Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Geplante Veränderung des Opfer-Entschädigung-Gesetzes

Hallo Silan,
die 5 jährigen Begutachtungen - eine irre Vorstellung, für den jeweiligen Betroffenen. Sollte das Versorgungsamt die Begutachtungen mit internen Gutachtern besetzen, so kann sich jeder an fünf Fingern abzählen, was da rauskommen mag. (Prozente werden runtergerechnet)

Wenn man bedenkt, das Gerichtsverfahren über viele, viele Jahre bzw. durch mindestens zwei Instanzen gehen, so wäre man mit dem neuen Gesetz im Dauerprozess, was immer eine Retraumatisierung oder auch eine "Multiple Traumatisierung" zur Folge hätte. Das möchte doch wirklich niemand verantworten können, denkt man.

Man kann nur hoffen, dass sich unsere Lobby(Opferschutzbeauftragte) noch rechtzeitig stark macht. Passiert das nicht, so sehe ich unsere Demokratie in Gefahr.

LG
 
Die Neuregelungen, um BSA zu bekommen, die es geben wird !, werden uns nicht mehr betreffen, das ist richtig.

Die fünfjährigen Begutachtungen werden uns nach einer Übergangszeit leider sehr wohl betreffen. Darüber habe ich mut einem Freubd recherchiert, deswegen fände ich es gut, wenn man sich die Chance nicht entgehen läßt, z.B. das BMAS anzuschreiben. Da habe ich leider keine gute Nachricht.

Nach der bisherigen Regelung hat man, wennn sich der Grad der Schädigung von 45-55 lebensjahren nicht geändert hatte, alle seine Opferrente behalten dürfen, sie wurden nicht mehr angetastet. Das war der Bestandsschutz.

Die Regelung, die noch nicht verabschiedet worden ist, sieht diese Regelung nicht mehr vor! Ich halte das für unlogisch, und der BMAS, Ministerium für Arbeit und Soziales, sollte das überdenken, ich könnte mir vorstellen, die haben das schlichtweg vergessen und übersehen. Wenn wir alle darauf schriftlich per E-Mail hinweisen, haben wir eine kleine Chance, das diese Regelung bleibt.


ICh ZITIERE DAS GESETZ,( BundesVersorgungsGesetz, § 62, absatz 3)
(3) 1Bei Versorgungsberechtigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist der Grad der Schädigungsfolgen wegen Besserung des schädigungsbedingten Gesundheitszustandes oder einer Änderung der Verordnung nach § 30 Abs. 17 infolge neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht niedriger festzusetzen, wenn er in den letzten zehn Jahren seit Feststellung nach diesem Gesetz unverändert geblieben ist. 2Entsprechendes gilt für die Schwerstbeschädigtenzulage, wenn deren Stufe in den letzten zehn Jahren seit Feststellung unverändert geblieben ist. 3Veränderungen aus anderen als medizinischen Gründen bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt.

@vermisst: Schön, daß du da angerufen hadt, das macht mir Mut. Ich muß mich da auch noch melden. Wenn du irgendeinen Termin bekommst, wann das Treffen wegen dem neuen Gesetz stattfindet, dann teile uns das bitte mit. Danke im voraus!

Das ist erbärmlich die Witwen von (Kriegs-)opfern und Witwern von weiblichen Opfern so schlechter zu stellen. Der
neue Gesetzentwurf gefält mir in vielerlei Hinsicht nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Weltenbummler25

Nach der bisherigen Regelung hat man, wennn sich der Grad der Schädigung von 45-55 lebensjahren nicht geändert hatte, alle seine Opferrente behalten dürfen, sie wurden nicht mehr angetastet. Das war der Bestandsschutz.

Die Regelung, die noch nicht verabschiedet worden ist, sieht diese Regelung nicht mehr vor! Ich halte das für unlogisch, und der BMAS, Ministerium für Arbeit und Soziales, sollte das überdenken, ich könnte mir vorstellen, die haben das schlichtweg vergessen und übersehen.


SoVD zitiere ---

Überdies droht damit auch die Bestandsschutzregelung des § 62 Abs. 3 BVG zu entfallen. Danach durfte bei Versorgungsberechtigten ab 55 Jahren kein niedrigerer GdS festgesetzt werden, wenn dieser in den letzten 10 Jahren unverändert war – das galt bisher sowohl für Besserungen des Gesundheitszustands als auch Änderungen des zugrundeliegenden Verordnungsrechts. Auch hier würden die Neuregelungen zu Verschlechterungen und Unsicherheit, gerade bei älteren Betroffenen, führen.

