Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Was ist so schlimm wenn ich für so ein Verbrechen die Todesstrafe fordere?

C

Catley

Gast
ok, dann darf deiner Meinung nach auch ein Serienkiller der 30 Leute oder ehr umbringt weiterleben??:confused::confused:


Ja. Solange Gott dies zulässt, darf er weiterleben. Wobei das "dürfen" da eine sehr zweifelhafte Formulierung ist, denn ich denke, dass das Leben mit einer solchen Schuldenlast die weitaus größere Strafe ist als der Tod.

Aber wie auch immer - kein Mensch hat das Recht, einem anderen das Leben zu nehmen. Was auch immer der andere tat - Mord bleibt Mord.

Und was du "Gründe" nennst, ist doch nur das, was den Täter auch bewogen hat: Respektlosigkeit vor dem Leben an sich und vor den irdischen und himmlischen Gerichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 86791

Gast
Was ist für Dich "völlig verdreht" wenn die Gesellschaft von der Einschränkung von Menschenrechten (Folter, Tötung, Hungerqual, Medikamentenverweigerung, Psychofolter, etc.) konsequent absagt und hierbei ausschließlich andere Bestrafungen befürwortet, z.B. Gefängnis, Wiedergutmachung durch Arbeit (Gewinnabführung an die Opfer, Gesellschaft), Pfändung von Besitz, Aussprechen von Bannmeilen, in besonderen Fällen Sicherheitsverwahrung.
Das ist völlig verdreht?
Alles schön und gut, aber die von Dir genannten Straftaten (Folter, etc.) gehen doch in eine völlig andere Richtung.
Das hat mehr was von Kriegsverbrechen was Du schilderst, und ist selbstverständlich zu verachten, darüber gibt es denke ich keine zwei Meinungen.
Ich rede hier aber von einem Strafmaß innerhalb eines rechtlich abgegrenzten Raums. Du kannst nicht eine von einem Staat bzw. dessen Gerichten verhängte Todesstrafe mit Kriegsverbrechen gleichsetzen.
Man darf hier den Kontext nicht außer Acht lassen.
 

Uri

Aktives Mitglied
Alles schön und gut, aber die von Dir genannten Straftaten (Folter, etc.) gehen doch in eine völlig andere Richtung.
Das hat mehr was von Kriegsverbrechen was Du schilderst, und ist selbstverständlich zu verachten, darüber gibt es denke ich keine zwei Meinungen.
Stimmt nicht! Z.B. der Fall Gäfken, Frankfurt(Main)....
Ein Polizist versucht unter Androhung von Folter den Aufenthaltsort des Entführten zu erfahren. Es gab eine ziemlich kontroverse Debatte in Deutschland.
Und die Debatte spaltete sich damals genauso wie hier, in die Frage, ob wir Menschenrechte respektieren oder eben Ausnahmen zulassen....
 
G

Gelöscht 86791

Gast
Stimmt nicht! Z.B. der Fall Gäfken, Frankfurt(Main)....
Ein Polizist versucht unter Androhung von Folter den Aufenthaltsort des Entführten zu erfahren. Es gab eine ziemlich kontroverse Debatte in Deutschland.
Und die Debatte spaltete sich damals genauso wie hier, in die Frage, ob wir Menschenrechte respektieren oder eben Ausnahmen zulassen....
Ja, ich erinnere mich gut...
Gäfgen hatte den damals 11-jährigen Jungen entführt, getötet und dann Lösegeld verlangt -in genau dieser Reihenfolge!
Und die Diskussionen, ob der Polizist richtig gehandelt hat oder nicht, fand ich schon damals zum Kotzen!
 

Insta

Sehr aktives Mitglied
Deiner Antwort entnehme ich, dass Du meinen Beitrag nicht verstanden hast. Denn mein Beitrag bezieht sich nicht auf Gesetzgebung.
Gut, die private Meinung ist aber nicht das, was den Richter interessiert.

Das hängt dann an der Gesetzgebung des Landes.

Deine private Meinung kann natürlich davon abweichen.
 

Queen___

Neues Mitglied
Bei Missbrauch kann ich deinen Gedanken nachvollziehen. Ich bin für Zwangssterilisationen für jeden Missbrauchstäter, weiblich oder männlich, denn die Opfer leiden ihr Leben lang.
[....]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben