1. 400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40
2. 800 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60
3. 1200 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80
4. 1600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90
5. 2000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100.
Diese Summen sind auch bei BMAS zu finden.
Ob es nun 250 Euro sjnd, oder 400 Euro Geundrente, ist natürlich nicht egal. Das ist ein großer Unterschied, ja.
Entscheidend ist aber der Verlust des Ausgleiches für einen beruflichen Schaden. Während es im alten System möglich ist, mit 30% GDS Berufsschadensausgleich zu bekommen, könnem bestimmte Opfer im neuen System erst ab 50% GDS diesen Ausgleich erhalten. Und da geht es nicht um 150 Euro, ohne BSA kann das Opfer nämlich Sozialhilfe beantragen. Die wichtigste Leistung ist der BSA! Materiell wie immateriell, es geht nicht nur um das Geld. Das darf so eigentlich niemals kommen. Das ist gar nicht gut. Ihr seht ja selbst, mit welch harten Bandagen die Ämter kämpfen, das ist ja geradezu eine Aufforderung, wenn wir diese Opfer auf 30% oder 40% runter kriegen, dann können wir uns den BSA sparen. Stell dir vor, ein Opfer, konnte nie richtig arbeiten,und seinen betuflichen Zielen nachgegen, da es durch die Schädigung zu schwer verletzt worden ist, geht z.B. in Erwerbsminderungs-Rente, kriegt irgendwann später als Anerkennung einen anständigen BSA nach dem angestrebtem Berufswunsch ( das ist nach den geltenden Regeln tatsächlich so) mit 40% Grad der Schädigung nach bisherigen Gesetzen. Schöne Sache. Dann wird es 2023 begutachtet nach neuem Gesetz, wieder 40% GDS, aber es kriegt den BSA aberkannt nach den neuen Regeln, da es auf 50% kommen mußte, um den Einkommensverlustausgleich= BSA nach neuem Entwurf zu bekommen.
Oder es bekommt 70% GDS mit BSA nach altem Recht, plötzlich 2023 nur noch 40%, da es ihm doch besser geht, oder weil ein Schlechtachter das ganze Gutachten verwaltet, und schon steht das Opfer ohne BSA da.
Für all jene, die ihren angestrebten Berufswunsch nicht nachgehen, einen svhlechteren Job annehmen, oder wegen der Schädigung nur halbtags oder gar nicht arbeiten konnten, sich wegen der Schädigung nicht verbessern konnten, ist der neue Gesetzentwurf eine Verschlechterung. Sie alle müssen auf 50% kommen, wenn sie BSA behalten wollen. Jetzf sind es 30%, ja es reichen sogar 20% GDS plus 10% besondere berufliche Betroffenheit. Solche Fälle gibt es!
Und die berufliche Betroffenheit abgeschafft werden soll. Du lieber Gott, das ist/war eigentlich eine richtig gute Sache, die bB!
Und die Kriterien für die GDS wollen sie m. W. neu definieren, das kann positiv oder negativ für uns sein.
Leider verstehe ich die Übergangsregelungen gar nicht, es gibt Schutz, bis dann und dann , dann wieder nicht, wenn das und das. Und dan Wahlrecht, wofür das? Ich verstehe es leider noch nicht. Vielleicht kriegen wir es zusammen raus.