😕
Dass Unschuldige verurteilt werden kommt öfter vor als du denkst.
Gott erhalte dir dein Vertrauen in die Justiz
Der ist gut....wobei ich dafür nicht auf Gott zähle.
Dass gerade ich mich zum 'Streiter' von Recht und Ordnung rausputzen muß ist schon irgendwie lächerlich. Gut, andererseits vielleicht auch ein weiterer Beleg dafür wie eine Gesellschaft aufgrund fadenscheiniger Äusserungen und angeblicher 'Belege' mehr und mehr verkommt.
'...kommt öfter vor als du denkst'.
Interessante Behauptung, und da mir hier jemand mal geantwortet hat das rein persönliche 'Annahmen', selbst dann wenn Diese auf persönlich Erlebtes beruhen nicht als Maßstab oder Beweis dienen können, empfinde ich wie oben geschrieben dieses Thema mit den meisten Beiträgen als 'gequirlten Müll'.
In all meinen Jährchen, all den Kontakten, all den Schilderungen, all den Aktenkram den ich lesen durfte und ungelogenerweise ich sicherlich mindestens einige tausend 'Taten' zu hören bekommen habe war nicht Einer dabei der 'unschuldig' verurteilt wurde.
Wohlgemerkt: Niemand.
Was sich aber von einer Wahrnehmung schuldig oder unschuldig unterscheidet ist der Punkt ob eine Strafe der jeweiligen Tat angemessen ist, und in dem Punkte erkennen sich nicht wenige Täter für ungerecht behandelt, oder auch für unangemessen berücksichtigt.
Ein Geständnis wird im übrigen nur dann strafmildernd berücksichtigt wenn es zu einem Zeitpunkt kommt in der ein Beschuldigter noch nicht einer Tat überführt ist, im Strafprozess selber also unbedingt bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen ist.
Im Umkehrschluss bedeutet ein Schweigen vor Gericht weder ein Schuldeingeständnis, noch leitet sich daraus ein höheres Strafmaß bei einer Verurteilung ab.
Wer sowas behauptet bezichtigt JEDEN Richter, jedes Gerichts der Rechtsbeugung.
Es ist das Recht eines jeden Beschuldigten vor Gericht keine Angaben zur Sache zu machen, wohlgemerkt: ein RECHT.
Und daher keine Ahnung wie viele Gerichtssendungen im Fernsehen es barucht um Menschen einen Eindruck zu geben dass Richter ein 'Nicht-Geständnis' strafverschärfend bewerten würden.
Gut, so rein nach 'Sachlage' mal ein paar Beispiele. Sicher werden Experten sofort, und nur anhand des Urteils wissen in welchen Fällen ein Geständnis als strafmildernd gewertet wurde, oder ein Schweigen vor Gericht eben strafverschärfend.
- Totschlag, Urteil: 10 Jahre
(ein Vater hatte seinen Sohn aus nächster Nähe mit 8 Schüssen in den Kopf getötet)
- Totschlag, Urteil: 6 Jahre, 6 Monate
(ein Mann hatte seine Frau mit einer Axt erschlagen)
- schwerer Raub, räuberische Erpressung, Geiselnahme, Urteil: 12 Jahre
(ein Mann hatte als Teil einer Bande ein Spielkasino ausgeraubt)
- sexueller Mißbrauch, Urteil: 7 Jahre, 6 Monate
(ein Mann hat in einem Zeitraum von 10 Jahren 123 Kinder mißbraucht)
- Verstoß gegens BtMG (§30), Urteil: 8 Jahre
(ein Mann hatte als Einzeltäter 10 Kilogramm Heroin eingeführt um diese dann gewerbsmäßig zu veräussern)
- schw. Diebstahl, Bandendiebstahl, Diebstahl, Urteil: 6 Jahre 9 Monate
(ein Mann hatte als Teil einer Bande über einen Zeitraum von 3 Jahren 180 Autos gestohlen)
Könnte noch zig Urteile mit den jeweiligen 'Fakten' benennen....mein Kopf ist noch voll von diesem und jenen.
