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Wurde beim Duschen beobachtet - wie reagieren?

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G

Gast

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"Spannen" ist kein Strafbestand. Noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit. Gucken kann man niemandem verbieten. Hausfriedensbruch wäre was anderes, das hat dann aber nichts mit durch Fenster gucken zu tun, da muss man schon mehr tun.
Woher hast du diese Info? Das ist schlichtweg nicht wahr, was du mit einem Anruf bei der Polizei bestätigen lassen kannst!

Nur weil es für dein Empfinden so ist, bedeutet es zum Glück nicht gleich, dass sich die Gesetze nach dir richten!
 
G

Gast

Gast
Woher hast du diese Info?
Aus allgemein zugänglichen Quellen, wie zum Beispiel Gesetzbücher. Die Info findet man auch leicht bei Google. Da könnte man ja eher noch die Duschende nach §183 StGB anzeigen, wenn sich jemand durch ihre Freizügigkeit belästigt gefühlt hat.

Nur weil es für dein Empfinden so ist, bedeutet es zum Glück nicht gleich, dass sich die Gesetze nach dir richten!
Aha. Lustigerweise bist du aber die Person, die sich hier Gesetze herbeifühlt. Du brauchst ja nur diese angeblichen Gesetze zu benennen, statt mit nicht nachprüfbaren Anekdoten und persönlichen Gefühlen zu argumentieren.
 
G

Gast

Gast
Aber nach dir? Dann untermauere doch mal die Tatsache, das jemand eine Straftat begeht wenn er durch ein Fenster in ein Haus schaut.
Ich brauche hier nichts zu untermauern, denn ich bin keine Juristin! Ich habe bereits an mehreren Stellen geschrieben, dass ich mit solchen Tätern Erfahung habe und mir von der Polizei unterstützend zur Seite gestanden wurde.

Es geht hier nicht um dich PC und um Rechthaberei. Wenn hier einer glaubt folgenlos andere bespannen zu können, kann er sich selbst an der enstsprechenden Stelle erkundigen, ob das wirklich so ist.
Hier geht es die um TE, wie sie mit der Situation, bespannt worden zu sein umgeht und wie sie sich vor solchen Grenzüberschreitungen in Zukunft schützt! Ihr zum Ignorieren zu raten, nach dem Motto: "Stell dich nicht so" finde ich sehr bezeichnend für eine verharmlosende Haltung eben solcher genzüberschreitender Menschen!
 

Portion Control

Urgestein
Es geht hier nicht um dich PC und um Rechthaberei.
Wie kommst du darauf das es um mich ginge? :confused:
Im Umkehrschluss müsste ich dir dann schreiben, dass es hierbei nicht um dich geht, oder wie? :confused:

Wir diskutieren schließlich beide über diesen Sachverhalt aus juristischer Sicht.

Und selbstverständlich geht es um Rechthaberei. Wenn Leute hier der TE raten, zur Polizei zu gehen oder gar einen Anwalt einzuschalten, sollte man vielleicht auch wissen wovon man spricht und ein bißchen Ahnung haben - bevor ratsuchende Falsch beraten werden und auf Dinge gehetzt werden, die später für denjenigen selbst zur Lachnummer werden. Und mitunter noch Kostenintensiv.

Zeige uns doch bitte mal ähnliche Praxisfälle und entsprechende Urteile im Netz. Ich meine, dass ist doch auch wichtig für die TE und ihre weiteren Entscheidungen in dieser Sache. Wenn es entsprechendes Material gibt, finde ich schon das sie sogar den Rechtsweg bestreiten könnte. Da bin ich also auch deiner Meinung. Deshalb ist es gar nicht schlecht, darüber zu diskutieren welche Möglichkeiten sie hat und das ist nicht nur absolut Topic konform, sondern auch lesenswert für die nächste Person, die ähnliches erlebte.
 
G

Gast

Gast
@Sevi:

Klar, du hast sicher auch bei einem Ausflug Gardinen dabei... Oder stickst du dann lieber rum?

Und ja, gute Erziehung, wie vom Tisch mit einer kurzen Begründung aufstehen, ist anscheinden nicht selbst schützend. Da gebe ich dir wohl Recht ;o)

Zeige uns doch bitte mal ähnliche Praxisfälle und entsprechende Urteile im Netz.
Das kannst sicher selbst suchen! Außerdem stehen im Netz keine Urteile oder Anzeigen, schließlich scannt niemand seine Dokumente ein, um sie der ganzen Welt zu präsentieren ;o)

Wenn der TE zur Anzeige geraten wird, kann sie meines Erachtens nach nicht so viel falsch machen. Sollte sie maßlos übertreiben, wird einfach keine Anzeige aufgenommen. Auslachen darf sie die Polizei- unser Freund und Helfer- dafür nicht!

Bei dem Rat, nichts zu unternehmen und die Kerle noch nicht Mal darauf hinzuweisen, dass sie sich straffällig verhalten, ist die TE nicht geschützt. Was soll das denn bitte nützen, wenn sie liest, dass sie sich nicht anstellen soll???
Darum wirken solche Kommentare so, dass man die Situation verharmlost und sich selbst in den Mittelpunkt rückt, insbesondere wenn man darauf beharrt.
 
G

Gast

Gast
Also, ich würde erstmal die Kirche im Dorf lassen.
Ersten kennen wir hier gar nicht alle Details: Ist der Mann extra um das Haus geschlichen? Stand er lange da, um zu glotzen oder war es eher zufällig, weil er einfach mal ums Haus spaziert ist?

Strafbar ist diese Handlung erstmal nicht, wenn ich durch ein Fenster sehe!
Das Verhalten ist natürlich fragwürdig, wenn jemand vorsätzlich jemanden beim Duschen beobachtet und man sollte sich überlegen, ob man mit solchen Menschen länger zu tun haben möchte. Sofern das Beobachten zielgerichtet mit einer Videokamera erfolgt, hier fängt die Juristerei an, liegt eine Verletzung der Privatsphäre vor, die dann rechtlich geahndet werden kann. Aber eben nur dann.

Man kann sicherlich auch zur Polizei gehen, aber was soll die machen, wenn gar nicht klar ist, wer die Person war? War die wirklich da oder wollte einer aufschneiden? Gesehen hat die Betroffene niemanden. Der Beschuldigte kann immer sagen, dass er nur zufällig da vorbeigekommen ist, weil er spazieren war oder dass er sich das ausgedacht hat, um anzugeben. Dann ist der Drops gelutscht.

Wenn ich nicht möchte, dass mir jemand beim Duschen zusieht, dann schließe ich die Tür oder mache etwas vor das Fenster. Punkt.

Das ist jetzt erstmal doof gelaufen. In Zukunft würde ich so duschen, dass man nicht einfach zusehen kann, wenn man das ausdrücklich nicht will.
Und ob ich Umgang mit Leuten möchte, die damit prahlen andere beim Duschen gesehen zu haben?....eher nicht.

LG
 

Rose

Urgestein
Ignorieren ist der falsche Weg. Das würde diese unreifen Burschen nur darin bestärken, dass man das ungestraft tun und wahnsinnig lustig finden darf. Ich würde es bei nächster Gelegenheit vor versammelter Mannschaft (möglichst ruhig) öffentlich machen und mitteilen, dass bei Wiederholung Anzeige erstattet würde. Vielleicht kapiert man(n) dann, dass es eine Straftat ist, als armseliger Spanner unterwegs zu sein.
Genau so muss man handeln.
wer weiß ob sich sowas nicht zur Vergewaltigung steigert.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ich würde auch sagen: Am besten diese Typen vor versammelter Mannschaft ins lächerliche ziehen.
Ein Spruch wie: "Naja, das Wochenende war ja sehr lehrreich- und ein paar Burschen wissen jetzt wenigstens, wie man richtig duscht. Hat euch eure Mama wohl als Kind nicht beigebracht, aber jetzt wisst ihrs ja"

Etwas in der Art- und die Typen werden rot anlaufen.

Anzeige halte ich nicht für sinnvoll- kommt eh nix raus.
Ich würde aber auch nicht in meinem Hotelzimmer im Badeanzug duschen nur weil man theoretisch reinschauen könnte. Soweit kommts noch. Solange ein Fenster nicht zur Straße rausgeht, oder man zufällig reingucken kann, kann man ja wohl erwarten, dass kein Kindergarten vorbeikommt.
Ich finde übrigens, dass es schon einen Unterschied macht, ob jemand zufällig in ein Fenster schaut, oder ob er sich gezielt auf den Weg macht, sich am Ende noch auf die Zehenspitzen stellt und spannt. Das ist das letzte.
 
P

Phelia

Gast
Erst bin ich bei Roses Vergewaltigungsargument zusammen gezuckt, weil ich das völlig übertrieben fand. ABER: Finden nicht x sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen aus Situationen statt, die fälschlich als völlig harmlos eingestuft wurden? Also je mehr ich lese, desto sicherer werde ich: Den Jungs deutlich und wenn nötig sagen, dass man es bemerkt hat und es sich verbittet.
Wenn es tatsächlich "nur" spannen war sollte das als Denkzettel genügen.
 
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