Das hat er oder sie doch erklärt: Das "Coperto", wörtlich Gedeck, ist eine Gepflogenheit in einigen Restaurants in Italien. Der Gast zahlt einen Betrag von 2 Euro (oder etwas mehr oder etwas weniger) für ein wenig Brot, das auf dem Tisch steht und das Eindecken.
Es wurde hier seitenlang diskutiert, ob das erlaubt ist oder nicht. Ich, Juristin, halte es für erlaubt, wenn es, wie auch hier nachzulesen ist, auf jeder Seite der Speisenkarte erwähnt wird. Ob es nun unternehmerisch geschickt ist, steht auf einem anderen Blatt. Das ist es aus meiner Sicht nicht.
Hier ist aber hauptsächlich relevant, dass Servicepersonal dazu da ist, dem Gast ein gutes Restauranterlebnis zu ermöglichen, im Rahmen der Möglichkeiten, die Chef und Köche zulassen. Das hieße hier, anfangs freundlich auf das "Coperto" hinzuweisen und bei Unmutsbekundungen sachlich und souverän zu bleiben. Dasselbe gilt bei der Rechnungsstellung. Hier halte ich das Verweigern einer Einzelnrechnung für rechtlich unzulässig. Inwiefern der Chef das Auseinanderrechnen der Rechnung durch das Servicepersonal diesem verbietet oder es dem Servicepersonal einfach zu aufwändig ist, dazu wissen wir auch nichts, weil sich der/die Themenerstellin dazu ausschweigt.
In der Gastronomie wird händeringend nach Leuten gesucht. Ich hätte da keine Lust, Gästen gegenüber die Schrullen des Chefs zu vertreten und würde mir was anderes suchen. Ich würde vorher aber auch an meiner Einstellung zu Gästen und Job ein wenig feilen.