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Manuel+
Gast
Anlass dieses Threads ist der folgende Hergang, der heute durch viele Medien geht:
Meines Erachtens haben Gebete nichts in einer Schule verloren. Die Schule verfolgt einen anderen Zweck. Ansonsten müßte man auch in Bäckereien, FitnessCentern und und beim TÜV Gebetsecken einrichten.
Einzelfall-Urteil: Schule darf rituelle Gebete verbieten | tagesschau.deEin 18 Jahre alter Muslim aus Berlin darf an seiner Schule nicht demonstrativ auf dem Schulflur gen Mekka beten. Nach mehrjährigem Streit wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Gymnasiasten zurück. Der Schüler müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil sonst durch die Ritualgebete im öffentlichen Schulraum der Schulfrieden gestört werde, urteilte der 6. Senat.
Meines Erachtens haben Gebete nichts in einer Schule verloren. Die Schule verfolgt einen anderen Zweck. Ansonsten müßte man auch in Bäckereien, FitnessCentern und und beim TÜV Gebetsecken einrichten.