Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Verurteilung eines Unschuldigen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Es gibt aber nochetwas an unserem System.

Unschuldig verurteilte sind nicht vorgesehen.

Nehmen wir einfach mal an, jemand wird wirklich unschuldig verurteilt und bekommt 8 Jahre.


Weil die Person unschuldig ist hat sie nicht gestanden. Beharrt immer darauf es nicht getan zu haben.

Will diese Person Bewährung haben MUSS sie ein Geständnis ablegen und Reue zeigen sonst sitzt sie die ganzen 8 Jahre ab.

Ein Geständnis ist die zwingend erforderlich.

Somit sitzt ein unschuldiger Mensch der nichts gestehen möchte was er nicht getan hat länger als ein Schuldiger.

Bitte informiere dich besser. Freiheitsstrafen über 2 Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Bei der Frage ob nach Teilverbüßung die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hängt von vielen Faktoren ab, aber nicht mehr von einem Geständnis, das es nur im Erkenntnis- und nicht im Vollstreckungsbefehlen gibt.
Die Frage des Nachtatverhaltens ist wieder eine andere, die sich im Vollzug stellt. Hat sich der Verurteilte mit den Folgen der Tat auseinandergesetzt? Das gehört zur Resozialisierung und hat einen Einfluss auf die Prognose des Vollzusgleiters, ob er eine Aussetzung der Reststrafe befürwortet oder nicht.

Meinungen und Stimmungen ersetzen weder juristische Fachkenntnis noch eigene praktische Erfahrung als Betroffener. Es sind also viele Faktoren die vor und nach der Tat Einfluss haben. den größten Einfluss hat der Verurteilte. Alle anderen schauen ihm nur ins Gesicht, aber nicht in den Kopf.

Damit ziehe ich mich aus der Diskussion zurück (hatte ganz vergessen, dass dies ja nur der Stammtisch des Forums ist 😀)

Gruß
mo
 
Damit ziehe ich mich aus der Diskussion zurück (hatte ganz vergessen, dass dies ja nur der Stammtisch des Forums ist 😀)
Schad, ich wollte dich gerade fragen, wieso ein Ü30-Jähriger, mit Vorstrafen wg. Körperverletzung, der Minderjährige verführt (so zwischen 15 und 17), sie beleidigt und verprügelt, anschließend unter Druck setzt und bedrohen lässt, dass sie die Strafanzeige zurückziehen, noch frei rum läuft. 😉
 
Bitte informiere dich besser. Freiheitsstrafen über 2 Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Was natürlich nur ein Beispiel von Rascas war und für den richtigen Punkt den er anfügte, nur ein Schönheitsfehler bedeutet.

Das gehört zur Resozialisierung und hat einen Einfluss auf die Prognose des Vollzusgleiters, ob er eine Aussetzung der Reststrafe befürwortet oder nicht.

Wir sprechen hier von Unschuldigen im Zusammenhang mit Resozialisierung? 😀

Damit ziehe ich mich aus der Diskussion zurück (hatte ganz vergessen, dass dies ja nur der Stammtisch des Forums ist 😀)

Das ist schön! Dann können wir ja jetzt vom Stammtisch wieder zu sachlichen und logischen Argumenten kommen.
 
@ Mo: das war übrigens kein Sarkasmus in irgendeiner Form, sondern ein reales Problem. Der hat zwei Mädchen zusammengetreten, eines davon minderjährig.

Problem: Ich habe ihm natürlich Schläge angedroht, wenn er sie nicht in Ruhe lässt...

Was soll ich jetzt machen, wo ist die Justiz?
 
Trotzdem war Mo`s Beitrag interessant für mich. Schade immerhin, wenn man sich so schnell verprellt fühlt.
 
Sorry mal an den Schlauberger...

Wenn man nach 4 Jahren Knast (Urteil 8 Jahre) verfrüht rauskommt, dann hat man die anderen 4 Jahre auf Bewährung.

Und dafür spielt ein Geständnis sehr wohl eine Rolle. Gesteht man nicht (und bereut somit auch nicht), hier angenommen man ist unschuldig, dann sitzt man die ganzen 8 Jahre ab.

Das nur Freiheitsstrafen bis 2 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden sollte jedes Kind wissen. Und ich weiss das auch..

(Ja wir haben hier ganz schlaue Menschen, die verbessern bevor sie genau lesen)
 
...

Wenn man nach 4 Jahren Knast (Urteil 8 Jahre) verfrüht rauskommt, dann hat man die anderen 4 Jahre auf Bewährung.

Und dafür spielt ein Geständnis sehr wohl eine Rolle. Gesteht man nicht (und bereut somit auch nicht), hier angenommen man ist unschuldig, dann sitzt man die ganzen 8 Jahre ab.

Da gehts für einen Menschen ob er 4 Jahre (!) weiter im Gefängnis sitzt.

Für mich ist so ein Geständnis abgepresst.
Staatliche Erpressung





.
 
Achso. Kommt darauf an wie das ursprünglich von rascas gemeint war. Hoeneß hat 3,5 Jahre bekommen und bei vorzeitiger Haftentlassung wird der Rest zur Bewährung.

Du würdest nicht mit ihm tauschen wollen? Da muss ich ja mal laut lachen...
 
"Sicherlich" wird Hoeneß einen Teil seiner Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt bekommen.
Deshalb verstehe ich ja nicht, dass Du meinst, bei Hoeneß wäre das anders.

Schrieb rascas nicht, dass Strafen die höher als Jahre sind nicht in einer Bewährungsstrafen enden können?


Weil ich mein Leben lang schon so lebte, dass ich eben nicht in den Knast komme, weil Knastleben meinem Naturell nicht entspricht und ich mich dort nicht gut aufgehoben fühlen würde.😉

LOL

ich würde sofort mit ihm tauschen! Nächstes Jahr den Status "Freigänger" mitnehmen, in rund 2 Jahren ist das Thema dann komplett gegessen und dann würde ich mir von seinen Millionen eine schöne Zeit machen. Ich hingegen "sitze" noch 25 Jahre im Büro ab und hab danach trotzdem nix. Ist ja wohl bedeutend schlimmer.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben