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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Hallo Vermisst,
schau mal hier: Geplante Veränderung des Opfer-Entschädigung-Gesetzes. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Ab 2022, wenn der Entwurf so durchkommt, erst ab 50% für all jene, die nach der Schädigung nicht in einen Beruf gehen,
oder während der Schädigung nicht gearbeitet haben! Wenn solche Menschen, zu denen ich gehöre, nach einer Begutachtung auf 30-40% fallen, gibt es eventuell keinen Einkommensverlustausgleich=BSA mehr! Das hat mich zutiefst erschrocken. Dann kriegt man laut Entwurf nur noch 250 Euro Grundrente.
1. 400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40
2. 800 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60
3. 1200 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80
4. 1600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90
5. 2000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100.
Diese Summen sind auch bei BMAS zu finden.
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