G
Gelöscht 77808
Gast
Zusammen fassend könnte man wohl folgendes sagen:
Es gibt zwei Wege, ein Wohnrecht einzuräumen.
Der erste Weg ist, dass der Vater mit den Mietern einen Vertrag macht. Dann schuldet er (persönlich) ihnen etwas.
Der zweite Weg ist, dass er mit den Mietern zum Notar geht. Dann schuldet das Haus den Mietern etwas.
Der Unterschied ist, dass der Vertrag zu Variante 1 mit Vaters Tod endet, das "dingliche Wohnrecht" jedoch nicht. Übrigens ist letzteres seitens der Mieter vererbbar, vermutlich auch vermietbar, verpachtbar.
Das Finanzamt sollte übrigens nicht auf die Idee kommen, dieses Recht zu monetisieren: Da die Familie nicht zu seinen Blutsverwandten gehört, würde dann Schenkungssteuer bei den Mietern anfallen, und nicht zu knapp. Das Wohnrecht wäre teuer erkauft.
Über entgangene Erbgewinne braucht man nicht nachzudenken, da ein Erbe erst mit dem Tod des Erblassers eintritt. Dazwischen liegen noch ein paar Jahre und möglicherweise ein paar Klagen vor Gericht, um Verschenktes innerhalb eines gewissen Zeitraums vor Beginn einer Bedürftigkeit von den Beschenkten zurück zu verlangen. ZB falls Pflege anfällt.
Im übrigen halte ich die Idee der Mieter, sich ein Haus anzuschaffen, für nett. Vermutlich wird das aber nichts.
Wenn die beiden aktuell 33 sind und das Kind erst 1, sind sie "spät" dran, und es wird noch später für die Frau, ehe das Kind (kostenlos?, zB schulisch ) untergebracht werden kann und sie(oder er) wieder arbeiten gehen kann.
Bis zur Grenze der vollen Arbeitsfähigkeit etc bleiben den beiden dann noch gerade mal 25 Jahre, und die muss man erst mal durchstehen. Die bisher gezahlte Miete in den letzten 10? Jahren haben sie jedenfalls schon mal in den Sand gesetzt, ob da viel zusammen gekommen sein wird, darf man bezweifeln.
Die aktuellen Immobilienpreise laden auch nicht gerade dazu ein, Eigentum innerhalb eines absehbaren Zeitraums schuldenfrei zu bekommen.
Ich denke, dein Vater - und die Mieter - sollten sich die Aktion besser noch mal überlegen.
Es gibt zwei Wege, ein Wohnrecht einzuräumen.
Der erste Weg ist, dass der Vater mit den Mietern einen Vertrag macht. Dann schuldet er (persönlich) ihnen etwas.
Der zweite Weg ist, dass er mit den Mietern zum Notar geht. Dann schuldet das Haus den Mietern etwas.
Der Unterschied ist, dass der Vertrag zu Variante 1 mit Vaters Tod endet, das "dingliche Wohnrecht" jedoch nicht. Übrigens ist letzteres seitens der Mieter vererbbar, vermutlich auch vermietbar, verpachtbar.
Das Finanzamt sollte übrigens nicht auf die Idee kommen, dieses Recht zu monetisieren: Da die Familie nicht zu seinen Blutsverwandten gehört, würde dann Schenkungssteuer bei den Mietern anfallen, und nicht zu knapp. Das Wohnrecht wäre teuer erkauft.
Über entgangene Erbgewinne braucht man nicht nachzudenken, da ein Erbe erst mit dem Tod des Erblassers eintritt. Dazwischen liegen noch ein paar Jahre und möglicherweise ein paar Klagen vor Gericht, um Verschenktes innerhalb eines gewissen Zeitraums vor Beginn einer Bedürftigkeit von den Beschenkten zurück zu verlangen. ZB falls Pflege anfällt.
Im übrigen halte ich die Idee der Mieter, sich ein Haus anzuschaffen, für nett. Vermutlich wird das aber nichts.
Wenn die beiden aktuell 33 sind und das Kind erst 1, sind sie "spät" dran, und es wird noch später für die Frau, ehe das Kind (kostenlos?, zB schulisch ) untergebracht werden kann und sie(oder er) wieder arbeiten gehen kann.
Bis zur Grenze der vollen Arbeitsfähigkeit etc bleiben den beiden dann noch gerade mal 25 Jahre, und die muss man erst mal durchstehen. Die bisher gezahlte Miete in den letzten 10? Jahren haben sie jedenfalls schon mal in den Sand gesetzt, ob da viel zusammen gekommen sein wird, darf man bezweifeln.
Die aktuellen Immobilienpreise laden auch nicht gerade dazu ein, Eigentum innerhalb eines absehbaren Zeitraums schuldenfrei zu bekommen.
Ich denke, dein Vater - und die Mieter - sollten sich die Aktion besser noch mal überlegen.