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Verurteilung eines Unschuldigen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Bei jedem Job trägt man Verantwortung. Bis hin zur Kündigung wenn man einen scherwiegenden Fehler gemacht hat. Auch Schadenersatzforderungen sind oft gegeben.

Soll das bei einem Richter anders sein?

Für den durch ein Fehlurteil Betroffenen hat dies bedeutende Auswirkungen auf sein weiteres Leben. Sowohl privat als auch beruflich.


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Im Fall Gustl Mollath wurde jetzt zumindest festgestellt, dass die Einweisung in die Psychatrie und die Festhaltung dort auf 7Jahre zu Unrecht erfolgte.

Es fragt sich wer die Verantwortung dafür zu tragen hat! Ob das für die Richter dieses eklatanten Fehlurteils Folgen hat





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Die Redewendung "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" kommt nicht von ungefähr.
Sie hat sich bis heute zumindest was Gerichtsentscheidungen anlangt erhalten





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😕
Dass Unschuldige verurteilt werden kommt öfter vor als du denkst.
Gott erhalte dir dein Vertrauen in die Justiz

Der ist gut....wobei ich dafür nicht auf Gott zähle.

Dass gerade ich mich zum 'Streiter' von Recht und Ordnung rausputzen muß ist schon irgendwie lächerlich. Gut, andererseits vielleicht auch ein weiterer Beleg dafür wie eine Gesellschaft aufgrund fadenscheiniger Äusserungen und angeblicher 'Belege' mehr und mehr verkommt.

'...kommt öfter vor als du denkst'.
Interessante Behauptung, und da mir hier jemand mal geantwortet hat das rein persönliche 'Annahmen', selbst dann wenn Diese auf persönlich Erlebtes beruhen nicht als Maßstab oder Beweis dienen können, empfinde ich wie oben geschrieben dieses Thema mit den meisten Beiträgen als 'gequirlten Müll'.

In all meinen Jährchen, all den Kontakten, all den Schilderungen, all den Aktenkram den ich lesen durfte und ungelogenerweise ich sicherlich mindestens einige tausend 'Taten' zu hören bekommen habe war nicht Einer dabei der 'unschuldig' verurteilt wurde.
Wohlgemerkt: Niemand.

Was sich aber von einer Wahrnehmung schuldig oder unschuldig unterscheidet ist der Punkt ob eine Strafe der jeweiligen Tat angemessen ist, und in dem Punkte erkennen sich nicht wenige Täter für ungerecht behandelt, oder auch für unangemessen berücksichtigt.
Ein Geständnis wird im übrigen nur dann strafmildernd berücksichtigt wenn es zu einem Zeitpunkt kommt in der ein Beschuldigter noch nicht einer Tat überführt ist, im Strafprozess selber also unbedingt bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen ist.
Im Umkehrschluss bedeutet ein Schweigen vor Gericht weder ein Schuldeingeständnis, noch leitet sich daraus ein höheres Strafmaß bei einer Verurteilung ab.
Wer sowas behauptet bezichtigt JEDEN Richter, jedes Gerichts der Rechtsbeugung.
Es ist das Recht eines jeden Beschuldigten vor Gericht keine Angaben zur Sache zu machen, wohlgemerkt: ein RECHT.
Und daher keine Ahnung wie viele Gerichtssendungen im Fernsehen es barucht um Menschen einen Eindruck zu geben dass Richter ein 'Nicht-Geständnis' strafverschärfend bewerten würden.

Gut, so rein nach 'Sachlage' mal ein paar Beispiele. Sicher werden Experten sofort, und nur anhand des Urteils wissen in welchen Fällen ein Geständnis als strafmildernd gewertet wurde, oder ein Schweigen vor Gericht eben strafverschärfend.

