S
Stan
Gast
Stimme ich auch zu.
1. ... aber mal Interesse halber ... wie ist denn das Prozedere, wenn wirklich Keiner wählen geht? Bleibt dann die alte Sitzverteilung bestehen? Dann werden sicher Neuwahlen durch den Bundespräsidenten angeordnet, oder? Und wenn dann wieder keiner wählen geht? Okay ... unwahrscheinlich, da die Politiker selbst auch wählen.
2. Gibt es denn eine Grenze der Wahlbeteiligung, die überschritten werden muß, damit die Wahlen rechtens sind?
Hallo ABVjoGo,
zu 1. ist es ein interessantes Szenario, das ich mir aber nicht in der Realität vorstellen kann, da es ja immer noch Bürger gibt, die ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen und auch ausüben. Gibt aber auch Länder mit einer Wahlpflicht.
zu 2. Aufgrund Art. 38 Grundgesetz wurde das Bundeswahlgesetz geschaffen. Dies trifft aber keine Regelung bezüglich der Wahlbeteiligung.
Vor diesem Hintergrund ist es meiner unmaßgeblichen Meinung nach wichtig, dass die große Fraktion der Nichtwähler Ihr Stimmrecht ausübt und somit auch Änderungen im Bundestag, Landtag, Kreistag oder Stadtparlament sicherstellen kann. Dies würde meiner Meinung nach auch einer Politikverdrossenheit entgegenwirken. Man sollte mal untersuchen, wieviele Nichtwähler mit der Politik nicht einverstanden sind. Warum organisieren die sich nicht selbst? Wäre möglicherweise die größte Fraktion im Bundestag.
Eigentlich machen sich für mich die Nichtwähler selber zum Sklaven des Staates, da sie sich ihrer Mitbestimmungsmöglichkeiten und ihrer Verantwortung für die politische Gestaltung und Weiterentwicklung entziehen.
Gruß Thomas
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