Hallo Zusammen,
ich bin 30 Jahre (w) und habe eine Schwester ( 28 J.).
Folgendes ist passiert: Mein Vater besitzt ein Haus und vermietet darin 2 Wohnungen. Die eine bewohne ich und die andere hat er an ein bekanntes Ehepaar (beide 33 + Kind 1 Jahr alt) vermietet. Mit diesen hat er ein sehr gutes Verhältnis.
Mein Verhältnis zu den Mietern ist distanziert. Wir grüßen uns und mehr nicht.
Vorhin rief mein Vater an und sagt, er hätte ein Gespräch mit den Mietern gehabt. Diese befürchten, ich würde sie bei einem Erbfall aus der Wohnung schmeißen. Sie bräuchten Sicherheit, sonst würden sie ausziehen und ein Haus bauen, bevor sie zu alt werden. Mein Vater hat angedeutet, das bei einem Anwalt festzulegen. Vermutlich meint er lebenslanges Wohnrecht.
Ich habe ihm versichert, dass ich sie nicht rausschmeißen werde und dass er nicht vergessen darf, dass die Wohnung für mich oder meine Schwester im Notfall als Sicherheit dient. Ich habe nun die Befürchtung, er geht trotzdem zum Anwalt und lässt etwas eintragen.
Welche Konsequenzen hätte das für mich? Wie kann ich ihn davon überzeugen, das nicht zu tun?
Vielen liebe Dank für eure Hilfe!
Ich will hier mal Verständnis für Deinen Vater und den Mietern darlegen, also wie es möglicherweise sein könnte:
Dein Vater versteht sich mit den Mietern sehr gut. Sie sind mehr Freunde als Mieter.
Er verdankt ihnen viel, denn ihre Mietzahlung hat auch zur Finanzierung des Hauses und zu seinem Lebensunterhalt beigetragen.
Er findet es mehr als moralisch richtig, dieses Verhältnis auch fortzusetzen und den "Freunden" selbstverständlich entsprechende Sicherheit zu geben.
Die Sicherheit seiner Mieter soll nicht von seinem Tod abhängig sein.
Er und die Mieter kennen Dein distanziertes Verhältnis. Das Bedürfnis nach Absicherung ist berechtigt. Da liegt auch keine Erbschleicherei oder Erpressung vor, wenn man als Mieter sagt, dass man Sicherheit will oder eine eigene Immobilie baut.
Wenn dein Vater ein langjähriges, freundschaftliches und entspanntes Verhältnis zu den Mietern pflegt, dann will er ihre Nähe sicherlich auch gerne im höheren Alter erhalten. Dass sie wegziehen, würde seinem Wunsch nach täglicher Freundschaft widersprechen.
Er könnte auch euch Kindern den Hauptteil der Immobilie vererben und seinen Mietern die eine Wohnung vererben. Das will er anscheinend nicht. Also muss das irgendwie anders geregelt werden.....
Ich finde, Du solltest das Leben Deines Vaters versuchen zu verstehen und hier eine möglichst gute Kompromisslösung erzielen.
Ein im Grundbuch eingetragenes unabdingbaren Wohnrecht, halte ich übriges auch für schlecht, da dieses unabhängig von der Mietzahlung und unabhängig von anderem Fehlverhalten steht.
Eine vertragliche Gestaltung (ggf. auch notariell) der Verfahrensweise nach dem Tod Deines Vaters, wäre sinnvoller.
Wenn Du aber hierbei mitgestaltest, solltest Du in erster Linie das Leben und den Willen Deines Vaters erkennen und auch akzeptieren.