- Totschlag, Urteil: 10 Jahre
(ein Vater hatte seinen Sohn aus nächster Nähe mit 8 Schüssen in den Kopf getötet)
- Totschlag, Urteil: 6 Jahre, 6 Monate
(ein Mann hatte seine Frau mit einer Axt erschlagen)
- schwerer Raub, räuberische Erpressung, Geiselnahme, Urteil: 12 Jahre
(ein Mann hatte als Teil einer Bande ein Spielkasino ausgeraubt)
- sexueller Mißbrauch, Urteil: 7 Jahre, 6 Monate
(ein Mann hat in einem Zeitraum von 10 Jahren 123 Kinder mißbraucht)
- Verstoß gegens BtMG (§30), Urteil: 8 Jahre
(ein Mann hatte als Einzeltäter 10 Kilogramm Heroin eingeführt um diese dann gewerbsmäßig zu veräussern)
- schw. Diebstahl, Bandendiebstahl, Diebstahl, Urteil: 6 Jahre 9 Monate
(ein Mann hatte als Teil einer Bande über einen Zeitraum von 3 Jahren 180 Autos gestohlen)

Könnte noch zig Urteile mit den jeweiligen 'Fakten' benennen....mein Kopf ist noch voll von diesem und jenen.
Aber so als Tip: In 2 der obig genannten Fällen gab es frühzeitige Geständnisse.
Aber hey, völlig klar eben....
Und bitteschön, wie schon erwähnt, 'Experten' werden naürlich sofort erkennen wo was strafmildernd (Geständnis), und wo was strafverschärfend gewertet wurde.
Oder etwa nicht?

Egal.

Anderer 'gequirlter Müll': Diversionen und anderes
Wer behauptet das Gerichte sich gern und willig eines Rechtsmittels bedienen welches, genau genommen eben ein Hauptverfahren (zu Recht) verhindern soll, der sollte das dann am besten auch irgendwie belegen, oder zumindest auch darauf hinweisen das Diversionen hierzulande fast ausschließlich im Jugendstrafrecht angewendet werden.
Schön wäre es dann auch wenn 'unwissenden' Menschen erklärt würde das eine Diversion überhaupt NUR in Betracht kommt wenn hinreichender Tatverdacht bezüglich einer strafbaren Handlung besteht.
Eine Diversion dient also auch nicht einer Verfahrensabkürzung, sondern einer Verfahrenseinstellung BEVOR ein Hauptverfahren eröffnet wird. Inwieweit Richter dort dann eingebunden sind erschließt sich mir, zumindestes im Erwachsenenstrafrecht, nicht. Jugendrichter werden hingegen auch sehr wohl eingebunden bevor es zu (unnötigen) Hauptverhandlungen kommt. Man nennt es hierzulande glaube ich Prävention, Jugendgerichte sollen nicht strafen, sie sollen (mit-)erziehend wirken.
Und der Rahmen in dem Diversionen Anwendung finden ist im übrigen auch sehr, sehr begrenzt.
Wer natürlich einem 'Täter' der seinen Lehrer A******* nennt, einem Täter der einen Kumpel eine Backpfeife gibt, jemanden der einen anderen das Handy klaut IMMER und auf jeden Fall vor Gericht sehen will dem wird die Möglichkeit der Diversion natürlich mächtig gegen den Strich gehen.
Aber wer dann jeden Bagatellscheiß vor Gericht verhandelt sehen möchte der darf auch nicht motzen wenn andere, vielleicht schwerer wiegende Handlungen erst 1-2 Jahre nach Tatbegehung einen Abschluß vor Gericht finden.

In dem Zusammenhang dann noch was, von wegen Verurteilungen im Schnellverfahren, besonders Diversionen betreffend:
...Die Diversion ist auf der Grundlage des Erziehungsgedankens in institutionalisierter Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen beschleunigt durchzuführen. Als geeignet haben sich sog. Diversionstage oder andere Modelle der Beschleunigung erwiesen. Die Einführung weiterer Diversionstage oder anderer Modelle ist zu fördern
und zu unterstützen.

Allein zum Thema der Diversionen könnte ich noch seitenlang dies und jenes ausführen, beschreiben, erläutern, erklären....sonstwas halt.
Aber nichts von alledem würde Dem gleichkommen was hier in diesem Thema als 'normal', alltäglich oder gar unsere Justiz 'beleidigend' beschrieben wird oder wurde.
Das Thema hier sticht so richtig schön in die Wunde die ein Fall Mollarth gerissen hat.
Klar, in einem System in dem Menschen Entscheidungen zu treffen haben können Fehler passieren, aber daraus eine Kampagne zu starten, daraus Schlüsse ableiten zu wollen wonach die Dunkelziffer der kleinen Mollarths quasi ins bodenlose geht, diesen gequirlten Müll werde ich sicher keinen Vorschub leisten.

