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Wie vorgehen Mund halten oder kündigen

Vögelin

Aktives Mitglied
Was die Bezahlung angeht - das bezahlt die deutsche Rentenversicherung normalerweise.
ok, dann kann es dem Hausarzt ja egal sein den Antrag auszufüllen, ich mache das aber schon mal vorab, die scheint ja plötzlich der Meinung zu sein, ich muss nicht mehr über Nacht in REHA.
Gerade mal gegoogelt. Die Krankenkasse hat den Arzt ja um Auskunft gebeten. Ich las, die dürfen das gar nicht, Schweigepflicht. Was anderes gilt, wenn der MDK befragt.

Im Schreiben steht wortgetreu, wir haben ihre Ärztin gebeten, eine Einschätzung zu ihrer Arbeitsunfähigkeit zu geben. Laut ihr können Sie ab dem 02.05. wieder arbeiten. Wenn ich das lese könnte ich schon wieder heulen.........Da steht nichts vom MDK. Vielleicht heißt es aber auch nur sinngemäß, wir haben den MDK gebeten Auskunft beim Arzt einzuholen. Wenn es allerdings so war, wie geschrieben, dann hätte es nie so passieren dürfen. Oder das ist ein Druckmittel von der Krankenkasse und ist so nicht passiert, kann ich mir bei der TK gut vorstellen, was man so liest. Deshalb, ich muss Dienstag eh meinen Befund abholen, ich frage da nach, wie sie zu der Einschätzung plötzlich kommt.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
ok, dann kann es dem Hausarzt ja egal sein den Antrag auszufüllen, ich mache das aber schon mal vorab, die scheint ja plötzlich der Meinung zu sein, ich muss nicht mehr über Nacht in REHA.
Gerade mal gegoogelt. Die Krankenkasse hat den Arzt ja um Auskunft gebeten. Ich las, die dürfen das gar nicht, Schweigepflicht. Was anderes gilt, wenn der MDK befragt.
Ich glaube nicht, dass das stimmt, was du dir hier ergoogelt hast. Der Arzt mag der Krankenkasse keine detaillierten Diagnosen zu dir geben dürfen, recht sicher aber die grundsätzliche Info, ob er dich für arbeitsfähig hält. Die Indikation, unter die deine Erkrankung fällt, liegt der GKV über deine AU-Bescheinung übrigens ohnehin vor. Wenn er verneint kann die GKV trotzdem den MDK mit einer Begutachtung beauftragen und die überprüfen dann, ob die bislang verordneten Behandlungen der richtige Weg sind. Alternativ können auch sie es sein, die die Durchführung einer Reha empfehlen.

Die Auskunft deines Hausarztes, du seist nach seiner Auffassung sehr wohl wieder arbeitsfähig, hat diesen Prozess ausgebremst und dazu geführt, dass man dir ohne Einschaltung des MDK die Wiederaufnahme deiner beruflichen Tätigkeit unter Ankündigung der Einstellung der Krankengeldzahlung anrät. Dieser Hausarzt war aber von Anfang an bzw. schon nach ganz kurzer Zeit der falsche Ansprechpartner; er hat deine Weiterbehandlung ja abgelehnt. Das war für meine Begriffe auch richtig so, da er eben kein Spezialist ist. Zu dem hat er dich ja weiterverwiesen - daher kann ich auch deinen Ärger nicht so recht verstehen.

Der einzig richtige Weg kann jetzt m. E. nur der sein, Einspruch gegen Einstellung der Krankengeldzahlung einzulegen und eben bei der GKV anzurufen und denen zu sagen, dass sie sich bitte an deine weiterbehandelnde Ärztin (Psychiaterin) wenden sollen, die dir ja bereits zugesagt hat, dich weiter krankschreiben und auch therapeutisch begleiten zu wollen.

Ob du damit rechnen musst, dann beim MDK vorstellig werden zu müssen, bleibt abzuwarten. Wenn die Psychiaterin bisher aber gar nicht in Erscheinung getreten ist mit ihrer Diagnose kann es auch gut sein, dass man zunächst darauf verzichtet.