Aber so als Tip: In 2 der obig genannten Fällen gab es frühzeitige Geständnisse.
Aber hey, völlig klar eben....
Und bitteschön, wie schon erwähnt, 'Experten' werden naürlich sofort erkennen wo was strafmildernd (Geständnis), und wo was strafverschärfend gewertet wurde.
Oder etwa nicht?
Egal.
Anderer 'gequirlter Müll': Diversionen und anderes
Wer behauptet das Gerichte sich gern und willig eines Rechtsmittels bedienen welches, genau genommen eben ein Hauptverfahren (zu Recht) verhindern soll, der sollte das dann am besten auch irgendwie belegen, oder zumindest auch darauf hinweisen das Diversionen hierzulande fast ausschließlich im Jugendstrafrecht angewendet werden.
Schön wäre es dann auch wenn 'unwissenden' Menschen erklärt würde das eine Diversion überhaupt NUR in Betracht kommt wenn hinreichender Tatverdacht bezüglich einer strafbaren Handlung besteht.
Eine Diversion dient also auch nicht einer Verfahrensabkürzung, sondern einer Verfahrenseinstellung BEVOR ein Hauptverfahren eröffnet wird. Inwieweit Richter dort dann eingebunden sind erschließt sich mir, zumindestes im Erwachsenenstrafrecht, nicht. Jugendrichter werden hingegen auch sehr wohl eingebunden bevor es zu (unnötigen) Hauptverhandlungen kommt. Man nennt es hierzulande glaube ich Prävention, Jugendgerichte sollen nicht strafen, sie sollen (mit-)erziehend wirken.
Und der Rahmen in dem Diversionen Anwendung finden ist im übrigen auch sehr, sehr begrenzt.
Wer natürlich einem 'Täter' der seinen Lehrer A******* nennt, einem Täter der einen Kumpel eine Backpfeife gibt, jemanden der einen anderen das Handy klaut IMMER und auf jeden Fall vor Gericht sehen will dem wird die Möglichkeit der Diversion natürlich mächtig gegen den Strich gehen.
Aber wer dann jeden Bagatellscheiß vor Gericht verhandelt sehen möchte der darf auch nicht motzen wenn andere, vielleicht schwerer wiegende Handlungen erst 1-2 Jahre nach Tatbegehung einen Abschluß vor Gericht finden.
In dem Zusammenhang dann noch was, von wegen Verurteilungen im Schnellverfahren, besonders Diversionen betreffend:
...Die Diversion ist auf der Grundlage des Erziehungsgedankens in institutionalisierter Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen beschleunigt durchzuführen. Als geeignet haben sich sog. Diversionstage oder andere Modelle der Beschleunigung erwiesen. Die Einführung weiterer Diversionstage oder anderer Modelle ist zu fördern
und zu unterstützen.
Allein zum Thema der Diversionen könnte ich noch seitenlang dies und jenes ausführen, beschreiben, erläutern, erklären....sonstwas halt.
Aber nichts von alledem würde Dem gleichkommen was hier in diesem Thema als 'normal', alltäglich oder gar unsere Justiz 'beleidigend' beschrieben wird oder wurde.
Das Thema hier sticht so richtig schön in die Wunde die ein Fall Mollarth gerissen hat.
Klar, in einem System in dem Menschen Entscheidungen zu treffen haben können Fehler passieren, aber daraus eine Kampagne zu starten, daraus Schlüsse ableiten zu wollen wonach die Dunkelziffer der kleinen Mollarths quasi ins bodenlose geht, diesen gequirlten Müll werde ich sicher keinen Vorschub leisten.
Und wer als Beschuldigter oder Tatverdächtiger einer Diversion oder im Falle des Erwachsenenstrafrechts, besser im Rahmen der Strafprozessordnung, einer Einstellung durch Schuldeingeständnis gegen Auflagen zustimmt, ist entweder schuldig, oder hat nicht alle Tassen im Schrank.