Und wer als Beschuldigter oder Tatverdächtiger einer Diversion oder im Falle des Erwachsenenstrafrechts, besser im Rahmen der Strafprozessordnung, einer Einstellung durch Schuldeingeständnis gegen Auflagen zustimmt, ist entweder schuldig, oder hat nicht alle Tassen im Schrank.
Falls Zweiteres der Fall ist und eine Beweislast schwer gegen den Beschuldigten wiegt, er nur anhand dessen verurteilt wird liegt trotz alledem kein 'Fehlurteil' vor, es sei denn es wäre erwartet das Richter hellsehen können.

Noch als Letztes, nochmal in Bezug auf Verfahren im Schnelldurchlauf, besonders dann wenn 'Einzelrichter' zu richten haben:
Es gibt keine allgemeine Durchschnittsdauer von dieser oder jenen Straftat, also wie lange diese oder jene HV dauern wird. Allerdings richtet sich sowas nach allgemeinen Erfahrungwerten der Gerichte, als auch vom Umfang der zu vernehmenden Zeugen. Wobei jeder eingereichte Antrag die HV um den Faktor X verlängert. Ohne Zeugen, nur den Tathergang schildernd plus allem normalen Kram wie Plädoyers und so weiter geht eine einfache KV, ein einfacher Diebstahl oder manch andere Tat sicher in etwa 1 Stunde über die Bühne, für manch Schuldigen im übrigen eher eine Erleichterung wenn´s schnell geht.
Gleicher Sachverhalt (also zB ohne Zeugen) vor einem Schöffengericht, dem LG und so weiter und der Schmarrn würde mindestens 1 Stunde länger gehen. Nicht weil zB Richter am LG 'besser' sind als Richter am Amtsgericht sondern weil man der gehobenen Verantwortung mehr Gewicht verleihen möchte, was im übrigen sich durch die schwere der zu verhandelnden Sache auch gebietet. Woraus sich aber wiederum nicht ableiten läßt das Amtsgerichte alles im Schnellverfahren abhandeln, es ist einfach so das eine Beratung zwischen 3 Personen länger dauert als wenn man sich, mit sich selbst berät.

Noch ein Faktor der die Länge/Dauer von Strafprozessen wesentlich beeinflußt ist übrigens etwas was sich öffentliches Interesse schimpft.
Wobei damit aber nicht zwingend gemeint ist das nur dann ein besonderes öffentliches Interesse besteht wenn der Beschuldigte prominent ist.


Das aber nur ganz am Rande dieser 'Hetze' gegen unsere, nicht fehlerfreie, Gerichtsbarkeit.

Anfangs hatte ich es schonmal geschrieben...lächerlich oder lachhaft das gerade ich mit meinen Jährchen im Urlaub auf Staatskosten mich zum Verteidiger für sonstwas aufschwingen muß.
Offensichtlich ist es, bei allen Mängeln und Schwächen die jedes System hat in dem Menschen Entscheidungen treffen, 'in' aus Schwächen im System gleich ein Horrorszenario zu basteln.
Dein 'kommt öfters vor als du denkst' kannst du dann eben den Opfern vorgeifern deren Täter dank einer tollen Verteidigung, oder warum auch immer nicht den Weg dahin gefunden haben wo ich, völlig zu Recht, lang genug war.
Zugegeben, eine vielleicht sehr populistische Äusserung von mir, aber wenn du von 'öfters' schreibst dann belege das auch gefälligst, oder relativiere es. Ansonsten könnte ich noch meinen das mit meinem 'Menschenverstand' irgendwas nicht stimmt.

Dem Thema hier hätte es gut getan wenn manch feiner Beitrag (zB von monarose mind. 2) eben nicht bloß gekontert worden wäre sondern man dem Schreiber Recht gegeben hätte. So aber ist es an Einseitigkeit nicht zu überbieten.

So, bitteschön, dein Thema, deine Arena.
Ich bin raus hier.
Und bitte keine weiteren PN in meine Richtung, na jedenfalls nicht wenn es um spezifisches geht.

mfG


p.s Es wäre interessant mal ein Thema zu lesen in dem es nicht um 'Hetze' geht sondern in dem man nach Lösungen sucht die in Einklang mit Recht, Ordnung und Sicherheit aller Bürger zu bringen sind.

Logisch, als Hetze sieht man das Thema hier nicht wenn man nicht nach dem Haar in der Suppe sucht, sondern gleich die ganze Suppe wegen einem möglichen Haars wegkippt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lotte66

Zum nächtlichen überlangen Posting will ich nur zu einigen wenigen Punkten Stellung beziehen. Es ist nicht fair kritische Threads und Beiträge als Hetze und Müll generell abzutun. Beispiele von unschuldig Verurteilten gäbe es, dass ich aber zum Schutz der Betroffenen nicht konkret werde ist wohl verständlich.

Es geht darum aufmerksam zu machen auf manche bedenklich Vorgehensweisen in der Justiz. Vielleicht wissen andere von solchen Fällen und können dies in anonymer Form bringen.

Jedenfalls hat es das Thema so an sich, dass bei den Fällen nicht am Aktendeckel steht "Fehlurteil .... Verurteilung eines Unschuldigen".

Bei den "konkret" genannten Beispielen in deiner Laudatio auf die Justiz sind nur schwerste Gewaltverbrechen angeführt. Totschlag etc. Der Gerichtsalltag besteht nicht nur aus großen Fällen. Jedenfalls kleine Fälle werden in deinem Beitrag pauschal abgetan.

Alleine kleine Fälle als Bagatellscheiß und Schmarrn zu bezeichnen zeigt die Denkungsart!
Leider sind auch manche Richter und Staatanwälte dem Denken verhaftet. Eben weil sie manche kleineFälle als Bagatelle sehen, lässt die Justiz manchmal oberflächlich handeln. Dass es für Betroffene trotzdem um viel geht kommt dabei nicht in den Blick.


Ich habe nicht nur Innenansicht in der Justiz sondern weiß auch von konkreten Fällen wo Unschuldige unter die Räder gekommen sind.
Meine Innenansicht hat mir manchen Halbgott in schwarz (und rot) gezeigt. Sie stumpfen mit der Zeit so ab und werden so voreingenommen, dass sie gar nicht mehr merken wie sie Menschen von oben herab behandeln. Zynismus ist da noch eine gelinde Form. Leider sind manche Richter ihrem Amt menschlich nicht gewachsen. Wenn es sich um Unschuldige handelt dann bekommt das eine andere Dimension.

Zum Thema Diversion noch.
In Österreich gibt es mehrere 10.000 Fälle pro Jahr die so erledigt werden und sie sind keineswegs auf Jugendstraftaten beschränkt.

Für einen Richter (und auch STA) ist eine diversionelle Erledigung verlockend (auch Richter können noch in der Verhandlung das Anbot machen). In solchen Fällen hat der Richter keine Arbeit mit einer langen Urteilsbegründung und Würdigung von Beweisen, sondern kann mit einem kurzen Beschluss von ein paar Zeilen auf das Geständnis des Beschuldigten verweisen und die Sache ist für ihn erledigt. Ähnlich wie in einem Zivilverfahren wo Richter bestrebt sind einen Vergleich der Parteien zu erwirken. Da hat er dann auch keine Arbeit mit einem Urteil.

Ein Beschuldigter der um das Risiko eines Schuldspruchs Bescheid weiß, wenn zB Aussagen gegen Aussagen stehen, ist bei einer Diversion weiterhin nicht vorbestraft und scheint in keinem Strafregister auf. Das alleine lässt etwas zugeben was tatsächlich nicht begangen wurde. Ich weiß von solchen Fällen.

Es geht mir keineswegs darum die Justiz pauschal anzuprangern, sondern manche Handlungsweisen auch kritisch zu sehen. Dass Menschen auch Fehler machen können ist mir da zu billig





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Zuletzt bearbeitet:
@Lotte66

Zum Thema "Schuldeingeständnis"

Unbenommen, dass für einen Schuldigen ein Geständnis als Strafmilderungsgrund ein Segen ist. Jedenfalls Richter haben ein Geständnis gerne, und streben ein solches an, weil sie es mit der Urteilsbegründung leichter haben und im Wesentlichen nur auf das Geständnis verweisen brauchen.

In Verfahren die nicht unter medialer Beobachtung stehen, üben Richter deshalb mitunter Druck auf den Angeklagten aus doch ein Geständnis abzulegen. Da hat er keine Arbeit mit einem Urteil.

