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Vater will lebenslanges Wohnrecht für Fremde

Schräg finde ich die ganze Geschichte schon - wenn Mieter mir wichtiger sind als die Interessen meiner Kinder.
Das finde ich auch; deshalb würde ich dies auch nicht ohne weiteres hinnehmen. Wer weiß, wie die sich bei dem Vater eingeschlichen haben und wieviel Geld sie ihm noch aus der Tasche zu ziehen gedenken.
 
Der Vater wird sicherstellen wollen, dass er Mieteinnahmen hat. Von den Mietern ist die Forderung ziemlich unverschämt. Es gibt ja auch Eigenbedarf, wenn jemand aus der Familie eine Wohnung braucht. Mietvertrag auf Lebenszeit finde ich stark übertrieben.
 
Ich würde mich darauf niemals einlassen. Wer weiß, wie die Typen sich entpuppen, wenn sie ihr Ziel erreicht haben. Da ist garantiert was faul. Ein lebenslanges Wohnrecht hätten die Typen ja selbst dann, wenn sie die Miete nicht mehr zahlen könnten. Denn es ist ein dingliches Recht und grundsätzlich unentgeltlich. Die Typen müssten allenfalls noch für die Instandhaltungkosten und Nebenkosten aufkommen. Ich hoffe, dass ein kompetenter Notar den Vater zur Vernunft bringt.

Dann lieber einen Mietvertrag auf Lebenszeit schließen. Den kann man unter bestimmten Voraussetzungen wenigstens dennoch kündigen. Ein lebenslanges Wohnrecht dagegen ist kein vertragliches, sondern ein dingliches Wohnrecht und wird daher im Grundbuch eingetragen. Davon kommt man nie mehr runter, wenn die Berechtigten es nicht wollen!
 
Zuletzt bearbeitet:
trotzdem kann man ja verschenken. zahlt der empfänger eben steuer - so what? so hoch sind diese auch wieder nicht, und am ende bleibt noch ein guter batzen übrig.

Oh doch, die können sehr hoch sein: Je nach Wert der Immobilie und da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.... Da kann locker ein 6 stelliger betrag nur an Steuern zusammenkommen. ...und dazu muss es bei den heutigen Preisen noch nicht mal ein riesiger Wohnblock sein: Hast Du zB eine Summe von 500 000Euro (was bei einer Immobilie schnell zusammen ist) zu versteuern landest Du ohne Freibetrag bei ca 150 000Erbschaftssteuer! Wenn man ein Haus halten will und nicht über so viel Kohle verfügt kann das entscheidend sein!

Das ist zwar nicht ganz das Thema, sollte aber unbedingt mit bedacht werden, wenn man sich beim Anwalt beraten lässt: Dies kann ja die alles entscheidende Frage sein: Je nachdem, was die Erben mit dem Gebäude vor haben und was sich der Vater wünscht kann man dann entscheiden.
Wenn geplant ist, die Immobilie nach dem Tod des Vaters nicht zu verkaufen, kann also ein Mieter mit Wohnrecht durchaus eine Möglichkeit sein, Steuern zu sparen.
Ebenso könntet ihr eurem Vater einen kompletten Nießbrauch einräumen, wenn er die Immobilie zu Lebzeiten überschreibt: Er könnte dann so lange er lebt darüber entscheiden, wer in dem Haus wohnt, und die Miete komplett bekommen: Jedoch wird durch diesen Nießbrauch des Vaters der Wert der Immobilie (abhängig vom Alter des Vaters) verringert und kann evtl steuersparend verschenkt werden. (Auch das wäre ja eine Lösung, die dem Vater vielleicht zusagt)
Anders herum kann ein Mieter mit Wohnrecht echt ein Problem werden, wenn geplant ist, zu verkaufen.
Also unbedingt den Steueraspekt bei allem mitbedenken! Der wird gern unterschätzt.
Es ist außerdem damit zu rechnen, dass dem Vater dies nicht bewusst ist- den wenigsten Menschen ist bewusst, wie ungeheuer hoch Eerbschafts- bzw Schenkungssteuern inzwischen sind.
 
