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Verurteilung eines Unschuldigen

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Was ist Familienrecht? - Im Betreuungsrecht werden täglich Hunderte Unschuldige zur Fremdbestimmung verurteilt, in Sorgerechts- und Aufenthaltsbestimmungsrechtsangelegenheiten genauso, auch Minderjährige.

Dagegen gehts im Strafrecht z.B. noch fast gerecht zu.


Beim Betreuungsrecht geschehen sicher auch manche Ungerechtigkeiten. Da kämpfen im Allgemeinen beide Parteien wie die Löwen darum. Meist wählt der Richter einen Kompromiss um beiden Parteien möglichst gerecht zu werden. Da ist es schwer zu sagen was ist gerecht




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Okay, wir hörten also, dass die Geständnisbereitschaft des Angeklagten keine Rolle spielen sollte - weitere Vorschläge?


Darkside

Dieser hier
"Das verhindert natürlich trotzdem nicht, dass ein Unschuldiger verurteilt werden könnte. Da müssten Gerichte viel sorgfältiger arbeiten."

Sorgfältiger arbeiten heißt sich auch mit Widersprüchen von Belastungszeugen auseinaderzusetzen und nicht darüber hinweg gehen, weil sie nicht in ein vorgefasstes Konzept passen



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Beim Betreuungsrecht geschehen sicher auch manche Ungerechtigkeiten. Da kämpfen im Allgemeinen beide Parteien wie die Löwen darum. Meist wählt der Richter einen Kompromiss um beiden Parteien möglichst gerecht zu werden. Da ist es schwer zu sagen was ist gerecht

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Die Lage ist prekär bis unterträglich.

Es geht ja um Freiheitsentzug in vielen Fällen, geschlossene Psychiatrisierung, Pflegeheimeinweisungen usw., unbegrenzt, natürlich immer im Fahrwasser begründeter Fälle, aber enorm häufig.

Und so viel ist sicher, dass sie unschuldig sind.
 
Es geht ja um Freiheitsentzug in vielen Fällen, geschlossene Psychiatrisierung, Pflegeheimeinweisungen usw., unbegrenzt, natürlich immer im Fahrwasser begründeter Fälle, aber enorm häufig.

In beiden Fällen sind aber Facharztgutachten notwendig.
Psychiatrieeinweisung unbegrenzt geht nicht. Da ist der Betroffene regelmäßig von anstaltsfremden Psychiater zu untersuchen und neu zu befinden




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In beiden Fällen sind aber Facharztgutachten notwendig.
Psychiatrieeinweisung unbegrenzt geht nicht. Da ist der Betroffene regelmäßig von anstaltsfremden Psychiater zu untersuchen und neu zu befinden

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Schon, aber was heißt das schon? - Ist doch ähnlich wie im Strafrecht, wenn alle an einem Strang ziehen...
 
Im § 3 Abs. 2 der österr. Strafprozessordnung lautet es (wird in Deutschland nicht viel anders lauten):

"Alle Richter, Staatsanwälte und kriminalpolizeilichen Organe haben ihr Amt unparteilich und unvoreingenommen auszuüben und jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Sie haben die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln"

Der Paragraf ist eine Augenauswischerei. Vor allem was auch die Staatanwälte betrifft. Die wollen ihre Anklage durchbringen. Umstände die dem Beschuldigten dienen passen nicht in ihr Konzept und werden übergangen.
So schaut die Wirklichkeit aus






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"Lieber 10 Schuldige laufen lassen als 1 Unschuldigen einsperren"


Wäre für euch dieser Grundsatz der angeblich bei Gericht Geltung hat akzeptabel?








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Hört sich für mich irgendwie an wie eine indirekte Bankrotterklärung. "Keine Strafe ohne Gesetz" und "im Zweifel für den Angeklagten" sollen für Rechtsicherheit und Gleichheit vor dem Gesetz sorgen. Juristische Verantwortungsträger, die diese wichtigen Rechtsgrundsätze angesichts ihrer eigenen Inkompetenz zu " lieber 10 Schuldige laufen lassen, als einen Unschuldigen verurteilen" umformulieren müssen, brauchen sich nicht über Vorwürfe von Klassenjustiz Gefälligkeitsgerichtbarkeit und Behördenwillkür wundern.
P.S: " Der Mörder ist immer der Gärtner"
 
"Keine Strafe ohne Gesetz"

Das ist wohl klar

"im Zweifel für den Angeklagten"

Sollte ein eherner Grundsatz sein. Wird aber oft nicht so gehandhabt






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