Die Sicht der Krankenkasse solltest du aber auch verstehen können - die wollen natürlich nur leisten, wenn sie es auch müssen. Und wenn ich so höre, was du mit deinem Hausarzt ausgefochten hast, kann ich mir vorstellen, dass es für sie sehr zweifelhaft klingt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Vögelin

Aktives Mitglied
Ich verstehe gerade kein Wort. Die ersten 6 Wochen erhält man bei AU Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Danach bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse, wenn man weiter AU ist.

Das bekommt man nicht automatisch. Man kriegt ein Formular von der Krankenkasse, muss das beim Arzt ausfüllen lassen, reicht das bei der Krankenkasse ein und dann überweisen die das Geld.

Wenn deine AU bis einschließlich 01.05. gilt und du am zweiten Mai einen Termin beim Arzt hast, dann ist doch alles in Ordnung?

Der kann dich dann nahtlos weiter krank schreiben und du kannst das weitere Vorgehen besprechen.

Du musst nur den Arbeitgeber rechtzeitig informieren über deine krankheitsbedingte Abwesenheit.
Meinung123, hatte dich überlesen. Ich bin im Krankengeldbezug gewesen, genau vom 06.04. bis jetzt 01.05. die Krankenkasse sagt gemäß Arzt ich sei arbeitsfähig und muss Dienstag wieder arbeiten, was ich nicht kann. Ich habe einen Termin beim Psychiater und Medikamente und Sie wollte mich auch Krankschreiben. Wenn ich aber krankgeschrieben werde obwohl der Hausarzt meint ich könne wieder arbeiten zahlt die KK nicht plötzlich weiter. Es bedarf Widerspruch und in der Zeit gibt es von keinem Geld, also auch nicht krankenversichert.
 

Vögelin

Aktives Mitglied
Ich glaube nicht, dass das stimmt, was du dir hier ergoogelt hast. Der Arzt mag der Krankenkasse keine detaillierten Diagnosen zu dir geben dürfen, recht sicher aber die grundsätzliche Info, ob er dich für arbeitsfähig hält. Die Indikation, unter die deine Erkrankung fällt, liegt der GKV über deine AU-Bescheinung übrigens ohnehin vor. Wenn er verneint kann die GKV trotzdem den MDK mit einer Begutachtung beauftragen und die überprüfen dann, ob die bislang verordneten Behandlungen der richtige Weg sind. Alternativ können auch sie es sein, die die Durchführung einer Reha empfehlen.

Die Auskunft deines Hausarztes, du seist nach seiner Auffassung sehr wohl wieder arbeitsfähig, hat diesen Prozess ausgebremst und dazu geführt, dass man dir ohne Einschaltung des MDK die Wiederaufnahme deiner beruflichen Tätigkeit unter Ankündigung der Einstellung der Krankengeldzahlung anrät. Dieser Hausarzt war aber von Anfang an bzw. schon nach ganz kurzer Zeit der falsche Ansprechpartner; er hat deine Weiterbehandlung ja abgelehnt. Das war für meine Begriffe auch richtig so, da er eben kein Spezialist ist. Zu dem hat er dich ja weiterverwiesen - daher kann ich auch deinen Ärger nicht so recht verstehen.

Der einzig richtige Weg kann jetzt m. E. nur der sein, Einspruch gegen Einstellung der Krankengeldzahlung einzulegen und eben bei der GKV anzurufen und denen zu sagen, dass sie sich bitte an deine weiterbehandelnde Ärztin (Psychiaterin) wenden sollen, die dir ja bereits zugesagt hat, dich weiter krankschreiben und auch therapeutisch begleiten zu wollen.

Ob du damit rechnen musst, dann beim MDK vorstellig werden zu müssen, bleibt abzuwarten. Wenn die Psychiaterin bisher aber gar nicht in Erscheinung getreten ist mit ihrer Diagnose kann es auch gut sein, dass man zunächst darauf verzichtet.

Die Sicht der Krankenkasse solltest du aber auch verstehen können - die wollen natürlich nur leisten, wenn sie es auch müssen. Und wenn ich so höre, was du mit deinem Hausarzt ausgefochten hast, kann ich mir vorstellen, dass es für sie sehr zweifelhaft klingt.
Ich habe nichts mit dem Hausarzt ausgefochten. Man geht zum Hausarzt und der hatte nur Angst vor Fragen der KK, und sie dürfe nicht länger Krankschreiben. Das stimmt ja nicht. Ist auch egal, aber ich hatte wiederholt mitgeteilt, dass ich keinen Therapieplatz finde und keinen Arzt, der dauerhaft frei ist und, dass ich die 2 Termine nur notfallmäßig hatte. Und ich finde, solange ist der Hausarzt Ansprechpartner, der hat immer nur von der Krankenkasse geredet, die Fragen stellen würde, das war ihre Sorge, macht ja auch Arbeit . Es ist nichts passiert, würde nur immer verwiesen auf den Psychiater, den es da ja noch nicht gab. Jetzt hab ich eine, dass weiss sie und plötzlich bin ich gesund obwohl sie mich davor zuletzt 3 Wochen am Stück krankgeschrieben hat, aber eine Woche später nachdem ich um Hilfe beim Reha Antrag bat, weil der Psychiater sagte, das ist Sache des Hausarztes bin plötzlich gesund. Wir wollten am 02.05. über die Eingliederung sprechen. Nur weil Krankenkassen Druck auf Ärzte ausüben hänge ich in der Klemme. Ich bin sowieso angeschlagen und das muss ich auch noch schaffen? Ich gehe zum VDK oder diesen Spz oder wie das heißt, dass schaff ich mental alleine nicht. Wie gesagt, Mal eben einen Facharzt finden ist mehr als schwer und während dieser Zeit ein neuen Hausarzt aufsuchen, der sich direkt reinhängt wäre ein Sechser im Lotto
 

Vögelin

Aktives Mitglied
Neuigkeiten: Ich bin gekündigt worden. Mein Chef war wohl sauer und jetzt bekam ich die Kündigung. Auf der einen Seite das Beste was mir passieren kann, auf der anderen Seite finanziell gesehen eine Katastrophe. Und in meinem Alter erst Recht. Überstundenbezahlung kann ich vergessen und ich hoffe, dass er mir wenigstens die 4 Wochen Resturlaub auszahlt (5 Tage davon sind aus dem alten Jahr). Wenn er sich weigert, zumindest die 5 Tage Alturlaub zu zahlen, kann ich nicht mal was machen. Anwalt und Gerichtskosten muss ich selbst tragen. Das würde sich kaum rechnen. Überstunden sind hunderte angefallen in den letzten Jahren. Drei Jahre kann man die fordern, aber er wird nicht eine zahlen.
 
G

Gelöscht 125706

Gast
Neuigkeiten: Ich bin gekündigt worden. Mein Chef war wohl sauer und jetzt bekam ich die Kündigung. Auf der einen Seite das Beste was mir passieren kann, auf der anderen Seite finanziell gesehen eine Katastrophe. Und in meinem Alter erst Recht. Überstundenbezahlung kann ich vergessen und ich hoffe, dass er mir wenigstens die 4 Wochen Resturlaub auszahlt (5 Tage davon sind aus dem alten Jahr). Wenn er sich weigert, zumindest die 5 Tage Alturlaub zu zahlen, kann ich nicht mal was machen. Anwalt und Gerichtskosten muss ich selbst tragen. Das würde sich kaum rechnen. Überstunden sind hunderte angefallen in den letzten Jahren. Drei Jahre kann man die fordern, aber er wird nicht eine zahlen.
Was war die Begründung?
 

Vögelin

Aktives Mitglied
Wenn du das nicht belegen kannst, bist du leider auf den Goodwill der Firma angewiesen.

Ich hatte mal Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Überstunden und Ferienguthaben eingefordert. Keine Woche später wurde mir das Geld überwiesen - mit Zins und Zinseszins, inklusiv Nacht- und Wochenendzulagen und Zulagen für unregelmässigem Dienst. Es gibt zum Glück auch vorbildliche Arbeitgeber.
Ich glaube da gehe ich leer aus....
 

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