abgeschafft werden soll. Du lieber Gott, das ist/war eigentlich eine richtig gute Sache, die bB!

Und die Kriterien für die GDS wollen sie m. W. neu definieren, das kann positiv oder negativ für uns sein.

Leider verstehe ich die Übergangsregelungen gar nicht, es gibt Schutz, bis dann und dann , dann wieder nicht, wenn das und das. Und dan Wahlrecht, wofür das? Ich verstehe es leider noch nicht. Vielleicht kriegen wir es zusammen raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
@vermisst: Nun, ich hatte bei meinem ersten Post sofort darauf aufmerksam gemacht, daß sich der BSA drastisch ändern, und nicht mehr der angestrebte Berufsziel wie jetzt für den BSA relevant sein wird, sondern nur das, was man vor der Schädigung verdient hat.

Und da ist eine Ausbildung gar nicht so ausschlaggebend. Sie planen nicht mehr zu gucken, was ein ausgelernter Mensch in der Zukunft verdienen würde, wie sie es jetzt erfreulicherweise tun beim BSA, - sondern sie werden stumpf gucken, was verdient der Mensch netto vor der Schädigung, ganz praktisch, und wenn das 550 Euro sind in der Ausbildung, und die Schädigung findet während der Ausbildung statt, dann gibt es auch nur 550 Euro beruflichen Schaden, oder wenn dieser Mensch eben nach der Ausbildung in Rente gegen muß wegen der vergangenen Schädigung bewz. Opferwerdung, und dann BSA nach dem neuen Recht beantragt, eben nicht 1100 Euro als ausgelernter. Das ist ein drastischer Unterschied. Die Zahlen sind nur Beispiele, hängt euch nicht daran fest. Ich mußte nach meiner Ausbildung aufgeben, es ging nicht mehr, ich habe es nicht geschafft, zu schwer traumatisiert.

Dann habe ich das meinen Eingangspost etwas zurück genommen, weil ich mir nicht vorstellen konnte, daß bereits anerkannte Opfer ihren Stand verlieren werden, und so einfach ist es ja nicht, es sind ja Übergangsregelungen geplant beim Entwurf für die Opfer nach dem bisherigen System. Nur, ich verstehe die einfach nicht.

Dass man für bestimmte Opfer, die nie richtig arbeiten konnte, erst ab 50% GDS bei dem beruflichen Schaden helfen will, habe ich erst vor zwei Tagen prüzise heraus gefunden. Erst bei 50%, das ist extrem bitter, momentan ist es 30% ---aber immerhin soll der angestrebte Berufswunsch unter bestimmten Bedingungen doch noch anerkannt werden. So steht es beim Einkommensverlustausgleich (EVA)-Entwurf. Trotzdem: das ist nun wirklich gar nicht gut.

Übrigens war der ursprüngluche Plan noch rigider, es sollte laut sovd erst ab 50% GDS überhaupt eine Grundrente geben, dieses haben sie wohl geändert. Vielleicht ändern sie auch die Regeln zum EVA.

Der neue Entwurf sagt mir nicht zu.
 
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