Bei der ganzen Diskussion wurde die Frage, ob bei einem dinglichen lebenslänglichen Wohnrecht, das grundbuchlich abgesichert ist, nicht die Mietzahlung entfällt. Meines Wissens ja.

Andererseits kann man auch einen Mietvertrag auf Lebenszeit abschließen.

Ergänzung, habe gerade gelesen, dass Sarnade das wunderbar erklärt hat.
 
Mann kann lebenslanges Wohnrecht auch im Mietvertrag regeln - das Dumme ist nur, für den Vermieter ist es rechtlich bindend, für den Mieter nicht.

Das musste ich selbst erfahren, als ich meinem ExLebensgefährten lebenslanges Mietrecht zusicherte.

Ein schöner Reinfall - die ganze Wohnung wurde nach seinen Vorstellungen gebaut und nach 4,5 Jahren zog er aus.
Hätten wir die Wohnung so gebaut wie vom Bauträger vorgesehen, wäre sie eine Super Kapitalanlage.
Mit der Raumaufteilung ist sie nur an ein gut verdienendes Paar zu vermieten.

Sicher hatte mein LG die besten Absichten gehegt, aber manchmal spielt das Leben halt anders als vorhergesehen.
Nie mehr würde ich mich deshalb auf solche Geschichten einlassen.

Von daher wäre ein Rat eines Unbeteiligten an euren Vater vermutlich echt sinnvoll.

Grundsätzlich bin ich ja der Meinung, jeder kann mit seinem Eigentum machen was er will.

Ich frage mich halt welche Beweggründe der Vater hat . Das solltet ihr mit ihm klären - manchmal handelt man in der besten Absicht und dann beißt man sich hinterher in den Allerwertesten.

Siehe mein Beispiel - führt ihm das vor Augen.
 
Hallo Zusammen,

ich bin 30 Jahre (w) und habe eine Schwester ( 28 J.).
Folgendes ist passiert: Mein Vater besitzt ein Haus und vermietet darin 2 Wohnungen. Die eine bewohne ich und die andere hat er an ein bekanntes Ehepaar (beide 33 + Kind 1 Jahr alt) vermietet. Mit diesen hat er ein sehr gutes Verhältnis.

Mein Verhältnis zu den Mietern ist distanziert. Wir grüßen uns und mehr nicht.

Vorhin rief mein Vater an und sagt, er hätte ein Gespräch mit den Mietern gehabt. Diese befürchten, ich würde sie bei einem Erbfall aus der Wohnung schmeißen. Sie bräuchten Sicherheit, sonst würden sie ausziehen und ein Haus bauen, bevor sie zu alt werden. Mein Vater hat angedeutet, das bei einem Anwalt festzulegen. Vermutlich meint er lebenslanges Wohnrecht.

Ich habe ihm versichert, dass ich sie nicht rausschmeißen werde und dass er nicht vergessen darf, dass die Wohnung für mich oder meine Schwester im Notfall als Sicherheit dient. Ich habe nun die Befürchtung, er geht trotzdem zum Anwalt und lässt etwas eintragen.

Welche Konsequenzen hätte das für mich? Wie kann ich ihn davon überzeugen, das nicht zu tun?

Vielen liebe Dank für eure Hilfe!

Ich will hier mal Verständnis für Deinen Vater und den Mietern darlegen, also wie es möglicherweise sein könnte:

Dein Vater versteht sich mit den Mietern sehr gut. Sie sind mehr Freunde als Mieter.
Er verdankt ihnen viel, denn ihre Mietzahlung hat auch zur Finanzierung des Hauses und zu seinem Lebensunterhalt beigetragen.

