ok, dann kann es dem Hausarzt ja egal sein den Antrag auszufüllen, ich mache das aber schon mal vorab, die scheint ja plötzlich der Meinung zu sein, ich muss nicht mehr über Nacht in REHA.Was die Bezahlung angeht - das bezahlt die deutsche Rentenversicherung normalerweise.
Gerade mal gegoogelt. Die Krankenkasse hat den Arzt ja um Auskunft gebeten. Ich las, die dürfen das gar nicht, Schweigepflicht. Was anderes gilt, wenn der MDK befragt.
Im Schreiben steht wortgetreu, wir haben ihre Ärztin gebeten, eine Einschätzung zu ihrer Arbeitsunfähigkeit zu geben. Laut ihr können Sie ab dem 02.05. wieder arbeiten. Wenn ich das lese könnte ich schon wieder heulen.........Da steht nichts vom MDK. Vielleicht heißt es aber auch nur sinngemäß, wir haben den MDK gebeten Auskunft beim Arzt einzuholen. Wenn es allerdings so war, wie geschrieben, dann hätte es nie so passieren dürfen. Oder das ist ein Druckmittel von der Krankenkasse und ist so nicht passiert, kann ich mir bei der TK gut vorstellen, was man so liest. Deshalb, ich muss Dienstag eh meinen Befund abholen, ich frage da nach, wie sie zu der Einschätzung plötzlich kommt.