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Geplante Veränderung des Opfer-Entschädigung-Gesetzes

Guten Tag an Euch.

Auf der Suche nach Erfahrungswissen bin ich gestern auf diesem Forum "gelandet". Was ich als Gast las, hat mich überzeugt, mich hier zu registrieren.

Nun. Ich bin hier im aktuellsten Thread über das Thema OEG .

Seit Juli 2017 besteht mein Antrag. Bisher habe ich es gut allein meistern können.

Wer kann mich mit Wissen begleiten, unterstützen ?

Drohen Konsequenzen, wenn ich einer Einladung zum Gutachten absage ? Denn allein, in einer fremden Stadt... Schon die Vorstellung lässt mein Puls negativ in die Höhe steigen.

Freue mich über Erfahrungsaustausch im Bereich OEG (13 Jahre tägliche Gewalt von außen. Kindheit )


Gerne auch Freundschaften.

Um meinen Erfolg dann gemeinsam zu feiern.

Liebe Grüße
Sanni


Ps: Mein Profil kann ich leider erst in 2 Tagen ergänzen. Zur Info
 
Guten Tag an Euch.

Auf der Suche nach Erfahrungswissen bin ich gestern auf diesem Forum "gelandet". Was ich als Gast las, hat mich überzeugt, mich hier zu registrieren.

Nun. Ich bin hier im aktuellsten Thread über das Thema OEG .

Seit Juli 2017 besteht mein Antrag. Bisher habe ich es gut allein meistern können.

Wer kann mich mit Wissen begleiten, unterstützen ?

Drohen Konsequenzen, wenn ich einer Einladung zum Gutachten absage ? Denn allein, in einer fremden Stadt... Schon die Vorstellung lässt mein Puls negativ in die Höhe steigen.

Freue mich über Erfahrungsaustausch im Bereich OEG (13 Jahre tägliche Gewalt von außen. Kindheit )


Gerne auch Freundschaften.

Um meinen Erfolg dann gemeinsam zu feiern.

Liebe Grüße
Sanni


Ps: Mein Profil kann ich leider erst in 2 Tagen ergänzen. Zur Info

Hallo Sanni,
wenn du einen Gutachtertermin einfach platzen lässt, wird das als mangelnde Mitarbeit gewertet und der Bescheid wird wohl eher negativ ausfallen. Du hast aber einen gewissen Mitspracherahmen, was z.B. das Geschlecht des Gutachters betriffe und auch die Richtung. So kannst du auf einem Gutachter bestehen, der sich mit Trauma auskennt. Stellen wirst du dich dem Gutachten allerdings wohl müssen. Du kannst dich aber von jemandem begleiten lassen, allerdings auch nur bis vor die Tür.
 
Hallo Sanni,
wenn du einen Gutachtertermin einfach platzen lässt, wird das als mangelnde Mitarbeit gewertet und der Bescheid wird wohl eher negativ ausfallen. Du hast aber einen gewissen Mitspracherahmen, was z.B. das Geschlecht des Gutachters betriffe und auch die Richtung. So kannst du auf einem Gutachter bestehen, der sich mit Trauma auskennt. Stellen wirst du dich dem Gutachten allerdings wohl müssen. Du kannst dich aber von jemandem begleiten lassen, allerdings auch nur bis vor die Tür.

Danke. Schon hilfreiche Infos, die ich bisher nicht wusste.
 
Es dürfte uns allerdings bekannt sein, das wir uns auf lange Prozesse einstellen müssen, da die Situation "der langen Verfahren" nicht nur aktuell und in Zukunft vorzufinden ist, es war ja bereits Jahre zuvor nicht anders zu sehen.

Justiz an der Belastungsgrenze

Fakt | Video zu FAKT | Das Erste Mediathek







Danke für den Link.

Das Gebiet OEG beinhaltet soviele Punkte, wo ich der Auffassung bin, daß, wenn man betroffen ist, soviel wie möglich davon durchlesen sollte.

Dass ein solches Verfahren auch mal 7 Jahre dauert, das ist auch schon zu lesen gewesen.

Tatsächlich, und das sage ich, weil ich selbst in der Situation der Betroffenen bin, ist es mir sehr viel wichtiger, daß ich mir um möglichst alle mir zustehenden Möglichkeiten der Entschädigungen bewusst werde.

Das bereits geschriebene hier im Thread bietet schon sehr viel an Gesetzestexten und eigenen Erfahrungen.

Danke an alle, die dazu beigetragen haben.

:blume:
 
Hallo in die Runde.
Wer weiß eigentlich wie das ist mit dem bsa und wenn man heiratet und der Ehemann Einkommen oder gar Erspartes hat? Wie ist das im neuen Gesetz geregelt?
Im alten durfte man bis zu 50 Tausend Vermögen haben um noch Leistungen z. B. Hilfen zu erhalten. Das wurde ich glaube erst erhöht.
Wird Einkommen vom Ehemann angerechnet beim bsa?
Ihr dürft mir gerne eine private Nachricht schicken.
 
hallo,

habe mich mit dem Entwurf zum entschädigungsrecht auseianander gesetzt und würde meine Anmerkungen gerne bei Bundestag an der zuständigen Stelle anbringen, eventuell auch SPD, kenne mich nur überhaupt nicht mit gesetzgebung aus.