Die Kehrseite ist allerdings, wenn für die (vermeintliche)Tat Haftstrafen drohen, ein Geständnis aber z. B. ohne Haftstrafe den Angeklagten davon kommen lässt, dann ist der Druck besonders groß für den Beschuldigten, mit der Folge, dass jemand auch was gesteht, was er nicht begangen hat.

Ähnliches ist auch bei einer Diversion gegeben, bei der Beschuldigte sich verantwortlich zeigen, um sich eine Verurteilung mit allen Folgen zu ersparen.

Die Drucksituation ist in beiden Fällen groß und lässt eben manchmal was zugeben, was man nicht getan hat.

Es stimmt schon, es kann nicht sein was nicht sein darf



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Die Kehrseite ist allerdings, wenn für die (vermeintliche)Tat Haftstrafen drohen, ein Geständnis aber z. B. ohne Haftstrafe den Angeklagten davon kommen lässt, dann ist der Druck besonders groß für den Beschuldigten, mit der Folge, dass jemand auch was gesteht, was er nicht begangen hat.

Ähnliches ist auch bei einer Diversion gegeben, bei der Beschuldigte sich verantwortlich zeigen, um sich eine Verurteilung mit allen Folgen zu ersparen.

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Das ist doch irgendwie unlogisch.
Ein Geständnis macht selten den Unterschied aus zwischen Haftstrafe und Nicht-Haftstrafe. Wenn, dann schaut bei Grenzfällen eventuell Bewährung raus, wenn der Täter reuig ist.
Dann ist jedoch die Beweislage tatsächlich recht deutlich und woher sollen die Beweise gekommen sein, wenn er unschuldig ist? Erfunden?

Es wäre im übrigen hilfreich, wenn gleich darauf hingewiesen würde, dass es sich hier um österreichisches Strafrecht handelt. Selbstverständlich antworten viele aus ihrem Verständnis des deutschen Strafrechts, das führt zu Verwirrungen.

Im Falle der Diversion sind die Voraussetzungen doch recht klar geregelt. Man beachte auch diesen Satz: (Zitat) "Nach erfolgtem Diversionsverfahren gilt der Beschuldigte als nicht vorbestraft, seine Unschuldsvermutung bleibt weiterhin bestehen (es sei denn, es wurde eine rechtskräftige, gerichtliche Entscheidung erbracht). Auch zählt die Zustimmung zur Diversion nicht als Geständnis oder Schuldanerkenntnis."
http://de.wikipedia.org/wiki/Diversion_%28%C3%96sterreich%29

 
Zuletzt bearbeitet:
@diabolo

Ja, es geht um österreichisches Strafrecht bzw. Strafprozessrecht. Aber da ist nicht allzu viel Unterschied zum deutschen.
Ein Geständnis ist in beiden Ländern ein Milderungsgrund und kann sich auch in einer bedingten Haftstrafe niederschlagen statt unbedingt.

Mit der Zustimmung zur Diversion übernimmt der Angeklagte Verantwortung für die Tat.
In der Praxis sieht das im Diversionsbeschluss so aus, dass auf ein reumütiges Geständnis und Schuldeinsicht des Angeklagten verwiesen wird.
Damit entgeht der Angeklagte einer Verurteilung und ist weiterhin unbescholten

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Jedenfalls klingt sowas nach amerikanischer Justitz und davor habe ich keinen Respekt, sondern ich wünsche mir, daß sowas niemals in der BRiD als Beispiel genommen wird.

Aber ich glaube, das geht schon langsam ins "normale" Bewußtsein über, so mancher begreift ja nicht mal den Unterschied, durch die unmöglich vielen amerikanischen Spielfilmen in Kino und TV, statt daß die Wahrheit gezeigt wird, was hinter den Kulissen läuft.
Wer soll auch dafür den Mut aufbringen? Die mutigen werden verleumdet, der Lebensgrundlage beraubt, beseitigt oder beseitigen sich am Ende selber:wein:.
Und
Ja klar, was keiner sehen will... Normales Geschehen ist ja auch nicht spektakulär, das interessiert ja keinen, die Nerven von so machem Zeitgenossen sind dermaßen unsensibel, es braucht immer mehr Hinterlist, Blut und möglichst widerliche Details zum Nachmachen, wenn von so machem Geschehen wirklich die Wahrheit gesagt wird, glaubt sie ja kaum einer.

FG
 
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