Falls Zweiteres der Fall ist und eine Beweislast schwer gegen den Beschuldigten wiegt, er nur anhand dessen verurteilt wird liegt trotz alledem kein 'Fehlurteil' vor, es sei denn es wäre erwartet das Richter hellsehen können.
Noch als Letztes, nochmal in Bezug auf Verfahren im Schnelldurchlauf, besonders dann wenn 'Einzelrichter' zu richten haben:
Es gibt keine allgemeine Durchschnittsdauer von dieser oder jenen Straftat, also wie lange diese oder jene HV dauern wird. Allerdings richtet sich sowas nach allgemeinen Erfahrungwerten der Gerichte, als auch vom Umfang der zu vernehmenden Zeugen. Wobei jeder eingereichte Antrag die HV um den Faktor X verlängert. Ohne Zeugen, nur den Tathergang schildernd plus allem normalen Kram wie Plädoyers und so weiter geht eine einfache KV, ein einfacher Diebstahl oder manch andere Tat sicher in etwa 1 Stunde über die Bühne, für manch Schuldigen im übrigen eher eine Erleichterung wenn´s schnell geht.
Gleicher Sachverhalt (also zB ohne Zeugen) vor einem Schöffengericht, dem LG und so weiter und der Schmarrn würde mindestens 1 Stunde länger gehen. Nicht weil zB Richter am LG 'besser' sind als Richter am Amtsgericht sondern weil man der gehobenen Verantwortung mehr Gewicht verleihen möchte, was im übrigen sich durch die schwere der zu verhandelnden Sache auch gebietet. Woraus sich aber wiederum nicht ableiten läßt das Amtsgerichte alles im Schnellverfahren abhandeln, es ist einfach so das eine Beratung zwischen 3 Personen länger dauert als wenn man sich, mit sich selbst berät.
Noch ein Faktor der die Länge/Dauer von Strafprozessen wesentlich beeinflußt ist übrigens etwas was sich öffentliches Interesse schimpft.
Wobei damit aber nicht zwingend gemeint ist das nur dann ein besonderes öffentliches Interesse besteht wenn der Beschuldigte prominent ist.
Das aber nur ganz am Rande dieser 'Hetze' gegen unsere, nicht fehlerfreie, Gerichtsbarkeit.
Anfangs hatte ich es schonmal geschrieben...lächerlich oder lachhaft das gerade ich mit meinen Jährchen im Urlaub auf Staatskosten mich zum Verteidiger für sonstwas aufschwingen muß.
Offensichtlich ist es, bei allen Mängeln und Schwächen die jedes System hat in dem Menschen Entscheidungen treffen, 'in' aus Schwächen im System gleich ein Horrorszenario zu basteln.
Dein 'kommt öfters vor als du denkst' kannst du dann eben den Opfern vorgeifern deren Täter dank einer tollen Verteidigung, oder warum auch immer nicht den Weg dahin gefunden haben wo ich, völlig zu Recht, lang genug war.
Zugegeben, eine vielleicht sehr populistische Äusserung von mir, aber wenn du von 'öfters' schreibst dann belege das auch gefälligst, oder relativiere es. Ansonsten könnte ich noch meinen das mit meinem 'Menschenverstand' irgendwas nicht stimmt.
Dem Thema hier hätte es gut getan wenn manch feiner Beitrag (zB von monarose mind. 2) eben nicht bloß gekontert worden wäre sondern man dem Schreiber Recht gegeben hätte. So aber ist es an Einseitigkeit nicht zu überbieten.
So, bitteschön, dein Thema, deine Arena.
Ich bin raus hier.
Und bitte keine weiteren PN in meine Richtung, na jedenfalls nicht wenn es um spezifisches geht.
mfG
p.s Es wäre interessant mal ein Thema zu lesen in dem es nicht um 'Hetze' geht sondern in dem man nach Lösungen sucht die in Einklang mit Recht, Ordnung und Sicherheit aller Bürger zu bringen sind.
Logisch, als Hetze sieht man das Thema hier nicht wenn man nicht nach dem Haar in der Suppe sucht, sondern gleich die ganze Suppe wegen einem möglichen Haars wegkippt.