Er findet es mehr als moralisch richtig, dieses Verhältnis auch fortzusetzen und den "Freunden" selbstverständlich entsprechende Sicherheit zu geben.
Die Sicherheit seiner Mieter soll nicht von seinem Tod abhängig sein.

Er und die Mieter kennen Dein distanziertes Verhältnis. Das Bedürfnis nach Absicherung ist berechtigt. Da liegt auch keine Erbschleicherei oder Erpressung vor, wenn man als Mieter sagt, dass man Sicherheit will oder eine eigene Immobilie baut.
Wenn dein Vater ein langjähriges, freundschaftliches und entspanntes Verhältnis zu den Mietern pflegt, dann will er ihre Nähe sicherlich auch gerne im höheren Alter erhalten. Dass sie wegziehen, würde seinem Wunsch nach täglicher Freundschaft widersprechen.

Er könnte auch euch Kindern den Hauptteil der Immobilie vererben und seinen Mietern die eine Wohnung vererben. Das will er anscheinend nicht. Also muss das irgendwie anders geregelt werden.....

Ich finde, Du solltest das Leben Deines Vaters versuchen zu verstehen und hier eine möglichst gute Kompromisslösung erzielen.
Ein im Grundbuch eingetragenes unabdingbaren Wohnrecht, halte ich übriges auch für schlecht, da dieses unabhängig von der Mietzahlung und unabhängig von anderem Fehlverhalten steht.

Eine vertragliche Gestaltung (ggf. auch notariell) der Verfahrensweise nach dem Tod Deines Vaters, wäre sinnvoller.
Wenn Du aber hierbei mitgestaltest, solltest Du in erster Linie das Leben und den Willen Deines Vaters erkennen und auch akzeptieren.
 
also ich verstehe zwar was die vermieter meinen, aber das ist schon übertrieben.
könnten sie das tatsächlich würden sie es unabhängig machen, dass ist halt das risiko wenn man mietet statt kauft.
habe auch das gefühl das sie den guten draht da etwas ausnutzen.
würde das aber so nicht deinen vater sagen.
versuch ruhig ihn klar zumachen, was er mit so einen eintrag verursacht.
ihr als eigentümer seit nicht mehr frei, dafür kauft man sich keinen eigentum. dein wort sollte ihm reichen, dass ihr das nur im notfall, was leider passieren kann nutzen würdet, aber in keinerweise euer ziel ist.
ich hoffe eher ihr habt das mit dem haus auch so geregelt, zu welchen teilen usw. festgelegt.
und wenn dein vater noch jung ist, solltet ihr es vlt lieber jetzt klären. bei pflege kommt das ehe unterm hammer.
was ich natürlich keinen wünsche.
 
Mann kann lebenslanges Wohnrecht auch im Mietvertrag regeln - das Dumme ist nur, für den Vermieter ist es rechtlich bindend, für den Mieter nicht.
Das ist dann aber nur ein vertragliches und kein dingliches Wohnrecht. Zwischen einer vertraglichen Miete auf Lebenszeit und einem im Grundbuch eingetragenen dinglichen Wohnrecht ist juristisch ein großer Unterschied. Der Begriff "lebenslanges Wohnrecht" ist juristisch außerdem belegt und meint ausschließlich das dingliche Wohnrecht.

Im Übrigen ist jeder Vertrag für beide Vertragsparteien rechtlich bindend. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten - ist ein alter römischer Rechtsgrundsatz, der auch im deutschen Recht gilt. Wird dir auch jeder andere Volljurist außer mir bestätigen. Was du meinst, ist wahrscheinlich, dass ein Mieter einen Mietvertrag, auch wenn er auf Lebenszeit geschlossen wurde, dennoch kündigen kann. Das ist juristisch aber etwas anderes. Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Vermieter einen Mietvertrag auf Lebenszeit kündigen. Auch das wird dir ein darauf spezialisierter Anwalt bestätigen.
 
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