Weltenbummler, kannst du eventuell sagen wo ich hin mailen kann?

Allein die Verschlechterungen zum BSA sind relativ hoch, grade bei Frühgeschädigten, da jetzt nicht mehr auf den Hätte Beruf ohne die Schädigende Tat abgestellt wird und es durchaus möglich ist, dass kein Verdienst abgestellt wird. Wenn auf Grund der gesundheitlichen Schädigung eventuell noch ein minmaler Erwerb erziehlt werden konnte, allerdings vor der Schädigung der/die Betroffenen noch zu jung war. Ausserdem wird der Verdienst eingefroren,heißt wenn jemand grade anfing zu Arbeiten oder grade Krank war, dann hat der Betroffene Pech. Sprich vernünftig werden nur die betroffenen ausgelgichen, die bereits in einem Beruf länger tätig waren und keine Berufsaufstiege oder Gehaltserhöhungen zu erwarten sind. Das regelt das BSA im BVG viel gerechter und da ur auf vier Unterschiedliche Verdienste abgestellt wird, geht dies auch recht leicht.

Da bei Bestandfällen nicht mitgeteilt wird, was diese nach den neuen Regeln erziehlen, müssen diese ihr Wahlrecht, was nur ein Jahr ist auf gut Glück machen. Zumal Neufestsetzungen jederzeit wenn sich der GdS verringert möglich
sind und damit automatisch die neuer Regeln angewandt werden, der Schutz vom SGB X scheint ihr umgangen zu.
werden.

Ob der Entwurf noch mal verändert worden ist, oder so vom Kapinett beschlossen worden ist, weiß ich nicht. Von meinen Gefühl denke ich aber nur so kleinigkeiten z.B. das Frühgeschädigte auch ab GdS von 30 Einkommenverlustausgleich bekommen können und dass das Gesetz erst zum 01.01.2024 Inkrafttretten soll.

Was auch dringend notwendig ist, da anders als von der Unfallversicherung und dem Bundeteilhabegesetzt nicht alles in einer Hand laufen soll, sondernt auf verschiedene Träger verteilt werden kann.

Sind noch ein paar Sachen, die ich gerne weiterleiten würde, deshalb wäre es nett, falls jemand wüsste wo ich das hinmailen kann.

VG

W
 
hallo,

habe jetzt mal die Veränderungen im Entwurf vom 26.06.2019 durchgesehen.

BSA bleibt im grossen und ganzen wie im BVG, außer die berufliche Betroffenheit.

Bestandschutzregeln sind leider nicht Verändert worden, es bleibt weiterhin bei der 1 Jährigen kurzen Wahlfrist. In der Begründung wurde mitgeteilt das neue Leistungen über fallmanagment festgestellt werden sollen. Da das aber nicht im Buch steht läuft dies auch innerhalb der Frist und Fallmanagement benötigt erst einen Antrag bei der selben Behörde die auch die Leistunge festsetzt. Ich finde es würde hier unabhängige Unterstützung benötigen.

Bei den Entschädigungszahlungen ist der Absatz 2, mit den regelmäßigen Überprüfungen gestrichen worden.

Es verbleibt weiter bei den engen Regelungen das nur noch für die Anerkannte Schädigungsfolge Bedarfe möglich sind, was aus meiner Sicht nicht einem schädigungsbedingten Ausgleich entspricht.

Bei Opfer von Gewalttaten sind Schädigende Ereignisse gegen die sexuelle Selbbestimmung nicht aufgenommen worden.

Betroffene vor 1976 bzw. ehmalige DDR Betroffene vor 1990 haben immer noch kein Recht die gleichen Leistungen wie andere zu beziehen. Es bleibt das Schädigende Ereignisse bis zum Inkrafttretten nur nach dem OEG bewertet werden und damit diese Betroffenen nur ein eingeschränktes Recht im Sinne der Istanbul-Konvention haben.

Dafür wurde das Erleichterte Verfahren anscheinend positiv verändert, damit sollte es leichter sein ein Schädigendes Ereingniss glaubhaft zu machen, auf jeden Fall wer den nach 2024 geschädigt wird.

Ich denke die massivesten Verschlechterungen sind raus, jetzt gilt es weiter dran zu bleiben, dass sich auch der Rest noch positiv verändert.

Vieles währen für den Gesetzgeber kleinigkeiten, die teilweise sogar die Verwaltung entlasten können und dem Betroffenen eine menge immateriellen Schutz und Sicherheit geben würden.

VG
 

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