Ich denke, es ist beabsichtigt, denn wenn man den letzten Satz im unteren Absatz liest, es einem klar wird. Generell soll es zur Folge haben, das alle 5 Jahre der Gesundheitszustand überprüft werden soll und es alle 5 Jahre zur Neubewertung kommen wird. Wenn man das Opfer schon dazu zwingt (in allen Sachen beschneidet) - in den 5 Jahren - nicht mehr einen Verschlimmerungsantrag stellen zu können, so ist das eine Verzögerungstaktik, so sieht man doch klar und deutlich wohin die Reise gehen soll. ( Altfälle immer wieder neu zu begutachten um sich damit ein Hintertürchen offen zu lassen, damit sie Zahlungen runter regulieren können)

An die Stelle bisheriger bedarfsorientiert-differenzierter Versorgungsleistungen (Grund-/Ausgleichsrente, Schwerstbeschädigtenzulage u. a.) treten künftig monatliche Entschädigungszahlungen. Diese sind derzeit so bemessen, dass der Großteil der Geschädigten besser stehen könnte als nach BVG. Jedoch sind die Leistungen Ergebnis politischer Aushandlungsprozesse, so dass es bei geringeren Leistungshöhen auch deutlich mehr Verlierer gäbe. Verschlechterungen für besonders schwer Geschädigte und blinde Betroffene erscheinen möglich, weshalb für diese eine Öffnungsklausel erwogen werden sollte. Kritisch erscheint die Befristung der Entschädigungszahlungen auf 5 Jahre, insbesondere auch da in dieser Zeit gesundheitliche Verschlechterungen nicht berücksichtigt werden sollen.

Die Neuregelungen, um BSA zu bekommen, die es geben wird !, werden uns nicht mehr betreffen, das ist richtig.

Die fünfjährigen Begutachtungen werden uns nach einer Übergangszeit leider sehr wohl betreffen. Darüber habe ich mut einem Freubd recherchiert, deswegen fände ich es gut, wenn man sich die Chance nicht entgehen läßt, z.B. das BMAS anzuschreiben. Da habe ich leider keine gute Nachricht.

Apropos, das Gesetz kann ja nicht nur für gewisse Altbestände halb greifen oder ? Wenn die 5 jährigen Begutachtungen greifen, dann müsste aus dem neuen Gesetz auch die monatlichen Grundrenten bewilligt werden, die allerdings auch noch fragwürdig sind. Entweder greift das Gesetz ganz oder gar nicht.

LG
 
Hallo ihr alle.
Habe zwei Links über meine Anfrage erhalten.
Mein Fazit: es wird sich einiges verändern. Für mich speziell tatsächlich nur zum negativen.
Vielleicht eine kleine Hoffnung dass die Diabetes endlich als Folgeschädigung anerkannt wird denn bisher wird das nicht anerkannt oder so vieles andere auch nicht.
Was das Thema BSA betrifft da kann einem nur schlecht werden.
Was für die neu anerkannten vielleicht gut klingt dass sie 5 Jahre in Ruhe gelassen werden ist für die "alten" eine Zumutung.
Hier nun die Links
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktuelles/nachrichten/nachricht/stellungnahme-des-bff-zum-referentenentwurf-des-bundesministeriums-fuer-arbeit-und-soziales-fuer-ein-gesetz-zur-regelung-des-soz.html

Und den hier
https://beauftragtermissbrauch.de/betroffenenrat/aktuelles/detail/news/verbesserung-der-hilfesysteme-oeg-und-ehs/?L=0&cHash=598e229cb7941cfa416352b0fbe9f600

Ich habe leider nirgends gelesen, dass die Altfälle ihre BSA Einstufung behalten werden!
Für die Neuen wird es weder eine Ausgleichsrente noch eine Erhöhung wegen berufl. Betroffenheit geben.
Ich glaube nicht dass uns Altfälle das erhalten bleibt.
Außerdem gibt's weder im neuen Recht eine Erholungshilfe noch eine Kfz Hilfe.
Auch gibt's ab 65. Lebensjahr keine Erhöhung mehr.
Ich denke das wird alles auch bei uns angeglichen und dann wird das ein erheblicher finanzieller Verlust.
AR dürfte bei mir knapp 200 Euro sein.
Grundrente wird um 10 GDS runter gestuft ja da ist der Gang zum Sozialamt nicht mehr weit

Habe noch einen Link gefunden:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/73214/vdk-stellungnahme_zur_reform_des_sozialen_entschaedigungsrechts
Da finde ich diesen "Bestandsschutz" schon die Frage ist ob das so im Gesetz vorgesehen ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Vermisst

Stellungnahme der ado, bff, KOK, VBRG


Link

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/...les-fuer-ein-gesetz-zur-regelung-des-soz.html

Im Link befindet sich die PDF Datei.

§ 84 Monatliche Entschädigungszahlung

(1) Geschädigte erhalten eine monatliche Entschädigungszahlung von

1. 400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40
2. 800 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60
3. 1200 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80
4. 1600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90
5. 2000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100.

Stellungnahme bzw. Erstbewertung des SoVD

Link

https://www.sovd.de/index.php?id=2825.0.html

Geplant sind folgende Stufungen:

250 € bei GdS 30/40
500 € bei GdS 50/60
750 € bei GdS 70/80
1.250 € bei GdS 90
1.750 € bei GdS 100


Das irritiert mich . . . jetzt finde ich zwei verschiedene Aussagen der Grundrente vor. Welche trifft denn nun zu ?

Grundrente wird um 10 GDS runter gestuft
- - - deine Worte

Du meinst, dass die 10 GdS heruntergerechnet werden, wenn Personen zuvor die besondere berufliche Betroffenheit erhalten haben, richtig ? Im neuen Gesetz ist dies ja nicht mehr vorgesehen.


LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.
Thema BBB:
Ich habe normal 60 gds aufgrund der Erhöhung der Grundrente wegen bes.berufl. Betroffenheit erhöht sich die Grundrente um 10 GdS ergo habe ich 70 gds.
Wenn dieses wegfällt, bleibt es bei 60 oder nach Gutachten kann das schnell auch Mal weniger werden.
Oder ist das bei Altfälle anders?
Dass quasi es bleibt?
Was ist eigentlich mit dem BSA?
Gibt's den ab 50 GdS ich glaube bisher war das so oder?
Na ja ich habe bereits geschrieben ich finde das neue Gesetz in allen Teilen als Verschlechterung.

Gibt's irgendwo eine offizielle Aussage wie mit Altfälle umgegangen wird?
Ich gehe davon aus auf lange Sicht wird sicher das BBB rausgerechnet.
 
84 Monatliche Entschädigungszahlung

(1) Geschädigte erhalten eine monatliche Entschädigungszahlung von

1. 400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40
2. 800 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60
3. 1200 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80
4. 1600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90
5. 2000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100.

Sind das die neuen Sätze quasi ersetzen die jetzigen BSA Zahlungen?
Das ist ja heftig.
Selbst bei mir wäre das weniger als jetzt. Und dann muss man sich ja noch mehr um die Einstufung sorgen weil bisher der BSA nicht nach dem gds eingestuft wurde.
Stell dir vor du bist beim Gutachter und hattest bisher 70 und der stuft dich auf 60. Das sind dann Mal eben 400 Euro weniger. Wahnsinn!

Wie soll denn zukünftig mit der Grundrente umgegangen werden?
Weiterhin nirgends angerechnet?

Oder wie schaut's mit Einkommen aus?
Bisher wurde Einkommen nicht voll angerechnet!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmmm.... dieses Gesetz wird wahrscheinlich erst 2022 geändert, es ist noch gar nichts entschieden, es wird vom Weißen Ring etc. gegen Verschlechterungen gekämpft, und schon wird hier nach meinem Eindruck so getan, als ob alles schon feststeht, als ob wir gar nichts mehr tun können. Und es geht darum, wieviel Grundrente man 2022 vielleicht bekommt. Ich würde mir wünschen, daß man die Chance, die man hat, ergreift, ebenfalls seinen eigenen kleinen Anteil zu tun, um zu retten, was noch zu retten ist ... berufliche Betroffenheit bewahren, Bestandsschutz erhalten, den Vorteil der Ausgleichsrente heraus stellen, für Schutz bei Gutachten kämpfen. Es sind alles nur Entwürfe bis jetzt! Ich habe Herr Rörig angeschrieben, und erfagt, wann der Diskussions-Termin stattfinden wird, wo es um die Reform gehen wird. Die ist für die Öffentluchkeit gedacht, das ist eine Möglichkeit, die großartig ist, um darüver zu reden. Mal sehen, was mir noch einfällt, was man noch machen könnte? Habt ihr Ideen?
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Silan Petition für den Erhalt des Fond Sexueller Mißbrauch Gewalt 8

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben