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Verurteilung eines Unschuldigen

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Wikipedia widmet den Justizirrtümern einen langen Beitrag

http://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum

Aufschlussreich sind daraus insbesondere diese Fälle:

Thomas Ewers, der wegen angeblicher Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt. Kurz nachdem er die volle Haftzeit abgesessen hatte, gab das vermeintliche Opfer zu, die Tat frei erfunden zu haben


Ralf Witte wurde 2004 zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, aufgrund von Aussagen der 15-jährigen Jennifer, wonach er sie gemeinsam mit ihrem Vater vergewaltigt haben soll.

Aufgrund etlicher Unstimmigkeiten und nachdem das vermeintliche Opfer, das am Borderline-Syndrom leiden soll, später weitere unglaubhafte Geschichten zu Protokoll gegeben hatte


Die Staatsanwaltschaft hat ihre neuen Erkenntnisse bezüglich Jennifer zunächst jahrelang für sich behalten und Witte bereits fünf Jahre seiner Haft verbüßt hatte


Horst Arnold, wurde wegen Vergewaltigung einer Kollegin zu fünf Jahren Haft verurteilt. Grundlage der Verurteilung war die Aussage des angeblichen Opfers Heidi K., die sich später als frei erfunden herausstellte.


Interessant auch was Richter selbst zu Justizirrtümern sagen:

Frank Fahsel, Richter am Landgericht Stuttgart:
"Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann.

Egon Schneider, Richter am Oberlandesgericht Köln, heute als Rechtsanwalt tätig:
"Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich.
Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist. Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel."

Wolfgang Nešković, Richter am Bundesgerichtshof:
"Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gut organisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab.
Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat".






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Zuletzt bearbeitet:


Wie im Internet zu lesen ist, warnt sogar ein BGH-Richter vor der
Irrtumsanfälligkeit derJustiz. Es sei die "Lebenslüge" der Justiz, so der Richter, dass es "kaum falsche Strafurteile" gebe. Nach seiner Schätzung ist jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil





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Es muss lediglich einen Anfangsverdacht geben. Die Hürde dafür ist aber nicht sehr hoch... man bedenke, dass ja auch bei Anzeigen z.B. wegen sexueller Nötigung eine durch keinerlei Fakten oder objektive Beweise belegte Behauptung ausreicht, um ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzten - und sogar ausreicht für eine Verurteilung. Es ist schon befremdlich, dass dann andersherum kaum mal die Notwendigkeit gesehen wird, rechtliche Schritte einzuleiten... selbst wenn sich herausstellt, dass der Belastungszeuge bzw. die Belastungszeugin in Teilen gelogen hat, andere Zeugen beeinflusst etc..

Ob eine bewusst und willentlich erhobene falsche Beschuldigung tatsächlich beweisbar ist oder nicht, kann nun mal nur durch ein Ermittlungsverfahren geklärt werden.


"selbst wenn sich herausstellt, dass der Belastungszeuge bzw. die Belastungszeugin in Teilen gelogen hat, andere Zeugen beeinflusst etc.."

Wenn sich herausstellt, dass Belastungszeugen in Teilen gelogen und sogar Zeugen beeinflusst haben, dann ist doch mehr als ein Anfangsverdacht gegegeben.

Ob dann insgesamt eine bewusst und willentlich erhobene falsche Beschuldigung zutrifft, kann bzw. muss mE in einem Ermittlungsverfahren geklärt werden






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Wer am Abend die Landesschau Baden-Würtemberg einschaltet ( 18,45 bis 19,30 Uhr ) wird dort einen Bericht über den derzeitg wohl bekanntesten unschuldig Verurteilten H.Wörtz sehen können.
 
Am schlimmsten ist es doch, daß man den Leuten damit das ganze Leben kaputtmacht. Diejenigen die das verbrochen haben - gerade in den Reihen der Polizei - aber völlig straflos davonkommen und sich noch im Recht fühlen. Im Obigen Fall ( ich kannte den Mann persönlich ) hat man erst gar nicht gegen andere mögliche Täter ermittelt. UNd heute könnet sich der Täter sogar offenbahren - die Tat ist verjährt.
 
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