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Vater will lebenslanges Wohnrecht für Fremde

G

Gelöscht 77808

Gast
Zusammen fassend könnte man wohl folgendes sagen:

Es gibt zwei Wege, ein Wohnrecht einzuräumen.

Der erste Weg ist, dass der Vater mit den Mietern einen Vertrag macht. Dann schuldet er (persönlich) ihnen etwas.

Der zweite Weg ist, dass er mit den Mietern zum Notar geht. Dann schuldet das Haus den Mietern etwas.

Der Unterschied ist, dass der Vertrag zu Variante 1 mit Vaters Tod endet, das "dingliche Wohnrecht" jedoch nicht. Übrigens ist letzteres seitens der Mieter vererbbar, vermutlich auch vermietbar, verpachtbar.

Das Finanzamt sollte übrigens nicht auf die Idee kommen, dieses Recht zu monetisieren: Da die Familie nicht zu seinen Blutsverwandten gehört, würde dann Schenkungssteuer bei den Mietern anfallen, und nicht zu knapp. Das Wohnrecht wäre teuer erkauft.

Über entgangene Erbgewinne braucht man nicht nachzudenken, da ein Erbe erst mit dem Tod des Erblassers eintritt. Dazwischen liegen noch ein paar Jahre und möglicherweise ein paar Klagen vor Gericht, um Verschenktes innerhalb eines gewissen Zeitraums vor Beginn einer Bedürftigkeit von den Beschenkten zurück zu verlangen. ZB falls Pflege anfällt.

Im übrigen halte ich die Idee der Mieter, sich ein Haus anzuschaffen, für nett. Vermutlich wird das aber nichts.
Wenn die beiden aktuell 33 sind und das Kind erst 1, sind sie "spät" dran, und es wird noch später für die Frau, ehe das Kind (kostenlos?, zB schulisch ) untergebracht werden kann und sie(oder er) wieder arbeiten gehen kann.
Bis zur Grenze der vollen Arbeitsfähigkeit etc bleiben den beiden dann noch gerade mal 25 Jahre, und die muss man erst mal durchstehen. Die bisher gezahlte Miete in den letzten 10? Jahren haben sie jedenfalls schon mal in den Sand gesetzt, ob da viel zusammen gekommen sein wird, darf man bezweifeln.

Die aktuellen Immobilienpreise laden auch nicht gerade dazu ein, Eigentum innerhalb eines absehbaren Zeitraums schuldenfrei zu bekommen.
Ich denke, dein Vater - und die Mieter - sollten sich die Aktion besser noch mal überlegen.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ein auf Lebenszeit geschlossener Mietvertrag wäre auf jeden Fall die bessere Alternative als ein Grundbucheintrag (wenn es denn schon sein muss). Ein Grundbucheintrag (mit egal welchem Inhalt) ist immer ein großer Schritt- ich schätze mal, dass dein Vater das auch nicht meint/beabsichtigt, sondern dass er eher den lebenslangen Mietvertrag meint.
Vermutlich hat dein Vater da auch wenig Ahnung darüber: Umso wichtiger, dass ihr euch beraten lasst. Da kann man euch dann auch die einzelnen Alternativen aufzeigen und dann sieht Dein Vater sicher klarer, was genau er eigentlich machen möchte und was seine Ziele am besten verwirklicht.
 

Shellyx

Neues Mitglied
Vielen Dank euch allen für die konstruktiven Beiträge. Sie haben mir verschiedene Sichtweisen zu diesem Thema gegeben.

Nach einer gedankenreichen Nacht habe ich heute das persönliche Gespräch mit meinem Vater - er ist übrigens 69 J. - gesucht, um seine Beweggründe für diesen angedeuteten Schritt zu verstehen.

Er hat mir von dem Gespräch mit den Mietern erzählt, die ihn zum Kaffee eingeladen haben um ihm mitzuteilen, dass sie gerne Sicherheit haben möchten, um in dieser Wohnung zu bleiben. Ihm vertrauen sie, jedoch wissen sie nicht, wie ich im Falle seines plötzlichen Todes reagieren würde und sie evtl. „aus der Wohnung schmeiße“. Wenn sie diese Sicherheit nicht hätten, würden sie ein Haus bauen, damit würden sie nicht länger warten wollen. Daher haben sie sich erkundigt und meinem Vater erzählt, es gäbe ein Schriftstück welches man über einen Anwalt festlegen könne, damit sie lebenslanges Wohnrecht hätten.

Mein Vater lässt kein schlechtes Wort über sie kommen und spricht von vorbildlichen Mietern die stets den Müll raus bringen, sauber sind, nicht rauchen, keine Tiere haben, ihm anbieten die Bäume zu scheiden etc. Er versteht ihr Sorgen.

Ich kann nachvollziehen, dass er solche Mieter an sich binden will, da er in der Vergangenheit mit einem Mieter-Ehepaar zu tun hatte, welche die Miete plötzlich nicht mehr gezahlt haben und die Wohnung in einem so desaströsen Zustand hinterlassen haben, dass er sie komplett renovieren musste. Das war ein furchtbares Erlebnis und hat ihn sehr geprägt. Sehr ärgerlich war, dass seine Gutmütigkeit, die Kaution schon weit vor diesem Disaster zurückzugeben, eiskalt ausgenutzt wurde.

Ich habe das Gefühl, ihm ist schlichtweg nicht bewusst, welche Konsequenzen dieser Schritt haben könnte.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Das ist dann aber nur ein vertragliches und kein dingliches Wohnrecht. Zwischen einer vertraglichen Miete auf Lebenszeit und einem im Grundbuch eingetragenen dinglcihen Wohnrecht ist juristisch ein großer Unterschied. Der Begriff "lebenslanges Wohnrecht" ist juristisch außerdem belegt und meint ausschließlich das dingliche Wohnrecht.

Im Übrigen ist jeder Vertrag für beide Vertragsparteien rechtlich bindend. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten - ist ein alter römischer Rechtsgrundsatz, der auch im deutschen Recht gilt. Wird dir auch jeder andere Volljurist außer mir bestätigen. Was du meinst, ist wahrscheinlich, dass ein Mieter einen Mietvertrag, auch wenn er auf Lebenszeit geschlossen wurde, dennoch kündigen kann. Das ist juristisch aber etwas anderes. Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Vermieter einen Mietvertrag auf Lebenszeit kündigen. Auch das wird dir ein darauf spezialisierter Anwalt bestätigen.
Ja genau das meinte ich.

Uns wurde vom Fachanwalt vor 5 Jahren mitgeteilt: Unser Mieter muss sich nicht an die Vereinbarung "auf Lebzeit dort wohnen zu bleiben" halten- das wäre rechtlich nicht durchsetzbar.
Wir als Vermieter müssten uns allerdings schon an unsere Zusage halten - vorausgesetzt er kommt seinen Mietzahlungen nach.
Unser Pech: Als wir uns erkundigten, hatten wir schon mit meinem EX diese Vereinbarung schriftlich fixiert.


Aber das ist Geschichte von gestern....;)
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Uns wurde vom Fachanwalt vor 5 Jahren mitgeteilt: Unser Mieter muss sich nicht an die Vereinbarung "auf Lebzeit dort wohnen zu bleiben" halten- das wäre rechtlich nicht durchsetzbar.
Wir als Vermieter müssten uns allerdings schon an unsere Zusage halten - vorausgesetzt er kommt seinen Mietzahlungen nach.
Unser Pech: Als wir uns erkundigten, hatten wir schon mit meinem EX diese Vereinbarung schriftlich fixiert.
Das ist natürlich ärgerlich. Gut, dass es Geschichte ist. Bezogen auf unseren Fall zeigt es aber, dass auch der Vater der TE dringend kompetente anwaltliche Beratung benötigt.
 

Maya111

Aktives Mitglied
Vielen Dank euch allen für die konstruktiven Beiträge. Sie haben mir verschiedene Sichtweisen zu diesem Thema gegeben.

Nach einer gedankenreichen Nacht habe ich heute das persönliche Gespräch mit meinem Vater - er ist übrigens 69 J. - gesucht, um seine Beweggründe für diesen angedeuteten Schritt zu verstehen.

Er hat mir von dem Gespräch mit den Mietern erzählt, die ihn zum Kaffee eingeladen haben um ihm mitzuteilen, dass sie gerne Sicherheit haben möchten, um in dieser Wohnung zu bleiben. Ihm vertrauen sie, jedoch wissen sie nicht, wie ich im Falle seines plötzlichen Todes reagieren würde und sie evtl. „aus der Wohnung schmeiße“. Wenn sie diese Sicherheit nicht hätten, würden sie ein Haus bauen, damit würden sie nicht länger warten wollen. Daher haben sie sich erkundigt und meinem Vater erzählt, es gäbe ein Schriftstück welches man über einen Anwalt festlegen könne, damit sie lebenslanges Wohnrecht hätten.

Mein Vater lässt kein schlechtes Wort über sie kommen und spricht von vorbildlichen Mietern die stets den Müll raus bringen, sauber sind, nicht rauchen, keine Tiere haben, ihm anbieten die Bäume zu scheiden etc. Er versteht ihr Sorgen.

Ich kann nachvollziehen, dass er solche Mieter an sich binden will, da er in der Vergangenheit mit einem Mieter-Ehepaar zu tun hatte, welche die Miete plötzlich nicht mehr gezahlt haben und die Wohnung in einem so desaströsen Zustand hinterlassen haben, dass er sie komplett renovieren musste. Das war ein furchtbares Erlebnis und hat ihn sehr geprägt. Sehr ärgerlich war, dass seine Gutmütigkeit, die Kaution schon weit vor diesem Disaster zurückzugeben, eiskalt ausgenutzt wurde.

Ich habe das Gefühl, ihm ist schlichtweg nicht bewusst, welche Konsequenzen dieser Schritt haben könnte.
Liebe Shellyx,

sowas habe ich mir gedacht. Dein Vater hat negative Erfahrungen gemacht und jetzt will er halten was sich gut anfühlt.
Rede mit ihm, erkläre es ihm immer wieder, welche Nachteile ihr Kinder dadruch habt. Er hat Angst. Es ist verständlich umd doch schädlich für euch alle.
Es macht durchaus Sinn, dass ihr gemeinsam zum Anwalt geht und euch beraten lässt.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Ich habe das Gefühl, ihm ist schlichtweg nicht bewusst, welche Konsequenzen dieser Schritt haben könnte.
Den Eindruck habe ich anhand deiner Schilderung auch. Umso wichtiger ist eine Beratung durch einen guten Fachanwalt für Erbrecht. Besser, du bietest deinem Vater an, mit ihm dorthin zu gehen, bevor ihn die Mieter gleich zum Notar schleppen. Auch ein Notar hat eine Beratungspflicht. Aber wer weiß, wie die Mieter deinen Vater bezirzen, wenn er mit ihnen zusammen dorthin geht?
 

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Luisa1960 Inkassobüro will Kaution eines Mieters für seine Schulden Finanzen 39

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